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Geschäftsmodell der Berufskläger Mafiöse Strukturen und schwarze Listen

30.09.2007 ·  Ein Schweigekartell schützt ein Geschäftsmodell, mit dem deutsche Aktiengesellschaften systematisch abgezockt werden. E-Mails, die der F.A.Z. vorliegen, bringen nun auch Rechtsanwälte ins Zwielicht.

Von Joachim Jahn
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Wie Raubtiere balgen sich manche Berufskläger mit ihren eigenen Rechtsanwälten um die Beute. „Soll Steiner echt 80 Prozent bekommen, oder sollen wir darüber noch mal reden“, schreibt Axel Sartingen an Peter Eck und Frank Scheunert. Die drei zählen unter den rund 40 Klein- und Kleinstaktionären, die bundesweit systematisch gegen Aktiengesellschaften vor Gericht ziehen, zu den aktivsten. Manche Verfahren führt das Trio im eigenen Namen, andere laufen über Scheunerts Prozessfirma EO Investors. Mit Steiner ist ein Heidelberger Rechtsanwalt gemeint. Der Honorarprofessor arbeitet schon lange für jene Szene, die Wirtschaftsanwälte nur noch „die Räuber“ nennen.

Studien bringen es an den Tag

Mehrere Studien von Rechtswissenschaftlern haben jüngst gezeigt: Das wirkliche Ziel der Anfechtungsklagen ist gar nicht ein Sieg vor Gericht. Gestritten wird vielmehr, um die Unternehmen zu möglichst teuren Vergleichen nötigen zu können. Anwälte und Kläger teilen sich offenbar anschließend die erstatteten Anwaltskosten. Allein bei den Versicherern Gerling, Allianz oder Axa summierten sich diese in den vergangenen Monaten auf einen – teilweise zweistelligen – Millionenbetrag, weil die sogenannten Vergleichsmehrwerte, nach denen sich die Honorare bemessen, künstlich aufgebläht werden.

Deutsche Aktiengesellschaften sind leicht unter Druck zu setzen. Jeder Anteilsinhaber kann mit einer noch so unbegründeten Klage milliardenschwere Transaktionen blockieren – mit nur einer einzigen Aktie in seinem Besitz greift der juristische „Hebel“. Mindestens über Monate, womöglich gar über Jahre hinweg ist dann beispielsweise eine Kapitalerhöhung auf Eis gelegt, bis die damit geplante Übernahme einer anderen Firma geplatzt ist. Deshalb lassen es sich Unternehmen, wenn auch zähneknirschend, viel kosten, sich davon freizukaufen. Selbst deren Rechtsberater wissen manchmal nicht, wie Vorstände es eingefädelt haben, dass plötzlich alle Rechtsmittel zurückgezogen worden sind.

Bargeld in der Hotellobby

„Oft zahlen die Unternehmen nicht selbst, weil sie dies mittlerweile veröffentlichen müssten“, sagt ein erfahrener Anwalt. „Die Gegenleistung kommt stattdessen diskret von interessierter dritter Seite, etwa von einem Großaktionär.“ Aussagen von Vorständen, man habe sich nicht erpressen lassen, seien dann formal durchaus zutreffend – genau wie etwa die Beteuerungen der Bundesregierung, sie zahle bei Geiselnahmen im Irak oder in Afghanistan kein Lösegeld. Manche Verhandlungen mit den gewerblichen Klägern und die anschließende Geldübergabe laufen über Mittelsmänner, von denen einige sogar im Ausland sitzen – und selbst eine Provision einstreichen.

Der gelernte Wertpapierhändler Sartingen soll sich bei diesem Geschäft sogar jener hemdsärmeligen Methoden bedienen, die bei den etablierteren Profiklägern heutzutage eher aus der Mode gekommen sind. So hat ihm der Finanzchef einer Softwarefirma nach eigenen Angaben im Frankfurter Flughafenhotel einen Umschlag mit 50 000 Euro in bar zugesteckt; Sartingen sollte die von seinem Partner Eck zuvor auf einer Hauptversammlung eingelegten Widersprüche zurückziehen. Anschließend erstatteten die Programmeschreiber jedoch eine Strafanzeige. Das ist zwar schon vier Jahre her, doch noch immer ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Erpressung oder Nötigung. Das Verfahren laufe noch, sagte eine Justizsprecherin dieser Zeitung. Die Polizei müsse bis zum Herbst ein paar weitere Punkte aufklären.

Raffinierte Methoden

Seit der Kölner „Berufskläger“ Karl-Walter Freitag nur gegen Zahlung einer „Geldauflage“ an einer Vorstrafe wegen Erpressung vorbeigeschrammt ist, agieren die Opponenten meist vorsichtiger. Auch heute noch wird manchmal eine Millionenimmobilie locker gemacht oder ein Luxuswagen zum Sonderpreis abgegeben. Sonderprofite lassen sich beispielsweise durch geschicktes Aushandeln von Bezugsrechten einfahren – diese Methode der Selbstbereicherung ist allerdings so kompliziert, dass ein Anwalt, der auf Unternehmensseite Erfahrungen damit gesammelt hat, zur Wandtafel geht, um sie zu erläutern.

Keineswegs ungewöhnlich ist der Fall eines Klägers gegen den Energieversorger Vattenfall. Der Bundesgerichtshof ließ den Juristen allerdings vor wenigen Wochen angesichts der besonders eindeutigen Umstände wegen Missbrauchs abblitzen: Der Jurist hatte auf Anwaltsbriefbogen die Rücknahme seiner eigenen Anfechtungsklage angeboten, falls man bei ihm künftig Rechtsrat einkaufe. Über einen anderen Gewerbskläger haben Firmenanwälte sogar ein strafrechtliches Gutachten anfertigen lassen – mit der Drohung, es der Staatsanwaltschaft zu überreichen, wenn er nochmals Forderungen gegen das betroffene Unternehmen richte.

Verzögerungstricks in China

Von „mafiösen Strukturen“ berichten einhellig Anwälte, die hinter den Kulissen an den nervenaufreibenden Verhandlungen mit den Berufsklägern beteiligt sind. Soweit sie nicht irgendwann auf einer „schwarzen Liste“ jener Kanzleien gelandet sind, mit denen die einschlägigen Aktionäre nicht einmal mehr bereit sind zu reden, weil diese Sozietäten entschieden die Interessen der Unternehmen verfechten. „Der Mandant will schließlich eine Einigung“, lautet die oberste Direktive für die Berater.

Währenddessen wird das Gerichtsverfahren von den Gewerbsopponenten mit allen möglichen Tricks verzögert, etwa, so die neueste Masche, durch Angabe einer Anschrift für die zustellungspflichtigen Gerichtsschreiben in China. Wie auf Kommando bricht ein Profikläger auch schon einmal vor dem Richter in Tränen aus, um redliche Absichten vorzuspielen. Oder stürzt sich, wie jüngst bei der Hypo-Vereinsbank, auf das Podium – nur um sich anschließend im Rollstuhl davonkarren zu lassen, weil die Saalordner ihn angeblich zu grob angefasst haben.

Unappetitliche Geheimverhandlungen

„Manche von denen pöbeln und furzen bei den Verhandlungen“, lautet die unappetitliche Schilderung gestandener Advokaten über die langwierigen Treffen in Kanzlei- oder Hotelräumen. Sie haben eine ausgeprägte Arbeitsteilung zwischen den Berufsklägern ausgemacht – sowohl bei deren spektakulären Auftritten auf den Hauptversammlungen wie auch bei den späteren Rechtsstreitigkeiten und Geschäftsgesprächen. „Wie bei einem Schneeballsystem kassieren sie untereinander – allerdings mit einer klaren Hierarchie.“ Wie Söldner können Aktionäre mit Sonderinteressen und vielleicht auch Branchenkonkurrenten die Störenfriede sogar gezielt anmieten.

Beobachter haben überdies festgestellt, dass es mittlerweile zu ersten Allianzen von Berufsklägern mit Hedge-Fonds und anderen Aktionärsaktivisten aus der Finanzbranche gekommen ist. Die inzwischen von einigen Politikern und Wissenschaftlern geforderte Einführung eines Mindestquorums von einem Prozent für die Einreichung einer Anfechtungsklage dürfte also bereits zu spät kommen. Zumal es manche der Akteure über die Jahre auf diese Weise zu einem beachtlichen Vermögen gebracht haben.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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