15.04.2008 · Abmahnungen naiver Internetnutzer durch gerissene Anwaltskanzleien nehmen zu. Deshalb hat der Bundestag einem Gesetzesvorhaben zugestimmt, das hohen Abmahngebühren einen Riegel vorschiebt. Kritiker sehen die Gefahr einer Aufweichung des Urheberrechts.
Von Corinna BudrasSo richtig glauben kann man die Fälle oft erst, wenn die Abmahnung ins Haus flattert: Da bietet eine 16 Jahre alte Schülerin in einer Internet-Tauschbörse nichtsahnend ein Musikstück zum Download an. Wenig später hat sie eine findige Kanzlei am Hals, die eine Unterlassungserklärung fordert und gleich noch die Rechnung über das Anwaltshonorar in Höhe von 2500 Euro mit in den Umschlag legt.
Solche Fälle häufen sich im allgemeinen Internet-Hype: Hier das ungenehmigte Abbilden einer Straßenkarte auf der privaten Homepage, dort ein fremdes Foto, um die Verkaufschancen auf der Internet-Plattform Ebay anzukurbeln - überall lauert in der virtuellen Welt der Fettnapf des Urheberrechts. Und der kann teuer werden, vor allen Dingen wegen der horrenden Anwaltsgebühren.
Immer öfter landen diese Fälle auch auf dem Schreibtisch der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die diesem Unwesen deshalb nun ein Ende bereiten will. Anwälte sollen künftig in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung lediglich 100 Euro von dem überrumpelten Rechtsverletzer kassieren dürfen. Damit soll Abmahn-Advokaten zumindest für diesen lukrativen Geschäftszweig das Wasser abgegraben werden.
Die unzähligen Fälle, in denen ganze Abmahnvereine kleine Gewerbetreibende im Internet wegen formeller Lappalien - falsche Fristen, abgekürzte Namen - zur Kasse bitten, werden davon nicht erfasst. Am vergangenen Freitag hat der Bundestag nun diesem Gesetzesvorhaben zugestimmt, der Teil eines größeren Paketes zum Schutz des geistigen Eigentums ist. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich im Sommer in Kraft treten.
Eine gehörige Portion Naivität und Ignoranz
Das Vorhaben ist heikel, birgt es doch das Risiko, den Schutz des Urhebers zu verwässern. Denn das Instrument der Abmahnung ist durchaus sinnvoll: Es dient Urhebern als Selbstschutz und ist ein schneller und unkomplizierter Weg, einen Verstoß aus der Welt zu schaffen und künftig zu vermeiden. 100 Euro decken jedoch nur einen Teil des Zeitaufwandes des Rechtsvertreters, rechnet die Bundesrechtsanwaltskammer vor. Das sei viel zu wenig für das notwendige Mandantengespräch und das anschließende Mahnschreiben.
Dabei darf nicht vergessen werden: Selbst in Missbrauchsfällen liegt meist mehr als ein Körnchen Wahrheit in dem Vorwurf. Das rege Tauschen von Musikstücken verletzt das Urheberrecht der Künstler; mit fremden Bildern ungefragt seine Homepage zu verzieren ist nun einmal rechtswidrig.
Viele dieser Rechtsverstöße basieren auf einer gehörigen Portion Naivität und Ignoranz der vielen Ahnungslosen, die sich im Internet tummeln. Wer sich im Netz bewegen will, darf nicht so tun, als sei es ein rechtsfreier Raum. Auch wer mit dem Fahrrad durch die Straßen düst, muss die Straßenverkehrsordnung kennen und beachten - selbst als Minderjähriger. Eltern müssen ihre Kinder deshalb darüber informieren, welche Regeln sie beim vermeintlich harmlosen Spiel im Internet befolgen müssen.
Rügen als Trophäen an der Wand
Pervertiert wird das System jedoch inzwischen durch eine zwar immer noch kleine, aber höchst effiziente Truppe von Abmahn-Anwälten, die das Internet systematisch nach Rechtsverletzungen durchsuchen. Nicht selten gehen sie bei ihren Geschäften den umgekehrten Weg: Nicht der Mandant wendet sich an eine Kanzlei seiner Wahl, sondern der Advokat sucht sich einen geeigneten Auftraggeber, um seinen Fund mit Hilfe von kostensparenden Satzbausteinen in bares Geld umzuwandeln.
Der Verdacht, dass dabei nicht alles nach den guten Sitten der Anwaltschaft läuft, liegt nahe: Es scheint schwerlich vorstellbar, dass sich ein Mandant über die horrenden Gebühren zu dem angegebenen Streitwert von oft 50.000 Euro eine verbindliche Rechnung ausstellen lässt, nur damit sein Anwalt die Summe wegen Lappalien vom mutmaßlichen Rechtsverletzer eintreiben kann. Advokaten, die missbräuchlich mit Abmahnungen um sich werfen, droht von den Rechtsanwaltskammern meist nur eine Rüge, die von so manchem sanktionierten Juristen auch noch als Trophäe an die Wand gepinnt wird.
Deckelung der Gebühren bei 100 Euro ist überfällig
Der Weg der SPD-Ministerin, die Gebühren für Anwälte bei 100 Euro zu deckeln, ist deshalb zwar ungewöhnlich, aber überfällig. Die Auswüchse zeigen deutlich, dass die bisherigen Instrumente insbesondere der Rechtsprechung nicht ausreichen, um dieses sittenwidrige Geschäftsmodell auszutrocknen. Es darf nicht allein den Gerichten überlassen werden, ob sie Missbrauch erkennen und in ihrem Urteil berücksichtigen.
Gewiss: Die Zeche zahlt der Urheber, der in einfach gelagerten Fällen bald nicht mehr eine so imposante Drohkulisse aufbauen kann. Doch es ist nicht damit zu rechnen, dass künftig scharenweise Internetbegeisterte die Urheberrechte anderer sehenden Auges zu ihren Gunsten ausschlachten und im Schutz der Kostenbegrenzung eine unerfreuliche Abmahnung in Kauf nehmen. Immerhin gilt sie ausschließlich für einmalige, unerhebliche Verstöße, bei denen eine solche Beschränkung der Urheberrechte eher zu verschmerzen ist. Systematische, schwere Verstöße dürfen sich jedoch auch weiterhin nicht lohnen.