04.03.2008 · Von Corinna Budras
Im deutschen Anwaltsmarkt wird es immer ungemütlicher: Inzwischen balgen sich 146 906 Juristen um potentielle Mandanten. Da muss sich der Einzelne schon etwas Kreatives einfallen lassen, um aus der Masse herauszuragen. So wollte ein Familienrechtler die Vorzüge des Internetauktionshauses Ebay nutzen. Schließlich gibt es dort inzwischen nichts, was
keinen Käufer findet. Doch er musste für seine Idee bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dort bekam er nun offiziell und von höchster juristischer Stelle bescheinigt, dass seine unorthodoxe Aktion nicht die Grundfesten des Standesrechts erschüttert. Schade, dass er für diese Erkenntnis viel Zeit und Nerven in den unteren Instanzen vergeuden musste. Es ist nicht das erste Mal, dass die Karlsruher Richter Fehlentscheidungen aufheben müssen, die Advokaten zu sehr einengen. Auch noch zwanzig Jahre nach der grundlegenden Bastille-Entscheidung, die das veraltete Standesrecht vom Kopf auf die Füße stellte, müssen die Richter Selbstverständlichkeiten geraderücken. Mehr Fälle dieser Art dürften folgen: Erst kürzlich untersagte ein Oberlandesgericht die zwanglose "Schnupperberatung" in einem Café - und sorgte für viel Unverständnis.