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Gesetzentwurf Entlastung für Erben und Eltern

 ·  Union und FDP wollen Geschwister sowie Kinder von Geschwistern erbschaftsteuerlich nicht länger wie Fremde behandeln. Sie sollen in den Genuss geringerer Steuersätze kommen. Ein Gesetzentwurf sieht eine Spanne von 15 bis 43 Prozent vor, bisher gibt es für diese Verwandtschaftsgrade nur die Sätze von 30 und 50 Prozent.

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Der Gesetzentwurf zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz entlastet erbende Geschwister, Nichten und Neffen sowie Unternehmensnachfolger. Insgesamt müssen die Länder, denen das Aufkommen zusteht, auf etwa 10 Prozent des gesamten Erbschaftsteueraufkommens verzichten. Die Entlastung der nahen, aber nicht nächsten Angehörigen kostet sie 370 Millionen Euro. Mit 50 Millionen Euro schlagen die Erleichterungen für Unternehmenserben zu Buche. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf die von Union und FDP im Koalitionsvertrag angekündigte Entschärfung der Unternehmensbesteuerung, die Anhebung von Kindergeld (um jeweils 20 Euro im Monat) und Kinderfreibetrag (um 984 Euro im Jahr) sowie die neue Subvention für Hotelbesitzer.

Union und FDP wollen Geschwister sowie Kinder von Geschwistern erbschaftsteuerlich nicht länger wie Fremde behandeln. Sie sollen in den Genuss geringerer Steuersätze kommen. Der Gesetzentwurf sieht eine Spanne von 15 bis 43 Prozent vor, bisher gibt es für diese Verwandtschaftsgrade nur die Sätze von 30 und 50 Prozent. Für Unternehmenserben werden die Bedingungen abgeschwächt, die an den Abschlag geknüpft sind. Bisher müssen sie den Betrieb sieben Jahre fortführen und auf eine zusammengezählte Lohnsumme von 650 Prozent kommen, um nur 15 Prozent der sonst fälligen Erbschaftsteuer zahlen zu müssen. Künftig reichen fünf Jahre und 400 Prozent. Wenn also vor Eintritt des Erbfalls durchschnittlich 100 Millionen Euro an Löhnen gezahlt wurden, muss der Erbe in den fünf Jahren 400 Millionen Euro an Löhnen zahlen.

Auch die zweite Option, an deren Ende die völlige Befreiung von der Erbschaftsteuer steht, wird entschärft. Dafür muss sich künftig ein Unternehmenserbe verpflichten, den Betrieb sieben Jahre fortzuführen und in der Zeit auf eine Lohnsumme von 700 Prozent zu kommen. Bisher muss die Lohnsumme über zehn Jahre halten. Für Erben kleiner Betriebe gilt die Lohnregel nicht. Davon profitiert heute, wer nur zehn Mitarbeiter hat, Künftig können sich Betriebe bis zu 20 Mitarbeiter den Nachweis der Lohnsumme ersparen.

Insgesamt entlastet der Fiskus mit dem Gesetz Familien und Unternehmen vom nächsten Jahr an um jährlich 8,5 Milliarden Euro. Davon entfallen auf den Bund 4,6 Milliarden Euro, auf die Länder 2,3 Milliarden Euro und auf die Gemeinden 1,6 Milliarden Euro. Die Entlastungen der Eltern schlagen mit 4,6 Milliarden Euro zu Buche, die Änderungen in der Unternehmensbesteuerung mit 2,4 Milliarden Euro. Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Übernachtungen kostet den Fiskus 950 Millionen Euro im Jahr. Der Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene höhere Besteuerung von Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff in den Jahren 2010 bis 2012 führt zu Ausfällen bis zu 130 Millionen Euro. Kabinett und Koalitionsfraktionen sollen den Entwurf am Montag beschließen. Der Bundestag soll das Gesetz in der ersten Dezemberwoche verabschieden, der Bundesrat am 18. Dezember folgen.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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