30.06.2010 · Kein Name, kein Alter, kein Foto: So wollen fünf große Unternehmen künftig in einem Pilotversuch Bewerbungen entgegennehmen. Die anonymen Lebensläufe sollen zum Beispiel türkischstämmigen Bewerbern bessere Chancen eröffnen.
Von Joachim Jahn und Kerstin Schwenn, BerlinIn Deutschland beginnt ein Pilotprojekt mit anonymisierten Stellenbewerbungen. Das hat die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, angekündigt. „Wir haben drei große deutsche Unternehmen aus dem Dax und zwei internationale Konzerne dafür gewinnen können“, sagte Lüders dieser Zeitung in Berlin. Dazu gehörten die Konsumgüterhersteller Procter & Gamble sowie LOréal. Die weiteren Teilnehmer will die neue Stellenleiterin im August der Öffentlichkeit vorstellen.
Mit den anonymisierten Bewerbungen soll eine Benachteiligung besonders von ethnischen Minderheiten oder Älteren verhindert werden. Die Unternehmen verlangen dann ausdrücklich, dass Jobsuchende kein Foto von sich einsenden. Auch sollen sie weder Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Familienstand angeben, um Rückschlüsse auf Umstände auszuschließen, die eine Diskriminierung erlaubten. „Nur die Qualifikation zählt“, sagte Lüders zur Begründung. „Unsere tägliche Beratungsarbeit belegt, dass allein die Angabe eines türkischen Nachnamens die Chance auf eine Einladung zum Gespräch deutlich reduziert.“ In Frankreich oder den Vereinigten Staaten sei es in vielen Unternehmen schon lange üblich, auf diese Weise jenen Menschen eine Chance zu geben, die sonst vielleicht gar nicht erst zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen würden.
Gegen die Schere im Kopf
Lüders räumt ein, dass dies nicht vor Vorurteilen im weiteren Einstellungsverfahren schütze. Wenn ein Arbeitgeber letztlich bei seiner Personalentscheidung trotzdem jemanden diskriminiere, komme allenfalls eine Klage wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Betracht. „Doch manchmal ist es schon Gold wert, überhaupt eingeladen zu werden, um gegen die Schere im Kopf anzukommen“, sagte Lüders.
Nach weiteren Gesetzesverschärfungen ruft die Antidiskriminierungs-Beauftragte nicht. „Die Wirtschaft ist aufgeschlossener, als viele denken“, sagte die ausgebildete Lehrerin für Geschichte und Gesellschaftskunde. Die 56 Jahre alte Lüders war eine Zeit lang Sprecherin des nordrhein-westfälischen Integrationsministers Armin Laschet (CDU) und arbeitete zuletzt in der Öffentlichkeitsarbeit des hessischen Kultusministeriums.
Das AGG funktioniere in der Praxis gut, versicherte Lüders. „Die Befürchtung, es werde eine Klagewelle geben, hat sich nicht bewahrheitet, und auch die Unternehmen kommen gut klar damit.“ Allerdings hat die Antidiskriminierungsstelle seit ihrer Gründung vor vier Jahren mittlerweile rund 10.000 Beschwerden entgegengenommen. Die Mitarbeiter erteilen dann Rat oder werden als Vermittler tätig. Die meisten Fälle beziehen sich nach Lüders Angaben auf eine mutmaßliche Benachteiligung wegen des Behinderung und des Geschlechts (jeweils fast ein Viertel aller Beschwerden). In einem Fünftel der Fälle fühlen sich Beschwerdeführer wegen ihres Alters benachteiligt, in etwa einem Sechstel der Fälle wegen der ethnischen Herkunft. Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität und der Religion spielen eine geringere Rolle.
Problem Mehrfachdiskriminierung
Als besonderes Problem bezeichnet Lüders „Mehrfachdiskriminierungen“ – etwa wenn eine junge Frau türkischer Herkunft mit Kopftuch und schlechten Deutschkenntnissen einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung nicht erhält. Dort kommen möglicherweise Geschlecht, Herkunft, Alter und Religion der Betroffenen als Gründe für eine Diskriminierung zusammen. Typische Beschwerden kommen auch von jungen Männern etwa aus Afrika oder arabischen Ländern, die von einem Türsteher nicht in eine Diskothek eingelassen wurden. Als Hauptziel für ihre weitere Arbeit nennt Lüders eine stärkere Vernetzung der unterschiedlichen Beratungsstellen vor Ort. Außerdem will sie die Gesellschaft für das Problem der Diskriminierung sensibilisieren.
Grundsätzliche Zweifel am Nutzen der Antidiskriminierungsstelle, die den Steuerzahler jährlich 2,8 Millionen Euro kostet, hat dagegen der Düsseldorfer Wirtschaftsprofessor Justus Haucap angemeldet. Der Vorsitzender der Monopolkommission empfiehlt die Abschaffung der Berliner Behörde mit ihren 22 Mitarbeitern und dem Beirat von 17 Personen. Der Wirtschaft würden nach einer Studie mehr als 1,7 Milliarden Euro Bürokratiekosten durch das AGG entstehen. Es habe eine deutlich Zunahme von Klagen gegeben. Haucap meint, das deutsche Zivil- und Arbeitsrecht biete schon genug Schutz vor Diskriminierung; die Berliner Stelle sei „absolut überflüssig“.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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