04.12.2007 · Die Deutsche Telekom darf Apples Multimedia-Handy iPhone in Deutschland weiter exklusiv anbieten. Das entschied das Hamburger Landgericht am Dienstag. Konkurrent Vodafone hatte vor zwei Wochen eine Einstweilige Verfügung erwirkt.
Sieg für die Telekom im Streit um das iPhone: Die Telekom-Tochter T-Mobile darf das Apple-Handy nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts exklusiv in Deutschland vermarkten. Das Gericht hob damit am Dienstag eine einstweilige Verfügung auf, die Konkurrent Vodafone erwirkt hatte.
Diese hatte T-Mobile untersagt, das iPhone nur in Verbindung mit einem 24-Monatsvertrag unter Sperrung anderer Mobilfunknetze anzubieten. Dagegen hatte T-Mobile Widerspruch eingelegt.
Keine unlauterer Wettbewerb
Das Landgericht erklärte nun, es sehe nach der mündlichen Verhandlung keinen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder das Kartellrecht. Allerdings kann Vodafone gegen das Urteil Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht einlegen.
Das iPhone von Apple wird seit Anfang November in Deutschland vertrieben. Zunächst verkaufte die Telekom-Tochter das Handy nur zusammen mit einem Zweijahresvertrag und einer technischen Sperre für andere Netze, dem sogenannten SIM-Lock. Nach der einstweiligen Verfügung vom 12. November musste T-Mobile das iPhone auch ohne SIM-Lock und als Einzelgerät ohne Vertrag verkaufen. Es kostete 999 Euro.