22.07.2009 · Wenn Privatleute insolvent gehen, sind sie ihre Schulden in Deutschland frühestens nach sechs Jahren los. Das geht im Ausland schneller. Und so packt mancher Schuldner die Koffer - etwa in Richtung Großbritannien.
Von Melanie AmannVor sechs Monaten ist Hans Dahlmann nach Greenhithe in Südengland umgezogen. Viel Englisch versteht der 59 Jahre alte Pensionär nicht, bisher hat er in der Nachbarschaft einen ganz netten Deutschen kennengelernt, über seinen Insolvenzberater. „Alles in allem habe ich mich ganz gut eingelebt“, findet er. Vor allem hat er hier seine Ruhe. In seiner neuen Heimat im Grenzgebiet von London empfängt Dahlmann keine bösen Briefe, und wenn das Telefon klingelt, dann ist weder ein Gläubiger dran noch ein Inkassobüro. Die melden sich zwar noch immer bei seiner Frau in Deutschland, aber dann sagt sie nur: „Mein Mann ist weg.“
176 000 Euro Schulden hat Hans Dahlmann in Deutschland zurückgelassen, deshalb will er auch nur unter falschem Namen in der Zeitung stehen. Er steht in der Kreide bei Versicherungen, Kreditkartenfirmen, Banken und sogar bei seinen Eltern. Mit ihnen hat der einstige Lehrer für Mathematik und Physik sich so zerstritten, dass sie einen Kredit zurückfordern, den sie ihm für den Umbau seines Hauses gewährt hatten. „Ich bin so reingeschlittert in die Schulden“, sagt Dahlmann. Ein Insolvenzverfahren in Großbritannien soll ihm helfen, bald wieder rauszuschlittern. Zu seinem 60. Geburtstag im kommenden Jahr will Dahlmann schuldenfrei sein.
Legales Mittel
In Deutschland müsste er auf diesen Moment mindestens sechs Jahre warten. So lange dauert die Entschuldungsphase von Privatpersonen, bis dahin stottern sie alle Einkünfte oder Vermögenswerte jenseits der Pfändungsgrenze an ihre Gläubiger ab. Und nach Ablauf dieser Phase kann das Gericht die Restschuldbefreiung durchaus ablehnen. In Großbritannien dauert das Verfahren höchstens ein Jahr - und der Schuldenerlass erfolgt automatisch. Anders als in Deutschland werden die Gläubiger dort auch nicht über das Verfahren informiert - bis sie davon erfahren, ist es oft schon halb vorbei.
Die Insolvenzflucht ist völlig legal: Seit dem Jahr 2000 gilt eine EU-Verordnung, die es überschuldeten Bürgern ermöglicht, dort Insolvenz zu beantragen, wo ihr Lebensmittelpunkt liegt. Das muss nicht ihr Heimatstaat sein oder der Ort, wo sie Schulden gemacht haben. Das Ergebnis des Verfahrens muss jeder EU-Staat anerkennen. In Deutschland billigte der Bundesgerichtshof das Modell im Jahr 2001. Der Schuldner müsse aber mindestens ein halbes Jahr in England gelebt haben.
„Für 350 Pfund rundum sorglos“
Seitdem ist vor allem im Internet ein florierendes Angebot für Insolvenzflüchtlinge entstanden. Anwälte oder Schuldenberater bieten den Schuldnern Rundum-sorglos-Pakete für eine schnelle und reibungslose Restschuldbefreiung. „Für rund 350 Pfund haben unsere Klienten ein günstiges Dach über dem Kopf und können sich ganz auf die wesentlichen Dinge des Alltages während des Insolvenzverfahrens konzentrieren“, heißt es auf www.insolvenz-agentur.de, der Internetseite des Unternehmens, das auch Hans Dahlmann betreut.
Der Geschäftsführer Marcus Kray spricht von „Zehntausenden EU-Bürgern“, die diesen Weg seit der Gesetzesänderung erfolgreich beschritten hätten. Der Verein Creditreform schätzt, dass etwa 1000 Verbraucher sich jedes Jahr auf diesem Wege dem deutschen Insolvenzrecht entziehen. „Angesichts von 100 000 Verbraucherinsolvenzen im Jahr erscheint die Zahl klein“, sagt Hardy Gude, der sich bei Creditreform mit diesem Thema befasst. „Aber hinter den wenigen Fällen verbirgt sich ein großer Schuldenberg.“ Denn je drückender die Verpflichtungen, umso mehr lohnen sich Aufwand und Kosten des Umzugs.
Vor allem Ärzte als Kunden
„Ab 90 000 Pfund Schulden ist der Weg nach England wirtschaftlich sinnvoll“, sagt Marcus Kray. Auf seiner Kundenliste stehen vor allem selbständige Ärzte, die sich für die Einrichtung ihrer Praxen große Summen aufgenommen haben und nun überschuldet sind. Einer seiner Kunden, ein Arzt aus Österreich, hat dort 16,8 Millionen Euro Schulden angehäuft. „Jetzt hat er in Großbritannien Insolvenz angemeldet, aber in Österreich schon wieder ein neues Unternehmen gegründet“, schildert Kray. Außerdem mache er in Kent gerade seinen Hubschrauberführerschein.
Hans Dahlmann entdeckte das Modell bei der Lektüre eines „Schnorrer-Führers“, eines Buches, „das Tipps gibt, was für Dinge man in unserem Staat alle günstig bekommt“. Dass man die Insolvenz im Staat Großbritannien günstig bekommt, war dort ebenfalls zu lesen. Nachdem er einem unseriösen Angebot aufgesessen war, stieß er im Jahr 2009 auf Marcus Kray. Der half ihm, in Greenhithe eine Wohnung zu finden, ein Konto zu eröffnen, einen Telefonanschluss zu beantragen, sich bei der Steuerbehörde, der Sozialversicherung und den Energieversorgern anzumelden - und den Insolvenzantrag zu stellen. Kray sorgte auch dafür, dass der deutsche Staat Dahlmann weiter seine Lehrerpension überweist, zumindest bis zur Pfändungsgrenze von etwa 1700 Euro.
50 Schuldner unter einer Adresse
Lange Zeit zog es die Insolvenztouristen vor allem nach Frankreich, nach Lothringen und ins Elsass. Dort meldeten sie ihren Wohnsitz an, lebten aber tatsächlich in der alten Heimat auf der anderen Seite der Grenze. Doch die französischen Gerichte duldeten das Treiben nicht lange: Sie nahmen die Telefon-, Strom- und Wasserrechnungen unter die Lupe, und wer im Winter kaum geheizt hatte oder nie innerhalb Frankreichs telefonierte, dessen Antrag wurde abgeschmettert. Die britischen Gerichte sind toleranter - noch. „Sie kontrollieren nur extreme Fälle, zum Beispiel, wenn ihnen auffällt, dass bis zu 50 Schuldner unter einer Adresse gemeldet sind“, sagt Marcus Kray.
Hans Dahlmann beteuert, er verbringe 80 Prozent seiner Zeit in England, nur Arztbesuche führten ihn noch in die alte Heimat. Ein schlechtes Gewissen habe er nur am Anfang gehabt, vor seiner Abreise. „Man darf nicht denken, dass ich mich einfach verschuldet habe und dann abgehauen bin. Die Schulden haben sich einfach immer weiter angehäuft“, klagt er. Erst eine teure Krebsbehandlung, dann der Streit mit den Eltern, die 96 000 Euro von ihm wollen. Dahlmann überzog einen Dispo-Kredit und machte noch mehr Schulden, jetzt fordern die Banken 30 000 Euro zurück.
Er kaufte nur noch auf Pump, heute summieren sich seine Kreditkartenrechnungen auf 50 000 Euro. Seine Ehe stehe auf der Kippe, sagt Dahlmann, denn die Gattin sei über seine Entscheidung für den Umzug „etwas geschockt“. Im kommenden Jahr werden für sie zwei Lebensversicherungen fällig, damit hätte er einen großen Batzen der Schulden zurückzahlen können, sagt der Insolvenzflüchtling. Aber die Banken hätten alle Verhandlungen verweigert. Jetzt will Dahlmann aus der Summe das Honorar von Marcus Kray bestreiten, der voraussichtlich 10 000 Euro verlangen wird.
„Betrüger berate ich nicht.“
Kray beteuert, dass er jeden Kunden auf Herz und Nieren prüfe. „Betrüger berate ich nicht.“ Wer über kurze Zeit gewaltige Summen angehäuft habe oder vielleicht sogar Wiederholungstäter sei, erhalte eine Absage. "Je älter die Schuldner sind, umso eher lohnt sich eine EU-Insolvenz", sagt Kray. Ein junger Schuldner könne notfalls das längere Verfahren in Deutschland durchstehen. Aber in Dahlmanns Alter „sieben Jahre lang toten Mann spielen? Versuchen Sie nur mal, in der Insolvenz in Deutschland ein Konto zu eröffnen.“ Von 45 Jahren an verliere man in der Insolvenz alle Rücklagen für das Alter und finde danach keine Arbeit mehr, um sie wieder aufzubauen. „Wenn Sie dagegen das britische Verfahren pfiffig betreiben, können Sie dabei auch ihr Haus und Hof behalten,“ sagt Kray.
Fachleute bezweifeln „erziehende Wirkung“ des Insolvenzrechts
Anders als in Deutschland gebe es dort keine festen Pfändungsgrenzen, die Gerichte bezifferten den konkreten Bedarf eines Schuldners, und welche Vermögenswerte man sinnvollerweise erhalten oder verwerten solle. „Manchmal beteiligt sich der britische Staat sogar an den Raten einer Hypothek“, sagt Kray. Volkswirtschaftlich sei mit dem langen deutschen Verfahren auch niemandem geholfen. „Je schneller der Schuldner ins Wirtschaftsleben zurückkehren kann, desto schneller kann er sich wieder selbst finanzieren und Steuern zahlen.“
Auch Hardy Gude von Creditreform glaubt nicht an die „erziehende Wirkung“, die das deutsche Insolvenzrecht mit der langen Restschuldbefreiung entfalten wolle. „Den Schuldnern wird jeder Leistungsanreiz genommen, viele bleiben in der Sozialhilfe hängen.“ Aber trotzdem sollte der Gesetzgeber der Insolvenzflucht einen Riegel vorschieben und die Gläubiger nicht im Stich lassen.
Diese können aber auch selbst eingreifen: Insolvenzflucht funktioniert nur, wenn hierzulande noch kein Verfahren läuft. Wer als Gläubiger Wind von einem Umzug seiner Schuldner bekommt, kann selbst den Insolvenzantrag bei einem deutschen Gericht stellen. Dafür muss er einen Titel gegen den Schuldner erwirken und die Gerichtskosten übernehmen - „Krankenkassen und Finanzbehörden sind da sehr fix geworden“, sagt Marcus Kray. So landet mancher Flüchtige schneller als erwartet wieder auf deutschem Boden.
Melanie Amann Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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