Home
http://www.faz.net/-gqp-utsg
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

GmbH-Recht Bundesrichter rüffelt Reformpläne

21.06.2007 ·  Kritik an den Reformplänen für das GmbH-Recht kommt von höchster Stelle: Wulf Goette, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, warnt vor Risiken für Gläubiger und Gesellschafter.

Von Joachim Jahn
Artikel Lesermeinungen (0)

Deutschlands oberster Richter für Gesellschaftsrecht, Wulf Goette vom Bundesgerichtshof (BGH), hat erhebliche Bedenken gegen die geplante Reform des GmbH-Rechts. Nach seiner Ansicht gibt es keinen Bedarf für die neue GmbH-Variante namens „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, auf deren Einführung sich die Bundesregierung verständigt hat (F.A.Z. vom 24. Mai). Sie kann ohne jedes Mindestkapital gegründet werden.

Auch über ihre Ausgestaltung könne man nicht glücklich sein, sagte Goette in einer für Bundesrichter ungewohnten Deutlichkeit. Goette ist Vorsitzender des Zweiten Zivilsenats, der für Gesellschaftsrecht zuständig ist. Er warnte in einem Interview für die kommende Ausgabe des Fachblatts „Status Recht“ zudem vor der „Flucht“ deutscher Unternehmen in die britische Rechtsform der Limited (Ltd.), die er als Irrweg bezeichnet.

Warnung vor der Ltd.

Nach Ansicht des Richters ist die Einführung der Unternehmergesellschaft, mit der die Bundesregierung die GmbH im Wettbewerb mit der Ltd. stärken will, schlicht überflüssig. Deren „Säuglings- und Kindersterblichkeit“ sei in Deutschland ohnehin erschreckend hoch, sagte Goette. Dies sei auch nicht verwunderlich, da sie erhebliche Kosten für die Erstellung der Jahresabschlüsse in England mit sich bringe, ebenso für die Bestellung eines örtlichen Repräsentanten und die erforderliche Rechtsberatung.

Aus der Werbung mancher Anbieter sei zudem ersichtlich, dass die Ltd. „nicht unbedingt die finanzstärksten und nicht in jedem Fall die seriösesten Personen“ anziehe. Ohnehin werde die „suggerierte Attraktivität“ dieser Rechtsform ganz schnell verfliegen, wenn deutsche Gerichte unter Anwendung des maßgeblichen englischen Rechts erst einmal Geschäftsführer und Gesellschafter in die Haftung nähmen und diese den Marsch durch die Instanzen anträten.

Risiken für Gläubiger

Goette sieht zudem erhebliche Risiken für die Gläubiger der künftigen Unternehmergesellschaft. Deren Schutzniveau bleibe weit hinter früheren Plänen zurück. Denn der Gesetzentwurf verzichte auf ein Mindestkapital, das diese Bezeichnung verdiene, ersetze dieses Defizit aber nicht durch andere Vorschriften zum Schutz der Gläubiger. Diese würden ohne zusätzliche Sicherheiten wohl kaum Geschäfte mit einem solchen Unternehmen machen. Auf der Strecke blieben die gesetzlichen Gläubiger, also der Fiskus und die Sozialkassen.

Goette warnt überdies vor Gefahren für die eigenen Gesellschafter, denn die zugleich beabsichtigten Änderungen im Insolvenzrecht hätten „harte Folgen“ bei der Anfechtung ihrer Darlehen an die Firma durch den Insolvenzverwalter. Seine Warnung lautet: „Opportunistisches Verhalten der Gesellschafter kann und wird die Rechtsprechung nicht hinnehmen.“

„Sonderrecht für Konzerne“

Doch auch die Reform der „normalen“ GmbH betrachtet Goette mit Skepsis. Die Herabsetzung ihres Mindestkapitals von 25 000 auf 10 000 Euro reiße eine nicht leicht zu verkraftende Schutzlücke, rügt er. In einer Neuerung, die den Ausgleich von Liquidität zwischen verbundenen Unternehmen (cash pooling) erleichtern soll, sieht der oberste GmbH-Richter sogar ein „Sonderrecht für Konzerne“. Die vorgesehene Regelung sei widersprüchlich, aber auch unnötig.

Ansonsten bescheinigt Goette dem Gesetzesplan einen Gewinn an Rechtssicherheit. Viele Bestimmungen seien dem Ziel der Deregulierung verpflichtet. Auch die Bekämpfung des „Bestatterunwesens“, bei dem Strohleute Krisenunternehmen unter Umgehung der Vorschriften zum Gläubigerschutz abwickeln, stelle einen sehr guten Ansatz dar.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

Jüngste Beiträge

Das soziale Netzwerk

Von Rainer Hank

Die Gemeinde ist beleidigt, weil die Facebook-Aktie nicht lieb war. Jetzt rufen alle Skandal. Die Enttäuschten sollten sich lieber mit ihrer eigenen Gier befassen. Mehr 10 30

25.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.339,94 +0,38%
 OK