10.10.2007 · Der milliardenschwere Glücksspielmarkt soll neugestaltet werden. Die Bundesländer wollen private Anbieter verdrängen, doch in Brüssel regt sich Widerstand. Ein juristisches Chaos bei den Sportwetten ist programmiert.
Von Corinna BudrasDie geplante Verschärfung des staatlichen Glücksspielmonopols wird sich womöglich um einige Monate verzögern. Dies ist die Konsequenz einer erneuten Intervention der Europäischen Kommission im Streit um die Neugestaltung des milliardenschweren Glücksspielmarktes. Damit droht im Bereich der Sportwetten Anfang kommenden Jahres ein juristisches Chaos. Denn die Bundesländer könnten durch die Verzögerung eine Frist verpassen, die ihnen das Bundesverfassungsgericht vor mehr als einem Jahr gesetzt hat. Die höchsten deutschen Richter erklärten damals in einer Grundsatzentscheidung das staatliche Monopol für Sportwetten in seiner derzeitigen Form für verfassungswidrig. Bis Ende 2007 müssen die Länder die geforderten Änderungen durchsetzen.
Deshalb arbeiten sie schon seit geraumer Zeit an einem neuen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen, der die bisher getrennt geregelten Bereiche Lotterien und Sportwetten in einem Regelwerk vereinen soll. Er sieht im wesentlich vor, dass nur die Bundesländer Lotterien, Wetten, Spielbanken und sonstiges Glücksspiel veranstalten dürfen. Darüber hinaus soll die Werbung weitgehend eingeschränkt werden. Außerdem werden Internetwetten generell verboten, wovon besonders private Anbieter betroffen wären.
„Unverhältnismäßige Regelung“
Insbesondere das Verbot der Online-Vermittlung ist schon auf Bedenken der Europäischen Kommission gestoßen. Die Regelungen seien unverhältnismäßig, weil zur Bekämpfung der Spielsucht und zum Schutz von Jugendlichen auch weniger strenge Maßnahmen ausreichten, mahnte EU-Kommissar Günter Verheugen. Nun kritisieren die Brüsseler Wettbewerbshüter auch die Ausführungsgesetze, mit denen die einzelnen Länder den Staatsvertrag zum 1. Januar umsetzen wollen.
In einem Brief an das Bundeswirtschaftsministerium kritisierte die Kommission, dass auch für diese Bestimmungen das förmliche Notifizierungsverfahren eingehalten werden muss, mit dem potentielle Beschränkungen der europäischen Grundfreiheiten vermieden werden sollen. Stein des Anstoßes sind dabei Regelungen, mit denen einzelne Bundesländer über die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages hinausgehen.
„Wir sind im Zeitplan“
So sollen Internetangebote künftig nicht nur verboten werden. Darüber hinaus soll der Verstoß gegen diese Regelung in Thüringen als Verwaltungsstraftat mit bis zu 250.000 Euro, in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein sogar mit bis zu 500.000 Euro bestraft werden. Mit einer Pflicht zur Notifizierung ist eine „Stillhalteverpflichtung“ von mindestens drei Monaten verbunden. Ein Sprecher der niedersächsischen Staatskanzlei betonte jedoch, dass es keine Auswirkungen auf die Pläne zur Umsetzungen des Staatsvertrages gebe. „Wir sind im Zeitplan.“ Die Stellungnahme der EU-Kommission werde man im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen.
Der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) bezeichnete den Glücksspielstaatsvertrag als „Sackgasse ohne Zukunft“. Mit dem derzeit geplanten Vorgehen würden viele Tausende Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt. Der Deutsche Lottoverband, der die Interessen privater Glücksspielanbieter vertritt, plädierte dafür, den derzeit gültigen Lotteriestaatsvertrag aus dem Jahr 2004 weitergelten zu lassen. Die Länder müssten dann nur die Sportwetten - wie es das Bundesverfassungsgericht fordert - neu regeln. „Das ist ohnehin das Beste für alle, auch für Sport, Wohlfahrt und Kultur“, sagte Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Die Karlsruher Richter hatten 2006 angemahnt, das geltende Recht sei nicht konsequent genug auf die Bekämpfung der Suchtgefahren ausgerichtet.
Die Rechtsunsicherheit im Bereich der Sportwetten könnte sich damit nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist abermals verschärfen. Schon jetzt ist die Situation unübersichtlich. Nach dem überraschenden Grundsatzurteil hatten die Bundesländer damit begonnen, Läden reihenweise zu schließen. Mit diesen Entscheidungen waren sie jedoch nicht vor allen Gerichten erfolgreich.