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Mannesmann-Prozeß Richter Gnädig

28.11.2006 ·  Das Schicksal von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und fünf weiteren Angeklagten liegt in seiner Hand: Stefan Drees, Vorsitzender Richter am Landgericht Düsseldorf, wird an diesem Mittwoch eine weitreichende Entscheidung verkünden.

Von Joachim Jahn
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Verteidiger und Staatsanwälte haben sich in Geheimverhandlungen auf eine Einstellung des Mannesmann-Prozesses geeinigt, sofern die Angeklagten insgesamt 5,8 Millionen Euro an Staatskasse und gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Stefan Drees, ein schnauzbärtiger Rheinländer mit Bürstenhaarschnitt, ist es nun, von dessen Zustimmung abhängt, ob das Verfahren umgehend und ohne Urteil eingestellt wird. Denn nur selten kommt es vor, daß der Vorsitzende einer Strafkammer von seinen Beisitzern und Schöffen überstimmt wird.

Die Verteidiger hatten am Freitag nachmittag überraschend eien Einstellung beantragt; die Staatsanwaltschaft hatte sodann zugestimmt. Daß der 45 Jahre alte Jurist Drees bislang nur begrenzte Erfahrungen in Wirtschaftsstrafverfahren gesammelt hatte, konnte er nicht ganz verbergen. So schienen es den Zuschauern im Schwurgerichtssaal keine bloßen Versprecher zu sein, als Drees mal „Corporate Government“ statt „Corporate Governance“ und ein anderes Mal „Board of Directions“ statt „Board of Directors“ sagte, während er die Beweisaufnahme zu dem historischen Übernahmekampf des Jahres 2000 leitete. Jahrelang war Drees Zivilrichter gewesen, und als Strafrichter hat er zuletzt viel Zeit mit Hauptverhandlungen gegen mutmaßliche Drogendealer verbringen müssen.

Unerschütterliche Ruhe

Ungern hat der Robenträger den wohl spektakulärsten Wirtschaftsprozeß der deutschen Nachkriegszeit aber sicher nicht übernommen. Mit unerschütterlicher Ruhe ließ er selbst die vielstündigen Erklärungen von Ackermanns Mitangeklagtem Klaus Esser und seines Verteidigers Daniel Krause über sich ergehen. Zum Ausgleich ließ Drees aber auch kaum einen Verhandlungstag verstreichen, ohne Krause nicht wenigstens mit einer kleinen Spitze aufzuziehen.

Kritisch fragte der Vorsitzende der Zehnten Großen Wirtschaftsstrafkammer zudem in alle Richtungen nach, wenn Zeugen ihre Aussage machten – auch wenn es öfters ein wenig dauerte, bis er anschließend die Überleitung zu seiner nächsten Frage fand. Wenn Drees also eine eigene Meinung über Schuld oder Unschuld des Angeklagten-Sextetts haben sollte, ließ er davon jedenfalls nichts nach außen dringen.

Zahlreiche Termine

Vielleicht hat aber auch die sich früh abzeichnende Bereitschaft von Strafverfolgern und Strafverteidigern, sich einvernehmlich auf einen vorzeitigen Schluß des Mammutprozesses zu einigen, seine Gelassenheit gesteigert. Vorsichtshalber hatte Drees Druck auf die Anwälte ausgeübt, um den Prozeß möglichst schnell eröffnen zu können. Für alle Fälle hat er dann auch bereits Zeugen bis in den Januar hinein geladen und Verhandlungstermine bis Ende Februar angesetzt. Mehr noch: Falls Verteidiger oder Staatsanwälte dann immer noch Beweisanträge stellen oder gar selbst weitere Zeugen präsentieren sollten, so verfügte Drees frühzeitig, würde von Anfang März an an jedem Mittwoch weiterverhandelt.

Prozeßökonomie hat der Richter jedenfalls von Anfang an – durchaus im Einklang mit der Strafprozeßordnung – demonstriert. Über die Flut von Beweisanträgen des Esser-Anwalts Krause haben er und seine Kammerkollegen deshalb bislang noch nicht entschieden. Falls Drees nämlich am Mittwoch wirklich den Schluß des Verfahrens bekanntgibt, hat sich diese Arbeit von allein erledigt – ebenso wie den Richtern die Mühsal erspart bleibt, ein Urteil zu finden und diesen Freispruch oder Schuldspruch anschließend haarklein zu begründen.

Bundesrichter ausgebootet

Genau diese Arbeitsersparnis ist auch ein weiterer Grund dafür, daß die unteren Gerichte in komplexen Strafverfahren so gern zur einvernehmlichen Verfahrensbeendigung – dem sogenannten Deal – schreiten. Die Richter am Bundesgerichtshof ärgern sich insgeheim darüber, daß dadurch viele interessante Fälle gar nicht mehr zu ihnen dringen können. Deshalb haben sie mittlerweile entschieden, daß bei der Einigung auf ein bestimmtes Strafmaß ein Verzicht auf Rechtsmittel nicht zum Verhandlungspaket gehören darf. Gegen eine Einstellung dagegen kann niemand mehr etwas unternehmen.

Am Mittwoch vormittag wird deshalb dieser Prozeß voraussichtlich ein für allemal beendet werden. Noch kann sich aber niemand ganz sicher sein: Der Strafkammer wäre es auch unbenommen, gegen einzelne Angeklagte weiterzuverhandeln. Denn auch das läge nun allein in ihrer Hand. Doch üblicherweise vergewissern sich Ankläger und Verteidiger rechtzeitig, ob das Gericht bei ihrem Antrag auch „mitspielt“.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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