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Luftfahrt Die Gegner des Emissions-Handels formieren sich

10.02.2012 ·  Noch in diesem Monat will der harte Kern der 43 Staaten, die den EU-Emissionshandel für die Luftfahrt boykottieren, über Aktionen beraten. Es drohen Vergeltungsmaßnahmen.

Von Hendrik Kafsack und Ulrich Friese, Brüssel und Frankfurt
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© dpa Fluggesellschaften aus 43 Ländern wehren sich gegen die EU-Klimaabgabe

Der Widerstand gegen den Emissionshandel für die Luftfahrt innerhalb der EU formiert sich. Am 20. Februar wollen sich die Vertreter jener außereuropäischen Staaten, die die Klimaschutzabgabe boykottieren, in Moskau treffen, um über ihr weiteres Vorgehen zu beraten. Das haben Manager der betroffenen Gesellschaften bestätigt.

Nach Angaben von Tony Tyler, dem Chef des internationalen Verbandes der Fluggesellschaften IATA, haben bisher 43 Staaten ihren starken Widerstand gegen die europäische Klimaschutzabgabe zu Protokoll gegeben. Den europäischen Gesellschaften könnten daher einige Vergeltungsmaßnahmen drohen, wenn keine globale Lösung für dieses Problem gefunden werde, sagte Tyler, dessen Verband mehr als 230 internationale Fluggesellschaften vertritt. An dem geplanten Treffen in Moskau werden voraussichtlich etwa 20 Vertreter der Boykott-Staaten teilnehmen, darunter auch Repräsentanten aus China, Indien und Russland.

Klage Chinas hätte faktisch keine Konsequenzen

Nach Einschätzung von EU-Diplomaten und der Europäischen Kommission ist der Streit über die Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel juristisch jedoch weitgehend entschieden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Dezember geurteilt, dass die entsprechende Richtlinie weder gegen Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts noch gegen das sogenannte Open-Skies-Abkommen, in dem sich die EU und die Vereinigten Staaten zu einem freien Luftverkehrsmarkt verpflichtet haben, verstoße.

Geklagt hatten mehrere nordamerikanische Gesellschaften, die sich zum Beispiel daran stören, dass für die Berechnung des Schadstoffausstoßes ein Flug vom Start bis zur Landung berücksichtigt werden soll. Die Richter sahen das anders. Der EU stehe es frei, die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit wie des Flugverkehrs in seinem Hoheitsgebiet nur zuzulassen, wenn die Teilnehmer die von ihr festgelegten Kriterien erfüllten. Souveränitätsrechte von Drittstaaten würden dadurch nicht verletzt.

Wenn nun in China erwogen werde, vor einem deutschen Gericht abermals zu klagen, werde das faktisch keine Konsequenzen haben, teilte die EU-Kommission mit. Sollten dabei neue Argumente vorgebracht werden, werde das deutsche Gericht den Fall höchstwahrscheinlich dem EuGH vorlegen, der an seiner bisherigen Linie festhalten werde.

Bisher nur fünf Verfahren vor dem ICAO-Schiedsgericht

Ein internationales Gericht oder Schiedsgericht, das ein für die EU bindendes Urteil sprechen könnte, gibt es nach Diplomatenangaben nicht. Die internationale Luftfahrtorganisation ICAO hat zwar eine Art Schiedsgericht. Das kann aber nicht wie die entsprechende Instanz der Welthandelsorganisation (WTO) für die Mitglieder weitgehend verpflichtende Urteile sprechen. Es ist kein juristisches, sondern ein politisches Organ. Im Übrigen ist es nach Ansicht von Fachleuten nicht auf einen Streit von diesem Ausmaß ausgerichtet.

Gegen die EU selbst kann das ICAO-Schiedsgericht nicht vorgehen, da sie gar nicht Mitglied ist, wohl aber gegen die Mitgliedstaaten. Nach den Regeln der ICAO dürften zudem nur Staaten in dem Streitfall abstimmen, die nicht direkt oder auch nicht indirekt selbst betroffen sind. Damit sind die 27 EU-Staaten und die Gegner des EU-Systems ausgeschlossen.

Bisher hat es nur fünf Verfahren vor dem Schiedsgericht gegeben. Nur in einem Verfahren zwischen den Vereinigten Staaten und den 15 europäischen Staaten 2000 ging es nicht um die Einschränkung des Luftraums, sondern um wirtschaftliche Fragen.

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