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Kein Anfechtungsrisiko GM-Insolvenz bedroht Opel nicht mehr

02.06.2009 ·  Amerikanische Gläubiger haben wenig Chancen, den Verkauf an die deutschen Treuhänder anzufechten

Von Joachim Jahn
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Das Rettungspaket für den Autobauer Opel droht nicht am amerikanischen Insolvenzrecht zu scheitern. "Das Risiko einer Anfechtung durch den Insolvenzverwalter von General Motors (GM) ist nach allem, was öffentlich bekannt ist, gering", sagte der Hamburger Juraprofessor Heribert Hirte dieser Zeitung auf Anfrage. Damit wies der Hochschullehrer Befürchtungen zurück, die Übertragung des europäischen Konzernvermögens auf einen Treuhänder könne noch nachträglich scheitern. Die Bundesregierung hatte sich Ende der vergangenen Woche beeilt, die Herauslösung von Opel aus dem GM-Konzern zu ermöglichen, damit diese Übereignung gerade noch rechtzeitig vor der Stellung des Insolvenzantrags in den Vereinigten Staaten vollzogen werden konnte. Dazu kam es dann am Pfingstmontag.

Kaufpreis angemessen

"Das amerikanische Insolvenzrecht kennt zwar genauso wie das deutsche eine nachträgliche Anfechtung solcher Vermögensübertragungen", sagte Hirte am Dienstag. Dadurch sollen Gläubiger davor geschützt werden, dass ein Schuldner noch im letzten Moment Vermögenswerte an ihnen vorbei verschleudert oder dass er einzelne von ihnen bevorzugt. "Das kommt aber nicht in Betracht, wenn die Gegenleistung für den Verkauf von Unternehmensbestandteilen gleichwertig ist", erläuterte Hirte. Für eine Übervorteilung der Gläubiger spreche hier jedoch nichts - im Gegenteil: "Mit einer Veräußerung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens lässt sich oft ein höherer Preis erzielen." Die Eile, mit der die Bundesregierung das Geschäft unter Dach und Fach brachte, deute daher nicht auf einen Versuch, das Insolvenzrecht auszutricksen.

Gläubiger eingebunden

Hirte, der jüngst auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag über die Schieflage von Konzernen referiert hat und stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung ist, weist noch auf einen weiteren Grund für seine Einschätzung hin. "Nach amerikanischem Insolvenzrecht können die Abläufe stärker im Voraus geklärt und gestaltet werden als bei uns", erläutert er. Deshalb sei zu vermuten, dass die Treuhandlösung bereits im Vorfeld mit Gläubigern, einem späteren Verwalter oder auch dem Insolvenzgericht abgestimmt worden sei. Schließlich handele es sich um eine "Planinsolvenz", die nicht überraschend komme und der Rettung des Unternehmens diene.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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