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Lottomonopol Der Staat verspielt sein Glück

28.11.2006 ·  Mit dem geplanten Staatsvertrag zum Glücksspiel verpassen die Bundesländer eine Chance: Sie könnten den bereits entstandenen Markt effektiv regulieren und Einnahmen für gemeinnützige Zwecke sichern. Statt dessen zeigt sich Deutschland rückwärtsgewandt.

Von Gernot Lehr
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Die Ministerpräsidenten der Länder werden voraussichtlich am 13. Dezember den Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnen, der im kommenden Jahr von den einzelnen Landesparlamenten in geltendes Recht transformiert werden soll. Die Länder wollen auf diesem Wege das staatliche Glücksspielmonopol gesetzlich ausbauen und absichern. Dabei berührt der Staatsvertrag nicht nur den Bereich der Sportwetten, sondern verschärft das Monopol für die klassischen Lotterieveranstaltungen.

Der Genehmigungsanspruch für private Lotterieveranstalter - selbst für solche mit gemeinnütziger Zielsetzung - soll ausgeschlossen werden. Werbemöglichkeiten sollen eingeschränkt werden. Langjährige gewerbliche Vermittler sollen ihren gesicherten Rechtsstatus verlieren, so daß das Monopol der rund 25 000 Annahmestellen des Lotto- und Totoblocks verstärkt wird. All dies wird damit gerechtfertigt, daß der Staat durch ein konsequentes Monopol die Lottosucht bekämpfen müsse.

Sollten die Länder an ihren Plänen festhalten und das staatliche Lotteriemonopol ausbauen, so werden voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht, die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof einschreiten und rechtmäßige Zustände wiederherstellen: Es gibt keine denkbare Rechtfertigung für die Landesgesetzgeber, den Ordnungsrahmen für Lotterien zu verschärfen.

Vermutung der Suchtgefahr

Rund 25 Millionen Menschen nehmen wöchentlich an einer der etablierten Lotterien teil. Allein für den Wettbereich hält das Bundesverfassungsgericht die Vermutung einer Suchtgefahr mangels exakter empirischer Untersuchungen gerade noch für vertretbar. Deshalb sei das Staatsmonopol bei konsequent asketischer Ausgestaltung des staatlichen Wettangebots eine zulässige Alternative zur ebenfalls möglichen regulierten Öffnung des Wettmarktes für private Anbieter. Der Wettbereich ist jedoch wirtschaftlich im Vergleich zum Lotteriebereich unwichtig: Nur rund 7 Prozent des jährlichen Umsatzes des Deutschen Lotto- und Totoblocks von 8,5 Milliarden Euro entfallen auf Oddset.

Durch das Beharren auf dem Lotteriemonopol machen sich die Länder zu Getriebenen der Gerichte und Wettbewerbsbehörden. Die jüngste Abmahnung des Bundeskartellamts verdeutlicht dies drastisch. Der Lottoblock soll verpflichtet werden, den Internetvertrieb aufrechtzuerhalten. Die Bundesbehörde hält den Chefs der Staats- und Senatskanzleien kartellrechtswidrige Entscheidungen vor, mit denen kein legitimes Ziel des Allgemeininteresses verfolgt werde.

Verpaßte Chance

Die Länder verpassen die Chance, den bereits entstandenen Markt effektiv zu regulieren sowie den Verbraucherschutz und die Einnahmen für öffentliche Haushalte und gemeinnützige Zwecke zu sichern. Hier könnte Deutschland durch kluge Regulierung eine Vorreiterfunktion übernehmen. Vorschläge liegen vor: strenges Lizenzierungsverfahren mit fortlaufender intensiver Kontrolle des Spielablaufs, der wirtschaftlichen Seriosität und Leistungsfähigkeit der Lotterieveranstalter, Kontrolle und Begrenzung des einsetzbaren Spielkapitals, Kappungen der Jackpots sowie die Einrichtung einer länderübergreifenden Regulierungsbehörde. Außerdem sollte neben der Lotteriesteuer für alle Veranstalter eine Abgabenpflicht für gemeinnützige Zwecke vorgesehen werden. Statt dessen zeigt sich Deutschland rückwärts gewandt und verspielt im Lotteriebereich sein sozialpolitisches und wirtschaftliches Glück.

Der Autor ist Partner und Rechtsanwalt der Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier, die private Anbieter im Lotteriebereich vertritt.

Quelle: F.A.Z., 29.11.2006, Nr. 278 / Seite 25
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