Union und FDP bereiten eine spürbare Entlastung der arbeitenden Bevölkerung vor. Das Schlüsselwort heißt kalte Progression. Dahinter steht das Problem, dass der mit wachsenden Einkommen steigende Steuertarif dafür sorgt, dass selbst Gehaltserhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, dazu führen, dass die Steuerzahler in eine höhere Belastung rutschen. Sie können sich womöglich am Ende weniger leisten, obwohl ihr Nettoeinkommen nominal gestiegen ist. Um die Inflation nicht anzuheizen, ist es in Deutschland bisher Konsens gewesen, den Steuertarif nicht an die Geldentwertung zu koppeln.
Das Institut der deutschen Wirtschaft hat kürzlich am Beispiel eines verheirateten Facharbeiters verdeutlicht, was sich hinter dem abstrakten Begriff der kalten Progression verbirgt. 2011 verdient dieser Mustermann brutto 43.000 Euro im Jahr. Wegen der Inflation bekommt er 2012 von seinem Arbeitgeber 2,5 Prozent mehr Gehalt, also 44.075 Euro. Die Einkommensteuer steigt damit von 4644 auf 4902 Euro. Nominal erhöht sich somit sein Nettoeinkommen von 29.380 Euro auf 29.973 Euro. Berücksichtigt man jedoch die Preissteigerung, sinkt das Nettoeinkommen auf 29.242 Euro. Real hat er damit 138 Euro weniger.
Parteien, die solche leisen Steuererhöhungen vermeiden wollen und eine Inflationsindexierung der Einkommensteuer aus ordnungspolitischen Überlegungen ablehnen, müssen den Tarif der Geldentwertung anpassen. Schwarz-Gelb ist dazu entschlossen. "Wir wollen die kalte Progression reduzieren und im Übrigen auch die Sozialbeiträge senken", verspricht der jüngst ins Wirtschaftsministerium gewechselte FDP-Vorsitzende Philipp Rösler. Für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) haben die geplanten Steuersenkungen etwas mit "Steuergerechtigkeit" zu tun. Es gehe vor allem darum, die kalte Progression zu bekämpfen. Selbst der sich sonst wenig gönnerhaft gebende Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) trägt eine Entlastung grundsätzlich mit, wenn sie der Bekämpfung der kalten Progression dient.
Nicht immer war die Politik so eilfertig, wenn es darum ging, die Arbeitnehmer von solchen heimlichen Steuererhöhungen wieder zu befreien. Der Blick in die Tarifgeschichte zeigt, dass es zuweilen Jahrzehnte gab, in denen die Durchschnittsbelastung sich kaum änderte: Wer beispielsweise Mitte der sechziger Jahre als Lediger ein zu versteuerndes Einkommen von umgerechnet 20.000 Euro hatte, kam auf eine Durchschnittsbelastung von 30,8 Prozent, 10 Jahre später hatte sich daran überhaupt nichts geändert. Wer 50.000 Euro hatte, wurde dann sogar noch mehr belastet: aus 41,6 Prozent Durchschnittsbelastung wurden 43,1 Prozent. Wer in dieser Zeit mit Gehaltserhöhungen im Tarif nach oben rückte, musste mehr zahlen - Geldentwertung hin oder her - das interessierte offenbar keinen.
Später wurde der Tarif umso öfter korrigiert. Von 20.000 Euro kassierte der Fiskus 1986 durchschnittlich 25 Prozent und 1990 nur noch 20 Prozent. Von 50.000 Euro erhielt er 1986 nur noch 39,6 Prozent und 1990 nur noch 30,4 Prozent. Im ersten Jahrzehnt der Wiedervereinigung gab es nur unten im Tarif eine weitere Entlastung. Von 20.000 Euro verlangte der Fiskus im Jahr 2000 nur noch 17,9 Prozent. Bei 50.000 Euro gab es da nur eine Mini-Entlastung um 0,1 Prozentpunkte. Dafür sank die Belastung im ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts über die ganze Breite des Tarifs kontinuierlich. Von 20.000 Euro kassierte das Finanzamt vergangenes Jahr durchschnittlich nur noch 13,5 Prozent und von 50.000 Euro nur noch 25,7 Prozent.
Da heute 50.000 Euro Jahresverdienst nicht das sind, was sie vor vier oder fünf Jahrzehnten waren, sind solche Tarifänderungen naheliegend. Ob in den vergangenen Jahren der Effekt der kalten Progression völlig vermieden werden konnte, verraten solche Betrachtungen nicht. Gleichwohl lassen sie darauf schließen, dass die heimlichen Steuererhöhungen zuletzt deutlich geringer gewesen sind als in früheren Jahren. Darauf deuten auch die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Die offiziellen Statistiker haben nicht nur die Abzüge vom Lohn in den Blick genommen, die auf das Steuerrecht zurückzuführen sind, sondern auch die Sozialabgaben. Danach hat ein lediger Mann, der in Westdeutschland 2010 mit seinem Bruttogehalt und Sonderbezügen auf insgesamt 3916 Euro kam, Abzüge von 40,5 Prozent. Netto blieben ihm 2331 Euro oder 59,5 Prozent seines Bruttoverdienstes. 2009 waren es 57,3 Prozent, im Jahr davor 57 Prozent und 2007 sogar nur 56,7 Prozent.
Egal, welche Konstellation man sich anschaut, typischer Lediger, normal verdienende Doppelverdiener-Ehe, Nur-Mann-Verdiener-Ehe, Nur-Frau-Verdiener-Ehe, jeweils ohne oder mit einem oder zwei Kindern, Alleinerziehende Mutter mit einem oder zwei Kindern, West- oder Ostverdienste - bei allen stieg das Netto vom Brutto von 2007 bis 2010 von Jahr zu Jahr. Egal, ob leitender Angestellter oder ungelernter Arbeitnehmer, an dem Bild, das die Statistiker zeichnen, ändert sich nicht viel. Auch wenn viele es nicht wahrhaben wollen: Es ist zuletzt einiges passiert, um die kalte Progression zu vermeiden.
Die Progression, ein "heimliches" Argument für Steuersenkungen?
bernd ullrich (demokrat2)
- 14.08.2011, 11:26 Uhr
Nicht das Netto ist entscheidend
Carsten Zimmermann (Maltegreif)
- 12.08.2011, 19:08 Uhr
@Ludovici Settembrini: Ordnungspolitik bedeutet, dass man eine Ordnung hat,
Bryan Hayes (bhayes)
- 12.08.2011, 18:05 Uhr
Warum endet
alfred benz (alfred.b)
- 12.08.2011, 18:03 Uhr
Faktenvermischung
Gerhard Gehringer (ggehringer)
- 12.08.2011, 17:41 Uhr