11.06.2007 · Die Göttinger Gruppe hat Insolvenz angemeldet. Mehr als 100.000 Anleger haben ihr Geld bei dem dubiosen Finanzkonzern verloren. Aber muss der „Graue Kapitalmarkt“ deshalb stärker reguliert werden? Ein Kommentar von Joachim Jahn.
Von Joachim JahnAm „Grauen Kapitalmarkt“ bahnt sich ein neues Desaster an - dort also, wo Geldanlagen noch nicht durch staatliche Direktiven aus Berlin und Brüssel bis ins allerletzte Detail geregelt sind. Die Göttinger Gruppe hat Insolvenz angemeldet, ein Amtsrichter aus Berlin-Charlottenburg einen vorläufigen Konkursverwalter eingesetzt. Mehr als 100.000 Investoren droht jetzt der Verlust ihrer Einlagen im Gesamtwert von mehr als einer Milliarde Euro. Mehr noch: Nachschusspflichten und Rückforderungen könnten auf die Anleger zukommen, die mit ihren „atypisch stillen Beteiligungen“ neben den Gewinnchancen nämlich auch die Risiken ihrer Stellung als Mitunternehmer tragen müssen.
Viele Opfer
Besonders schmerzlich ist dies, weil viele Privatleute bei dem dubiosen Finanzkonzern eigentlich für ihr Lebensalter vorsorgen wollten. Dies trifft keineswegs nur Menschen aus „bildungsfernen Schichten“, wie es heutzutage politisch korrekt gern heißt. Auch Akademiker, etwa Rechtsanwälte und Zahnärzte, sind typische Opfer von Kapitalanlagebetrug. Dem Vorwurf einer solchen Straftat geht die Staatsanwaltschaft jetzt auch in Göttingen wieder nach, bewiesen ist er aber keineswegs.
Schon vor Jahren hat sich ein Wirtschaftsprofessor aus der Universitätsstadt auf einer Veranstaltung mit mehr als 1000 Geschädigten dazu bekannt, auf das Anlagemodell der Göttinger Gruppe hereingefallen zu sein. Denn schon damals geriet der Finanzdienstleister immer wieder durch Strafverfahren, Gerichtsurteile und Behördenverfügungen in die Schlagzeilen. Kein Wunder, dass sich nun abermals Anlegerschützer, Rechtsanwälte und ihre publizistischen Hilfstruppen sammeln. Sie fordern eine stärkere Kontrolle des einzigen Segments für Geldanlagen, in dem noch Kapital für innovative, aber natürlich auch riskante Finanzmodelle eingesammelt werden kann.
Alte Lebensweisheit
An dieser Freiheit aber darf sich nichts ändern. Anbieter müssen weiterhin die Möglichkeit haben, auch ungewöhnliche Projekte auf die Beine zu stellen - und Geldgeber die Gelegenheit, dort einzuzahlen. Schließlich kann und muss jeder wissen, worauf er sich einlässt, wenn er fremden Menschen sein gutes Geld gibt. Eine Lebensweisheit, die Eltern schon kleinen Kindern beibringen. Das Wesen des „Grauen Kapitalmarkts“ liegt eben gerade darin, dass Vertrauen in diese Dienstleister nicht durch ein strenges Kontrollsystem staatlicher Behörden abgesichert wird. Dafür bieten sie aber eben auch Gewinnaussichten, die oberhalb der Garantiezinsen von Sparbüchern oder Bundesschatzbriefen liegen. Dass dies mit höheren Gefahren einhergeht, ist ein ehernes Naturgesetz der Finanzwirtschaft wie etwa das ewige Wirken der Erdanziehungskraft in der Physik. Unregulierte Finanzdienstleister sind nun einmal keine Banken oder Versicherungen.
Natürlich sieht das anders aus, wenn Finanzdienstleister sich nicht an die Spielregeln halten. Der Staat hat die Pflicht, Geldanleger vor gerissenen Betrügern zu schützen. Dies dient zugleich der ganzen Volkswirtschaft, weil es das Vertrauen in die Kapitalmärkte stärkt und brachliegende Ersparnisse mobilisiert. Doch in einem Rechtsstaat muss die Staatsanwaltschaft ein Delikt unzweifelhaft nachweisen können. Die Strafverfolger in Niedersachsen haben dies über etliche Jahre und mehrere Instanzen hinweg vergeblich versucht; im Wege stand nicht zuletzt, dass eine Riege namhafter Professoren der Göttinger Gruppe Korrektheit bescheinigt hatte. Denn dass die Rechnung des Finanzkonzerns im Nachhinein kläglich gescheitert ist, bedeutet noch lange nicht, dass die Initiatoren von vornherein mit bösen Absichten gehandelt und ihre Kunden getäuscht hätten.
Hanebüchene Vorwürfe
Wer selbst dies jetzt den Strafverfolgern ankreidet, redet einem Staat das Wort, in dem der Verdacht mehr zählt als der Beweis. Nach Gutdünken könnten Behörden Unternehmen stilllegen und vom Markt fernhalten. Die Aufseher müssten Kohorten von Wirtschaftskundigen einstellen, die Anlagemodelle nachrechnen. Dabei ist der Markt ein Experimentierfeld. Und Juristen dürfen sich auch nicht für weiser bei der Beurteilung wirtschaftlicher Entwicklungen halten, als Ökonomen es mit ihren begrenzten Erkenntnismitteln sind. So darf man jede Wette darauf eingehen, dass die schon angekündigten Staatshaftungsprozesse wegen angeblich mangelnder Aufsicht nur eines bringen werden - nämlich die Kläger oder ihre Rechtsschutzversicherungen weiteres Geld zu kosten.
Vollends hanebüchen ist es, wenn nun allen Ernstes sogar Vermutungen geäußert werden, die zuständigen Staatsanwälte seien von Politikern an einem forscheren Vorgehen gehindert worden. Wer so etwas propagiert, kann nicht mitbekommen haben, wie die Justiz etwa den Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann ein halbes Jahr lang im Gerichtssaal eingesperrt hat. Wie sie den VW-Personalvorstand Peter Hartz abgeurteilt und - irrtümlich - die Wohnung von SAP-Mitbegründer Dietmar Hopp durchsucht hat, so dass dieser eine Stiftung gegen „Justizunrecht“gegründet hat. An Mut im Umgang mit Wirtschaftsunternehmen und ihren Managern mangelt es den Anklägern wahrlich nicht.
Erkenntnisse vermitteln
Das Risiko des Geldverlustes wird sich also bei Geldanlagen ebenso wenig wie aus dem sonstigen Wirtschaftsleben eliminieren lassen - und das ist gut so. Eher war es ein Fehler, dass der Bundestag vor zwei Jahren mit dem „Anlegerschutzverbesserungsgesetz“ eine rein formale Aufsicht über solche Finanzprodukte eingeführt hat. Dies könnte zu dem Missverständnis führen, diese Anlagen seien umfassend von der Allfinanzaufsicht Bafin geprüft worden. Dabei ist eine inhaltliche Kontrolle von Gewinnaussichten weder möglich noch sinnvoll. Diese Erkenntnis ist es, die Anlegerschützer ihren Mitbürgern beibringen sollten.
Wieso eigentlich "Opfer"?!?
Thomas Schmitt (redfish)
- 11.06.2007, 19:25 Uhr
Allenfalls eine Alibifunktion, die Arbeit der StA.
Hartmut Schliefkowitz (Kapau2007)
- 11.06.2007, 20:29 Uhr
Göttinger Gruppe
kurt schupp (Platino99)
- 11.06.2007, 20:41 Uhr
"Innovative Finanzmodelle" am Grauen Kapitalmarkt?
Isabel Schlerkmann (tochterisabel)
- 14.06.2007, 22:00 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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