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Gerichtsurteil: Kündigung rechtens Der „Maultaschen-Fall“ sorgt für Aufruhr

16.10.2009 ·  Kündigungen wegen Bagatelldelikten haben in letzter Zeit immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. In Radolfzell am Bodensee musste nun ein Arbeitsgericht über die Kündigung einer Altenpflegerin entscheiden, die sechs übriggebliebene Maultaschen mitgenommen hatte.

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Wegen der Mitnahme von sechs übriggeblieben Maultaschen hat eine Altenpflegerin ihren Arbeitsplatz verloren. Die Kündigung sei rechtens, entschied das Arbeitsgericht in Radolfzell am Bodensee. Dass die Altenpflegerin inzwischen 58 Jahre alt ist und seit 17 Jahren für die städtische Spitalstiftung in Konstanz arbeitete, wiegt laut Urteil nicht so schwer wie der „Vertrauensverlust“ auf Seiten des Arbeitgebers und die „Präventivfunktion einer Kündigung“. Eine Abmahnung sei als milderes Mittel für die ansonsten unkündbare Frau nicht ausreichend gewesen, entschied das Gericht.

Die Frau hatte die Maultaschen von der Verpflegung der Heimbewohner mitgenommen - in einer Tasche versteckt. Die Essensreste wären nach ihrer Darstellung im Müll gelandet. Außerdem sei es in dem Heim gang und gäbe, übriggebliebenes Essen zu verzehren.

Altenpflegerin hat gegen schriftliche Anweisung verstoßen

Das Gericht wertete dies gleichwohl als Diebstahl, da der Arbeitgeber zuvor schon ausdrücklich ein generelles Verbot der Verwertung von Resten der Bewohnerverpflegung verhängt hatte. Reste müssten in die Küche zurückgehen. Für das Personal werde täglich eine Extra- Verpflegung zum Preis von 3,35 Euro angeboten.

Das Gericht entschied letztlich zu Gunsten des Arbeitgebers, weil die Altenpflegerin das bestehende Verbot kannte und wissen musste, dass ein Verstoß Konsequenzen auch ernster Art nach sich ziehen kann: „Der einzelne Arbeitnehmer kann nicht seinen Willen nach Gutdünken und gegen ein bestehendes Verbot über denjenigen des Arbeitgebers stellen“, heißt es im schriftlichen Urteil der Richterin.

Der Träger des Heims hatte betont: Nicht der Wert der gestohlenen Waren sei maßgeblich, sondern die Unehrlichkeit. Die Arbeitnehmerin habe sich am Eigentum des Arbeitgebers vergriffen, das dürfe man nicht bagatellisieren. Der Diebstahl habe das Vertrauensverhältnis zerrüttet habe. Man habe der 58-Jährigen zuerst aber auch 18.000 Euro als Abfindung angeboten. Auch das Arbeitsgericht hatte zuvor zu vermitteln versucht: Die Pflegerin sollte eine Abfindung von 25 000 Euro bekommen, wenn sie die Kündigung akzeptiert. Das lehnte die Frau jedoch ab. Sie wollte ihren Teilzeitjob behalten.

Verdi: „Ein Schandurteil“

Die Gewerkschaft Verdi sprach von einem „Schandurteil“. „Dieses Urteil öffnet den Arbeitgebern Tür und Tor, unliebsame Beschäftigte rauszuschmeißen, ohne sich mit ihnen auseinandersetzen zu müssen“, sagte Berthold Maier, Verdi-Bezirksleiter Schwarzwald-Bodensee. Die 58-Jährige selbst äußerte sich nicht zu der Entscheidung des Gerichts. Ihr Anwalt sagte, er habe den Verdacht, dass der Arbeitgeber seine Mandantin habe loswerden wollen. Er erwäge, Berufung beim Landesarbeitsgericht einzulegen.

Zuletzt hatten mehrere ähnliche Fälle von Kündigungen in Deutschland für Aufsehen gesorgt. So bestätigten Gerichte unter anderem die fristlose Kündigung einer Supermarkt-Angestellten wegen entwendeter Pfandbons. In einem anderen Fall bestätigte die Justiz die Kündigung einer Sekretärin, weil sie zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle von einem Imbissteller verzehrt hatte.

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