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Korruptionsdelikte Geschenke an Staatsdiener können strafbar sein

 ·  Die Affäre um Bundespräsident Wulff ruft in Erinnerung: Staatsdiener dürfen nicht jeden Vorteil annehmen. Egal, ob sie Beamte sind oder Politiker.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (7)

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Jörg Weisenburger

Verrohung der Gesellschaft fängt am Kopf an!

Disziplinarrecht, Strafrecht, Ministergesetze, alles unabdingbare Grundlagen einer funktionierenden Demokratie, aber warum können ein Bundespräsident wie auch die Übrigen der Obrigkeit nicht einfach aus moralischer und gesellschaftlicher Überzeugung sich nicht so Verhalten wie jeder andere ehrliche Bürger. Dieses offenkundige moralische, vielleicht auch juristische Fehlverhalten führt zu einer weiteren Verrohung unserer Gesellschaft. Warum soll ich mich bitte schön korrekt Verhalten? ... Geben Sie mir, verehrter Herr Bundespräsident als repräsentatives Staatsoberhaupt bitte schön eine Antwort darauf.

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bernd ullrich

Je höher das Amt, umso mehr darf man nehmen?

Umgekehrt müßte es sein. Die Steuerhinmterzieher und Ganoven gewinnen die Oberhand. Ämter werden systematisch mißbraucht, überall dort, wo man die Spielräume systematisch schafft. Die Gesetze und Bestimmungen werden so formuliert, dass für die Besitzenden immer ein Ausweg bleibt. Da wird eine Geldstrafe gezahlt und schon ist man nicht vorbestraft und man trifft sich wieder bei den Maschmeyers, den Geerkens, den Landräten und wie sie alle heißen. Bestechung und Vorteilsnahme sind Totengräber der Demokratie.

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Bernd A. Wohlschlegel

Politiker jeglicher Coleur

hantieren mit Eurobonds, ESM etc. und verheizen dabei Milliarden Volksvermögen und haben auf jeden Fall offensichtlich keine Probleme mit einem Disziplinarrecht, das die unzulässige Verwendung eines „Radiergummis“, salopp gesagt, unter Strafe stellt. Ich halte das Disziplinarrecht ,„Causa Wulff“ betreffend aber sowieso nicht für die richtige rechtliche Baustelle.

Wie es auch sei, Deutschland beschäftigt sich lieber mit der sogenannten Causa Wulff was vielfach typisch für die moralisch über Allem stehende deutsche Krämerseele ist. Bei der Gelegenheit werden in einem Aufwasch gleich noch diverse anderen „Resentiments“ abgearbeitet. Man wollte sowieso schon lange mal möglichst unverfänglich so richtig Dampf ablassen. Dies ist auch das Geheimnis warum sich unglaublich Viele mit dem Thema sehr eingehend beschäftigen.

„Moral“ und „Politik“ immer ein Thema das dankbar nach allen Regeln der Kunst aufgegriffen wird. Die Medien leben selbstverständlich genau von diesem Geschäft.

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günther reichert

Vertrauen ist nicht ansammelbar-das gilt für alle Bürger bzgl.Vertrauenskategorien.

Zur Zeit gehen die Arbeitsrichter von der Vorstellung wieder ab,ob "Vertrauenskapital" ansammelbar sei(siehe heutige Ausgabe der FAZ).Ich denke,dass Vertrauenskapital oder Prognosen für Vertrauensverhalten prinzipiell nicht ansammelbar ist.Wer schon im Berufsleben erlebt hat,wie eigene Vorgesetze sich plötzlich um 180 grd gegen einen Mitarbeiter drehen können,kennt die Lage ,die bis zum Bossing sich steigern kann.Wer schon einmal im persönlichen Bereich Erbschaftsgeschichten erlebt hat,weiß,dass es hier überraschend neue Erkenntnisse über die eigenen Verwandten geben kann,dass Vertrauen den Interessen der Verwandten oder deren Ehefrauen rasch geopfert werden kann,wenn es um Vorteile geht,die rücksichtslos man glaubt mitnehmen zu können.Fazit:Es gibt kein Vertrauenskapital , das man ansammeln kann.Das gilt für jeden Bürger wie auch für BP Wulff.
Der o.g.Artikel titelt unter "Fristlose Kündigung auch nach langer Betriebszugehörigkeit".

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Horst-G. Willweber

Das öffentl. Disziplinarrecht - ein Spiegel alt-preussischen Klassenrechts!

Die Causa WULFF lenkt den Blick auf Gesetze, die bei näherer Betrachtung bis heute Ausdruck eines althergebrachten, preußischen Klassenrechts sind.

Es gibt das allg. Disziplinarrecht, die Ministergesetze, die Korruptionsdelikte, die je nach Status und Amtsträger eine unterschiedliche dienst- oder strafrechtliche Handhabe erfahren.

Und der heutige, (endlich) bereits in einer demokratischen Tradition 'erzogene' Bürger wundert sich!

Unterschiedliche Freiräume, eine verwirrende Kasuistik je nach Status und Stufe des Amtsträgers sind d i e demokratischen Abwehrmittel gegen Vorteilsnahmen, Korruption pp.? Warum eine Differenzierung? Bürgt die höhere Stellung eines Amtsträgers für mehr Gewähr als die niedrigere? Sind es nicht gerade die Korruptionsskandale auf höchster Ebene, die eine rechtliche Besserstellung gerade nicht erlauben?

Es gilt die Gleichheit vor dem Gesetz; somit auch die Gleichheit vor 'einem' streng auszuformenden Disziplinar- und Strafrecht ohne Hintertürchen!

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 21.12.2011 14:46 Uhr
Ulrich Stauf
Ulrich Stauf (DH7XU) - 21.12.2011 14:46 Uhr

Die Sache ist doch ganz einfach ...

Die ganz oben in der Hirarchie stehenden Personen versuchen, so lange wie möglich an der Macht und damit an den Trögen eines Staates zu bleiben. Daher haben sie für sich selbst eine rechtliche Besserstellung bei der Begehung von Korruptionsstraftaten geschaffen. Und das gilt auch für die "Versorgung" für ehemalige Mitglieder dieser Ebene. So erhält z.B. jeder ehemalige Bundespräsident einen "Ehrensold" in Höhe von rd. 200000 EUR jährlich sein Leben lang. Wird sich so eine über das Amt reichende Kumpanei erkauft?
Worin unterscheidet sich eigentlich die heutige politische Führung in Sachen Selbstbereicherung auf Kosten der Bevölkerung von den feudalen Herrschaftsstrukturen im Mittelalter???

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Günter Gladis
Günter Gladis (poetnix) - 21.12.2011 10:48 Uhr

Vergesslichkeit

Es war einmal in guten alten Zeiten ein Ministerpräsident, der trat wegen Rabattverhandlungen mit einem Möbelhaus zurück.
Ein anderer wegen einer angenommenen Einladung auf eine Segelyacht und was
dem ganzen die Krone aufsetzte: Mit Bewirtung.

Da ist Herr Wulff im Schafspelz doch von ganz anderem Kaliber!

Und gelobt hatte die Bundesmutti auch schon den nationalen Oberplagiator von Guttenberg.
Ein Lob von ihr würde ich mir verbitten, da ihre Menschenkenntnis machtgesteuert ist.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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