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Gesetzesreformen Immer weniger sichere Häfen für Steuerhinterzieher

16.10.2007 ·  Neue Steuergesetze bringen neue Strafbarkeitsrisiken. Ein Blick auf aktuelle Reformen.

Von Joachim Jahn
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„Wenn du nicht zustimmen willst, dann schätze ich dich.“ Mit diesen Worten weist der Greifswalder Universitätsprofessor Wolfgang Joecks auf einen wenig beachteten Punkt in dem Gesetz hin, mit dem die Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 eingeführt wird. Mit dieser Reform werde der umstrittene Kontenabruf per Online-Abfrage bei allen Banken „in seiner heutigen Form“ der Vergangenheit angehören, hatte das Bundesfinanzministerium nämlich verkündet.

„Charmant-schlitzohrig“

Doch diese Aussage sei „Volksverdummung“, wetterte der Steuerstrafrechtler jetzt auf dem 9. IWW-Kongress „Praxis Steuerstrafrecht“ in Neuss. Denn in seiner „charmant-schlitzohrigen Art“ habe das Ministerium verschwiegen, dass der Fiskus die Kapitaleinkünfte schätzen dürfe, wenn ein Steuerbürger seine Zustimmung zur Abfrage der Kontenstammdaten verweigere. Und Steuerfahnder könnten sich ohnehin weiter auf eine Erlaubnis zur Kontenabfrage im Kreditwesengesetz stützen.

Auch aus dem Ausland fließen immer mehr Informationen an die deutsche Finanzverwaltung. Die Ermittlungsmöglichkeiten der Justiz endeten zwar an sich an der Grenze, warnte Joecks. Doch würden Amts- und Rechtshilfe zwischen den Ländern ausgeweitet. „Den Hartgesottenen wird das allerdings kaum beeindrucken, weil viele ausländische Staaten einen sicheren Hafen bieten“, sagte er.

„Inseln der Glückseligkeit“

So verschickten die Schweiz, Österreich, Luxemburg und Belgien keine Kontrollmitteilungen über Kapitaleinkünfte an die Behörden im Heimatland ausländischer Kontoinhaber. Allerdings erhöben diese Länder eine Quellensteuer, deren Höhe von derzeit 15 Prozent über 25 Prozent vom kommenden Jahr an bis zu 35 Prozent von 2011 an steigen werde. „Es gibt also noch Inseln der Glückseligkeit“, stellte Joecks fest. „Aber bei einem Verdacht auf Geldwäsche wird inzwischen kaum ein Staat noch als nicht kooperativ eingestuft.“

In Kraft getreten ist nach Joecks’ Angaben außerdem im vergangenen Jahr ein Protokoll zu einem Rechtshilfe-Übereinkommen zwischen den Staaten der Europäischen Union (EU). Gingen deutsche Fahnder davon aus, dass ein Beschuldigter etwa bei einem österreichischen Kreditinstitut ein Bankkonto eröffnet habe, könnten sie dort Auskünfte über dessen Kontobewegungen erhalten. „Allerdings konnte man bisher nichts machen, wenn die deutschen Strafverfolger das Konto nicht kannten.“ Nunmehr bestehe aber die Möglichkeit, in der Alpenrepublik ein unbekanntes Konto ermitteln zu lassen. Insofern sei Österreich für deutsche Untersuchungen offen. „Liechtenstein und Luxemburg haben hingegen noch nicht einmal das Abkommen ratifiziert, so dass von dieser Seite keine Kooperation zu erwarten ist. Anders ist es im Verhältnis zur Schweiz, auch wenn es sich hier nicht um einen EU-Staat handelt.“

„Dosenöffner für Überwachung“

Als „Dosenöffner für die Telekommunikationsüberwachung“ bezeichnete Joecks zudem die geplante Streichung des Verbrechenstatbestands der „gewerbs- oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung“ (§ 370 a der Abgabenordnung; F.A.Z. vom 4. September). Im Gegenzug werde nämlich der Anwendungsbereich der „einfachen“ Steuerhinterziehung „signifikant erweitert“. Und dies ermögliche ein Abhören von Telefonen ebenso wie eine Bestrafung wegen Geldwäsche (§ 261 des Strafgesetzbuchs). „Passen Sie also auf“, mahnte Joecks halb im Scherz, „wenn Sie von einem Gastwirt Wechselgeld einstecken. Wenn er regelmäßig Familienfeiern nicht in der Kasse bucht, begeht er gewerbsmäßige Steuerhinterziehung – und wer sich von ihm bezahlen lässt, Geldwäsche.“

Während Joecks dies einen „klaren Fall von Verschlimmbesserung der Rechtslage“ nannte, zeigte sich Generalbundesanwältin Monika Harms auf derselben Veranstaltung erleichtert darüber. „Ich bin froh über diese Begradigung beim § 370 – damit erhalten wir ein ausgewogenes Gesamtsystem.“ Harms hatte noch als Vorsitzende Richterin des Fünften Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Leipzig öffentlich Stellung gegen den nun zur Streichung anstehenden § 370 a bezogen, weil sie ihn für zu unbestimmt und deshalb verfassungswidrig hält. „Die dann möglichen Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung gehen in Richtung wirklich gravierender Delikte.“ So sollten kriminelle Umsatzsteuer-Karusselle erfasst werden. „Wir wollen nicht alle unsere kleinen Steuerhinterzieher damit überziehen“, versuchte sie die zahlreichen Strafverteidiger im Saal zu beruhigen.

Neue Meldepflicht

Vor einer anderen Gesetzesänderung warnte Rechtsanwalt Franz Salditt aus Neuwied. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will nämlich eine Anzeigepflicht für „unerwünschte Steuergestaltungen“ einführen (F.A.Z. vom 16. Juli). Die Regelung soll durch das Jahressteuergesetz 2008 in die Abgabenordnung aufgenommen werden (§ 138 a). Diese Vorschrift treffe nicht nur Entwickler und Anbieter solcher Modelle, sondern auch deren Berater, fürchtet Salditt.

Auf Widerspruch stieß hingegen seine Sorge, auch die beabsichtigte Ausweitung der Vorschrift gegen „Gestaltungsmissbrauch“ (§ 42 der Abgabenordnung) bedeute eine „einigermaßen dramatische Erweiterung“. Es werde wohl zu vielen Ermittlungsverfahren kommen, aber nicht zu vielen Verurteilungen, vermutete Steuerstrafrichter Markus Jäger vom Bundesgerichtshof. Und Max Rau, der Vorsteher des Kölner Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung, sagte sogar voraus: „Von der ganzen Aufregung wird nicht viel übrigbleiben.“ Die Änderung der Vorschrift bringe ohnehin nicht viel Neues. „Und ich kenne keine einzigen Fall, wo wir über den § 42 in ein Strafverfahren hineinmarschiert wären.“

Risiken für Berater

Dass auch Steuerberater, Steueranwälte und Strafverteidiger auf der Hut sein müssen, machte der Karlsruher Rechtsanwalt Gunter Widmaier deutlich. Denn schnell können sie in den Verdacht der Beihilfe zu einer Straftat geraten und dann ihre Kanzleiräume durchsucht werden. „Der Rat, sich Mandanten zu suchen, die die Beratung durch den Anwalt oder Steuerberater nicht zu strafbaren Handlungen ausnutzen, ist ebenso wohlfeil wie lebensfremd“, schrieb Widmaier seinem Berufsstand ins Stammbuch.

Doch werde er als Strafverteidiger den Eindruck nicht los, dass es „solchen beratenden Kollegen, die ihre Beratungstätigkeit mit besonderer fachlicher Kreativität ausüben, nicht ganz selten an Sensibilität fehlt“. Gerade erfolgreiche Anwälte und Steuerberater seien häufig so fasziniert von ihren Konstruktionen, dass ihnen ein „eingebautes Unrechtsbewusstsein“ abgehe. „Schrift ist Gift“, warnte Widmaier daher vor allzu ausführlichen Briefen, E-Mails oder Aktenvermerken im Umgang mit Mandanten. Und große Wirtschaftskanzleien gingen zunehmend dazu über, von eigenen Strafrechtlern die „kreative Phantasie“ ihrer beratenden Partner beobachten zu lassen.

Neue Steuergesetze bringen neue
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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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