Das Sozialgericht Berlin ist bekannt dafür, komplizierte Sachverhalte auf den Punkt zu bringen: „Bundestag verstieß gegen eigene Gesetze“, verkündete es am Freitag und fasste damit pointiert zusammen, dass das gesetzgebende Verfassungsorgan jahrelang eine Studentin als scheinselbständige Besucherbetreuerin beschäftigt hat (Az.: S 81 KR 2081/10).
„Sie war als eine von rund 70 studentischen Mitarbeitern nicht – wie von der Bundestagsverwaltung behauptet – selbständig tätig, sondern abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig,“ konstatierte das Gericht in seiner Entscheidung. Dafür sprächen etwa die von ihr benutzten roten Parkas und Polohemden mit dem Logo des Deutschen Bundestages, die Umhängetaschen und nicht zuletzt der Leitfaden und der Rundbrief Infodienst, der „Verhaltensbefehle“ enthalten und bei abweichendem Verhalten mit Sanktionen gedroht habe. Es habe also ein „planvoll vorgegebenes und überwachtes Handlungskorsett bestanden“, wie die Richter befanden.
Stirnrunzeln in der Justiz
Das Urteil ist harsch, dürfte die Bundestagsverwaltung jedoch nicht überraschend treffen: 2009 beantragte die Studentin die Überprüfung ihres Sozialversicherungsstatus bei der Rentenversicherung, die ihr Recht gab. Auch die Innenrevision des Bundestages hatte schon festgestellt, dass bei den Besucherbetreuern eine „Weisungsunterworfenheit“ bestehe und typische Merkmale eines selbständig tätigen Unternehmers fehlten. Doch all das konnte den Deutschen Bundestag nicht daran hindern, den Rechtsweg zu beschreiten.
Das sorgte für Stirnrunzeln in der Justiz: „Für das Gericht sei im hohen Maße unverständlich mit welchem – auch finanziellen Aufwand – sich der Deutsche Bundestag gegen die Entscheidung der Rentenversicherung zur Wehr setzte“, rügten die Richter in ungewöhnlich deutlichen Worten. Seit November 2009 lässt der Bundestag seinen Besucherdienst übrigens nur noch durch abhängig Beschäftigte durchführen. Die renitente Studentin scheiterte allerdings im Bewerbungsverfahren.
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