Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Honorare von Rechtsanwälten und Notaren spürbar erhöhen. Doch der Vorstoß liegt auf Eis, weil die Bundesländer im Gegenzug höhere Einnahmen für ihre Gerichte verlangen. „Die Länder haben den Bund einstimmig aufgefordert, auch an die Folgekosten für die Landeshaushalte zu denken“, sagte Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (ebenfalls FDP) dieser Zeitung. Hahn, derzeit Vorsitzender der Justizministerkonferenz, warnt vor einer anderenfalls nachhaltigen Verstimmung. Mit dem Ressortchef von Niedersachsen, Bernd Busemann (CDU), stellt sich auch ein namhafter Rechtspolitiker des großen Koalitionspartners quer. Die einseitige Bedienung der Anwaltsforderungen könne nicht hingenommen werden, schießt Busemann gegen das Vorhaben: „Ich erwarte, dass die Bundesjustizministerin ihren Gesetzentwurf noch einmal abändert.“
Zankapfel ist ein 441 Seiten starker Vorschlag für ein „Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“. Anwälte können demnach mit einer Einkommenssteigerung von 19 Prozent rechnen - der ersten seit der gesetzlichen Anhebung der Honorare 2004. Notare dürfen sich ebenfalls auf höhere, aber auch stärker gespreizte Gebühren freuen: Auf dem Land sollen sie etwas mehr als 20 Prozent zusätzlich verdienen können, in Großstädten rund 12 Prozent. Auch diese Erhöhung - die erste seit rund 26 Jahren - hält Leutheusser-Schnarrenberger angesichts der allgemeinen Preisentwicklung für „mehr als vertretbar“, wenngleich die Notare „trotz eines deutlich gesunkenen Jahreseinkommens nach wie vor eine Spitzenstellung unter den freien Berufen einnehmen“. Steigen sollen überdies die Zahlungen an Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer, Zeugen sowie Vormünder, Betreuer und Laienrichter.
Doch einen empfindlichen Teil dieser Kosten müssten nicht die jeweiligen Kläger und Mandanten, sondern die Bundesländer tragen. Denn sie sind verpflichtet, weniger begüterten Bürgern ihre Rechtsstreitigkeiten zu finanzieren. Mit Blick auf die Schuldenbremse hat der Bundesrat daher im März „deutlich höhere Einnahmen“ für die Gerichte gefordert. Mit großer Sorge nehme man den Gesetzentwurf zur Kenntnis, gaben die Ländervertreter zu Protokoll. Der Kostendeckungsgrad der Justiz müsse verbessert werden, habe er sich doch seit dem ersten Reformgesetz vor acht Jahren verschlechtert. So hat die hessische Landesregierung Unmut von Einwohnern und Richtern provoziert, als sie reihenweise kleine Gerichte schloss, um Geld zu sparen.
Die Länder kämpfen daher für eine stärkere Anhebung der Gerichtsgebühren als die vorgesehenen 4 Prozent (der ersten seit 1994), und zwar für einen „Inflationsausgleich“ von 20 Prozent. Vor den Verwaltungs- und Finanzgerichten deckten die Gebühren bisher besonders wenig die anfallenden Kosten; vor den Sozialgerichten sind die Kläger meist sogar ganz befreit. Außerdem pochen die Landesregierungen auf zwei Gesetzesinitiativen, die sie seit längerem verfolgen: Die Kosten für Beratungs- und Prozesskostenhilfe seien „kontinuierlich und explosionsartig“ gestiegen, klagen sie - besonders drastisch vor den Zivil- und Arbeitsgerichten.
Auch bedürftige Parteien (als solche gelten keineswegs nur Bürger, deren Einkommen und Vermögen unter dem Existenzminimum liegen) sollten stärker an den Prozesskosten beteiligt werden, etwa durch eine teilweise Umstellung der staatlichen Unterstützung auf Darlehen und durch stärkere Kontrolle ihrer Finanzlage. Zudem soll der Steuerzahler nicht länger für missbräuchliche und mutwillige Klagen aufkommen müssen, verlangt die Länderkammer. Nach ihren Berechnungen liegt der Kostendeckungsgrad nur noch bei 44 Prozent; schon die Reform von 2004 habe ein strukturelles Defizit von knapp einer halben Milliarde Euro geschaffen. Allerdings zeigen sich bemerkenswerte Unterschiede: So sank die Zahl der Zivilprozesse in erster Instanz seit 2004 um bis zu 18 Prozent. Dagegen stiegen die Streitigkeiten im Familienrecht (je nach Instanz) um 20 bis 30 Prozent, jene um Bußgelder sogar um 70 Prozent.
Angesichts dieser Gefechtslage zeigen sich Standesvertreter der Anwaltschaft keineswegs unzufrieden mit den Plänen der Bundesjustizministerin. „Damit kann man sich arrangieren“, sagt Edith Kindermann vom Deutschen Anwaltverein. Jede Erhöhung von Anwaltsgebühren sei eine Gratwanderung, denn der Zugang des Bürgers zum Recht müsse bezahlbar bleiben, ergänzt ihr Kollege Herbert Schons. „Auch das Mütterchen muss sich noch seine Klage gegen einen Handwerker leisten können“, sagt Kindermann. Doch seien die Umsätze der Kanzleien geschrumpft; ein Vollzeitanwalt verdiene nach einer Untersuchung des Instituts für Freie Berufe nur noch 35 000 Euro vor Steuern und Altersvorsorge im Jahr. Die Strukturreform von 2004 habe überdies bei einigen Fachanwälten - etwa im Sozial- und Ausländerrecht - sogar dazu geführt, dass Einnahmen weggebrochen seien. Die Honorartabelle insgesamt sei überdies schon seit 18 Jahren nicht mehr angehoben worden.
Allerdings können die Advokaten auf einen automatischen Steigerungsmechanismus bauen, heißt es im Bundesjustizministerium: Denn durch die Inflation seien auch die sogenannten Streit- und Gegenstandswerte, nach denen sich die Rechnungen an die Mandanten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ausrichten (sofern sie nicht ein Honorar auf Stunden- oder Pauschalbasis akzeptiert haben), um 9 Prozent gestiegen. Dadurch sei bereits ein Teil der fälligen Gebührenerhöhung vorweggenommen worden. Anwältin Kindermann kontert: „Unsere Stundensätze fallen, und die Streitwerte verringern sich laut Statistischem Bundesamt mittlerweile sogar.“