Die unabhängigen wissenschaftlichen Berater von Finanzminister Wolfgang Schäuble sprechen sich für einen grundlegenden Umbau der Erbschaftsteuer aus. Sie stoßen sich an der weitgehenden Befreiung von unternehmerischem Vermögen, das in bestimmten Fällen sogar ganz ohne Abzüge an die nächste Generation weitergereicht werden kann. Wie der Wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums hervorhebt, besteuert die Erbschaft- und Schenkungsteuer Nachlässe mit hohen Grenzsteuersätzen von bis zu 50 Prozent. Die Reform 2008 habe die Lage verschärft. Gleichzeitig würden durch hohe, allgemeine Freibeträge die Sonderbehandlung des selbstgenutzten Familienheims und den Verschonungsabschlag beim Betriebsvermögen große Teile von der Besteuerung ausgenommen. Weil die Effizienzkosten der Besteuerung in erster Annäherung quadratisch mit dem Steuersatz stiegen, sei der eingeschlagene Weg sehr problematisch, heißt es in dem Gutachten.
Der Beirat empfiehlt die Aufhebung der Verschonungsregeln im Unternehmensbereich, eine Senkung der Steuersätze sowie die Einführung eines Rechts auf Steuerstundung beim Übergang von Unternehmensvermögen. Insgesamt rät er zu einer Kombination aus breiter Grundlage und niedrigeren Steuersätzen, also genau zu dem Gegenteil der Reform von 2008. Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine realistische Bewertung des Vermögens angemahnt hatte, wollte man Betriebsvermögen und Immobilien indirekt begünstigen. Der Beirat bezeichnet die Verschonungsregeln als „ebenso unscharfes wie problematisches Instrument, um etwaige Liquiditätseffekte der Erbschaftsteuer zu mildern“.
Beirat lehnt Unterscheidung nach Steuerklassen nicht ab
Das Aufkommen aus der Steuer steht den Ländern zu. Die Finanzwissenschaftler lassen es nicht bei allgemeinen Bemerkungen bewenden, sondern geben Hinweise für eine effiziente Neuregelung. So machen sie die Überschlagsrechnung auf, dass man das angestrebte Steueraufkommen von jährlich etwa 4 Milliarden Euro bei geschätzten Erbschaften von 200 Milliarden Euro im Jahr auch erreichen würde, wenn man ein Viertel mit durchschnittlich 8 Prozent belasten und drei Viertel von der Steuer befreien würde.
Der Beirat lehnt eine Unterscheidung nach Steuerklassen für enge Angehörige, andere Verwandte und Dritte nicht ab, wie es üblich ist. Steuersätze von 8,5 Prozent, 9 Prozent und 13 Prozent ließen für jede Steuerklasse Aufkommensneutralität erwarten, schreibt der Beirat. Selbst die höheren Freibeträge aus der Reform von 2008 ließen sich fortführen, ohne Steuerausfälle zu verursachen, wenn der Rest einheitlich mit 12,5 Prozent belastet würde.
Eigenvorsorge wird bestraft...
Detlev Henseler (DHenseler)
- 27.03.2012, 13:18 Uhr
Was Du ererbt von Deinen Vätern
Rainer Gauger (rgauger)
- 27.03.2012, 12:16 Uhr
Der Beirat empfiehlt die Aufhebung der Verschonungsregeln im
Unternehmensbereich, dies führt dazu
Peter Herbeck M.A. (peterherbeck)
- 27.03.2012, 11:55 Uhr
Geradezu pervertiert
Philip Tory (ecb017)
- 27.03.2012, 11:12 Uhr
Willkommen in der Umverteilungsrepublik
Nicolas Wurth (Nickausffm)
- 27.03.2012, 10:58 Uhr