01.04.2010 · Der Schutz der Arbeitnehmerdaten gehört derzeit zu den Top-Themen in Unternehmen. Die Verwirrung über die Rechtslage ist groß. Inzwischen ist sogar unklar, ob Arbeitgeber Informationen über Bewerber in Internet-Suchmaschinen recherchieren dürfen.
Von Corinna BudrasDie Frage mag alltäglich scheinen, doch in Zeiten des umfassenden Datenschutzes birgt sie Sprengstoff: "Guten Morgen, wie geht es Ihnen?", dürfte Vorgesetzten eigentlich nicht mehr so locker über die Lippen gehen. Grund für diese - möglicherweise übertriebene - Vorsicht sind die strengen Vorschriften zum Arbeitnehmerdatenschutz, die seit September in Kraft sind (Datenschutz für Arbeitnehmer wird ausgebaut). Unternehmen sind verwirrt, welche Informationen sie überhaupt noch sammeln und speichern dürfen, selbst wenn sie schwere Straftaten im Betrieb aufklären müssen.
Das Beispiel aus der Welt des zwischenmenschlichen Umgangs nehmen Arbeitsrechtler inzwischen gerne zur Hand, wenn sie die Tragweite der jüngsten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) belegen wollen. Der neue Paragraph 32 soll regeln, wann Daten eines Beschäftigten "erhoben, verarbeitet oder genutzt" werden können - und vor allem: wann nicht. So warnte etwa der Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dass die morgendliche Frage nach der Befindlichkeit unzulässig sein könnte, weil sie "für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses" eigentlich nicht erforderlich sei.
Mehr Verwirrung als Rechtssicherheit
Diese Sicht mag etwas überspitzt sein, doch wird eines deutlich: Der neue Paragraph stiftet mehr Verwirrung als Rechtssicherheit. Inzwischen ist sogar unklar, ob Arbeitgeber Informationen über Bewerber in Internet-Suchmaschinen recherchieren dürfen (Personaler durchsuchen Internet nach Bewerberdaten) Und das in einer Zeit, in der Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen durch die Flut von vermeintlichen oder tatsächlichen Datenskandalen aufgeschreckt sind. Schlagzeilen über den allzu sorglosen Umgang mit Arbeitnehmerdaten in der Deutschen Bahn oder heimliche Filmaufnahmen von Mitarbeitern beim Discounter Lidl kommen in den Sinn. Dagegen hat das Arbeitsgericht Berlin jüngst die Entlassung einer ehemaligen Bahn-Abteilungsleiterin für Korruptionsermittlungen für rechtswidrig erklärt - weil Unternehmen bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität weitreichende Befugnisse hätten. Der Arbeitsrechtler Heinz Josef Willemsen von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer fürchtet, dass der Umgang mit sensiblen Daten von Arbeitnehmern für viele Unternehmen ein Stolperstein bleiben wird.
Dabei war das Thema Arbeitnehmerdatenschutz früher alles andere als en vogue. "Das ist eine Querschnittsmaterie, um die viele Arbeitsrechtler in der Vergangenheit einen Bogen gemacht haben", sagt Willemsen, der im Deutschen Anwaltverein Vorsitzender des Arbeitsrechtsausschusses ist. Das hat sich nun geändert. Inzwischen konferiert er oft mit seinen Kollegen, die sich auf Datenschutz spezialisiert haben. "Arbeitnehmerdatenschutz ist das Thema, das uns in den nächsten Monaten, wenn nicht gar Jahren beschäftigen wird", sagt auch Boris Dzida, ebenfalls Partner der Kanzlei.
Inzwischen ist das Thema in aller Munde. Der Gesetzgeber - noch unter der früheren großen Koalition - hat auf dem Höhepunkt der öffentlichen Aufregung die Verschärfung des Datenschutzes beschlossen. Am Mittwoch hat sich nun das Bundesinnenministerium mit den Eckpunkten einer Neuregelung vorgewagt (Heimliche Überwachung nur bei Verdacht). Dabei waren viele Juristen durchaus zufrieden mit den bisherigen Instrumentarien. "Die Rechtsprechung hatte ganz gut die Balance gefunden zwischen den berechtigen Anliegen der Arbeitnehmer auf Schutz ihrer Daten und der Bekämpfung von Straftaten", sagt Dzida.
Überhastete Reaktion des Gesetzgebers
Die überhastete Reaktion des Gesetzgebers stieß auf viel Kritik. "Der Paragraph 32 ist komplett missraten", bemängelt Willemsen. So werde nicht angesprochen, was Unternehmen tun können, um Straftaten im Vorfeld zu verhindern. Zudem sei unklar, wie die Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten oder Vertragsverstößen laufen könne. Nach Ansicht von Wolfgang Däubler, Arbeitsrechtsprofessor an der Universität Bremen, haben die Änderungen dagegen viele wichtige Verbesserungen zu Einzelfragen wie etwa den Befugnissen der Aufsichtsbehörden gebracht. Außerdem enthalte Paragraph 32 eine erste zentrale Vorschrift für einen eigenständigen Beschäftigtendatenschutz, lobte er in seinem Buch zum Arbeitnehmerdatenschutz "Gläserne Belegschaften".
Unternehmensberater beobachten allerdings derzeit, dass sich viele Betriebe in einer Art Schockstarre befinden und lieber gar keine Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten ergreifen, als zu viele Daten ihrer Mitarbeiter anzuhäufen. Doch auch dieser Weg ist gefährlich: Nicht nur der Korruptionssumpf bei Siemens zeigt deutlich, wie wichtig sowohl die Verhinderung als auch die Aufklärung von Straftaten der eigenen Arbeitnehmer ist - schon damit die Unternehmensleitung nicht selbst in den Strudel der illegalen Machenschaften gerät.
Den Kopf in den Sand zu stecken ist also keine Lösung. Stattdessen muss jetzt sorgfältiger als früher in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Wege die Konzernführung beschreiten kann, wenn die eigenen Mitarbeiter Straftaten begehen. Dzida rät Unternehmen in solchen Fällen, den Kreis der Verdächtigen so weit wie möglich einzugrenzen, bevor Daten analysiert werden. Von einer flächendeckenden Rasterfahndung rät er ab. In Sachen Datenschutz ist ohnehin vieles eine Frage der Abwägung. "Je weiter die Daten in die Intimsphäre des Mitarbeiters eingreifen, desto gewichtiger muss das Recht sein, das auf Seiten der Arbeitgeber verletzt ist", sagt Dzida. Ein so weitreichender Eingriff wie eine DNA-Untersuchung nur wegen eines ärgerlichen Denunziationsschreibens ist klar rechtswidrig. Däubler dagegen versteht die ganze Verwirrung der Unternehmen bei der Bekämpfung von Straftaten nicht. Statt selbst den Privatermittler zu spielen, sollten sie lieber diejenigen ins Haus holen, die auf solche Aufgaben spezialisiert sind. Nämlich Polizei und Staatsanwaltschaft.
Rasender Stillstand
Immo Sennewald (immediator)
- 01.04.2010, 13:46 Uhr
,die auf solche Aufgaben spezialisiert sind???
Armin Liebler (A.Liebler)
- 01.04.2010, 14:34 Uhr