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Dienstag, 18. Juni 2013
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Musiktausch im Internet Eltern haften nicht für Raubkopien ihrer Kinder

 ·  Eltern können aufatmen: Sie müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot von Internettauschbörsen belehrt haben. So haben es die Richter des Bundesgerichtshofs entscheiden.

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Eltern müssen nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer minderjährigen Kinder haften. Das gilt zumindest dann, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden und damit die Schadensersatzklage von vier Musikunternehmen zurückgewiesen. Nach Ansicht des BGH genügten Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein „normal entwickeltes“ 13 Jahre altes Kind schon dadurch, dass sie es über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrten. „Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder den Zugang zum Internet teilweise zu sperren, besteht grundsätzlich nicht“, stellten die Richter klar. Dazu seien sie erst bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Internetnutzung verpflichtet (Az.: : I ZR 74/12).

In dem Fall ging es um 15 Musiktitel, die der damals 13 Jahre alte Sohn eines Chefarztes illegal aus dem Netz geladen und auch anderen Internetnutzern zur Verfügung gestellt hatte (Filesharing). Für diese Verletzung des Urheberrechts verlangten vier Musikunternehmen Schadensersatz und den Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von insgesamt 5400 Euro.

Das Oberlandesgericht Köln hatte noch entschieden, dass sich Eltern in solchen Fällen nicht auf Unkenntnis berufen können und zu wirksamen Kontrollen verpflichtet sind. Der Fall werfe „ein grelles Licht“, darauf, dass für viele Eltern der Begriff Erziehungsaufgabe zu einem Fremdwort geworden sei, beklagte der Rechtsvertreter der Musikindustrie nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP in der mündlichen Verhandlung vor dem Karlsruher Bundesgericht. Während früher „auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet“ habe, würden Kinder heute an freier Leine laufen gelassen.

Der Rechtsvertreter der betroffenen Familie argumentierte hingegen, der Familienfrieden werde zerstört, wenn Eltern ihre Kinder „unter Generalverdacht“ stellten. Von Eltern könne nicht verlangt werden, die Computer ihrer Kinder von einem Fachmann überprüfen zu lassen.

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Jahrgang 1976, Redakteurin in der Wirtschaft.

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