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Kritik am Verfassungsgericht Datenschützer: Keine Angst vor Polizei

03.11.2009 ·  An einem unscheinbaren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gegen Videokontrollen entzündet sich Kritik. Bemerkenswert daran ist: Sie kommt vom ersten Bundesdatenschutzbeauftragten, den es in Deutschland gab - Hans Peter Bull. Der Rechtswissenschaftler warnt vor Gefahren für die Allgemeinheit, wenn es zu wenig Kontrollen gibt. Und vor der „Verrechtlichungsfalle“ durch zu viele Vorschriften in allen Rechtsgebieten.

Von Joachim Jahn
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Ausgerechnet der erste Bundesdatenschutzbeauftragte, Hans Peter Bull, hat jetzt einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aufs Korn genommen, mit dem die Richter eine Geschwindigkeitskontrolle im Straßenverkehr mit automatischer Videoaufzeichnung gekippt hatten. Dagegen geklagt hatte ein Autofahrer aus Mecklenburg-Vorpommern, der mit zu hohem Tempo erwischt worden war. Die Verfassungshüter sahen in dieser Überwachung einen „Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Anders als zuvor Amts- und Landgericht vermissten sie eine Rechtsgrundlage dafür (Az.: 2 BvR 941/08).

„Schwer erträgliche Folgen“

Bull, emeritierter Juraprofessor an der Universität Hamburg und einst auch sozialdemokratischer Innenminister von Schleswig-Holstein, schreibt diesem Richterspruch „schwer erträgliche Folgen für die Verkehrssicherheit“ zu. Doch auch grundsätzlich betrachtet er die Entwicklung, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem „Volkszählungsurteil“ von 1983 ausgelöst hat, mittlerweile mit sichtlicher Zurückhaltung. Mit dem aktuellen Beschluss aus Karlsruhe werde erkennbar, schreibt Bull in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“, dass das Institut des „Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“ wegen seiner „Unbestimmtheit und Inhaltsarmut“ der Eingrenzung bedürfe.

Harsch rügt der frühere Vorkämpfer für den Datenschutz das Bundesverfassungsgericht etwa dafür, dass es über die Sachgerechtigkeit der Videoaufzeichnung kein Wort verliere – trotz „unzähliger Unfälle im Straßenverkehr mit schweren Opfern an Leib und Leben Dritter“. Doch offenbar schienen es die Richter als schutzwürdiges Interesse anzusehen, schreibt er, dass man wegen seines Verhaltens im Straßenverkehr nicht kontrolliert werden möchte. Bull kontert: „So lästig dem Autofahrer solche Gebote und Kontrollen auch sein mögen – Rechtsvorschriften müssen durchgesetzt werden.“ Der Verzicht darauf diene weder der freien Entfaltung der Persönlichkeit noch gar dem Schutz der Menschenwürde. Schutz verdiene der Einzelne etwa „vor der Ausforschung durch Kriminelle, nicht aber vor den Fotos polizeilicher Überwachungskameras, die nur zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten angefertigt werden“. Ohnehin sei für korrekt fahrende Verkehrsteilnehmer eine Beeinträchtigung ihres informationellen Selbstbestimmungsrechts „gar nicht spürbar“.

„Inflation von Vorschriften“

Nachdrücklich beklagt der frühere Datenschutzbeauftragte schließlich die „Inflation von Rechtsvorschriften“, die durch ein so weitgehendes Verständnis davon ausgelöst worden sei, wann überhaupt ein „Eingriff“ in Grundrechte vorliege. Dies bedürfe dringend der Korrektur: Wenn weiterhin die Intensität der Einwirkung unbeachtet bleibe, drohe eine „Verrechtlichung des Alltäglichen“. Das Verkehrsrecht stehe mit diesem Problem keineswegs allein, unterstreicht der Wissenschaftler. Es schnappe eine „Verrechtlichungsfalle“ zu, die zwar vielen Rechtsexperten Beschäftigung bringe, aber durchaus nicht immer Verbesserungen für die betroffenen Bürger.

Aus Bulls heutiger Sicht beginnt der „Irrweg“ bereits dort, wo das Bundesverfassungsgericht von der „Befugnis des Einzelnen“ spreche, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Dies lasse Erwartungen entstehen, die wegen der gerechtfertigten Belange der Allgemeinheit nicht erfüllt werden könnten. „Wer öffentliche Straßen befährt“, hält Bull dagegen, „offenbart damit selbst einen Lebenssachverhalt und kann nicht beanspruchen, dabei unerkannt zu bleiben.“ Derjenige müsse es dann auch ertragen, dass andere davon Kenntnis nähmen.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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