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Gegenseitige Vorwürfe Katz-und-Maus-Spiel um die Erbschaftsteuer

04.09.2007 ·  Nicht jeder Tod ist planbar - so heißt es lakonisch in Steuerberaterkreisen. Damit kann die Erbschaftsteuer zu einer empfindlichen Last werden. So argumentierte zumindest die Wirtschaft und fand damit Gehör in der Politik. Doch seither ist wenig passiert.

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Erben will gelernt sein. Noch mehr gilt die Aufforderung, langfristig zu denken und Eventualitäten einzuplanen, für alle, die sich an die Reform der Erbschaftsteuer wagen. Vor zweieinhalb Jahren versprachen die regierende SPD und die damals noch in der Opposition steckende Union der Wirtschaft, Unternehmen von der Erbschaftsteuer zu befreien, wenn die Erben den Betrieb fortführen. So wollte man Personengesellschaften motivieren, weiter in Deutschland zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen.

Zwar können diese, wenn sie rechtzeitig den Generationenübergang planen, die Steuerlast gering halten, aber nicht jeder Tod ist planbar, wie es lakonisch in Steuerberaterkreisen heißt. So kann die Erbschaftsteuer zu einer empfindlichen Last werden. Das geht auf Kosten der Unternehmenssubstanz, was dazu führt, dass eventuell Investitionen hinausgezögert werden müssen. So argumentierte zumindest die Wirtschaft und fand damit Gehör in der Politik.

Tenor: Die Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig

Doch seither ist nicht wirklich etwas passiert. Dem ersten Anlauf zu rot-grünen Regierungszeiten setzte die vorgezogene Bundestagswahl ein Ende. Union und SPD sagten in ihrem Koalitionvertrag zu, das „spätestens zum 1.1.2007“ nachzuholen. Weiterhin versprachen sie, die Erbschaftsteuer den Unternehmen „ganz“ zu erlassen, wenn diese zehn Jahre fortgeführt würden. Doch vorher wollte man ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten.

Das gab es Anfang dieses Jahres. Sein Tenor: Die Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig, weil einige Vermögensarten wie Unternehmen und Immobilien deutlich unterhalb ihres wirklichen Wertes angesetzt werden. Bis Ende 2008 haben die Richter Zeit gegeben, für eine weitgehend einheitliche Bewertung auf Basis der Verkehrswerte zu sorgen. Im Mai bekräftigten Union und SPD nochmals im Bundestag, dass für fortgeführte Unternehmen die Erbschaftsteuerschuld „entfallen“ soll - im Sinne des vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs.

Wirtschaft warnt vor drohender Doppelbesteuerung

Doch davon ist jetzt keine Rede mehr. Mit Verfassungsbedenken arbeiten beide Seiten. Das Abschmelzmodell bekommen man verfassungsrechtlich nicht mehr sauber hin, argumentieren die Politiker. Die Wirtschaft hält dagegen. Sie warnt vor einer drohenden Doppelbesteuerung: Eine verfassungsfeste Reform der Erbschaftsteuer sei nicht möglich, solange die Einkommensteuer nicht ebenfalls reformiert werde. So basierten Verkehrswerte auf künftigen Erträgen, die, wenn sie realisiert würden, der Einkommensteuer unterliegen würden. Deswegen müssten Ertragsbesteuerung und Erbschaftsteuer aufeinander abgestimmt werden. Im Finanzministerium widerspricht man dem entschieden. „Das ist evident abwegig“, heißt es. Man mache, was das Bundesverfassungsgericht der Politik aufgegeben habe, das könne kaum verfassungswidrig sein.

Nun lautet das Angebot der Politik an die Wirtschaft: Steuerstundung mit der Möglichkeit eines Abschlags für alle, die direkt zahlen. Die Rede ist von einem Skonto von 44 Prozent - auch wenn der Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück den Wert nicht bestätigen wollte. Ergänzend können höhere Freibeträge und niedrigere Tarife hinzukommen. Politisches Ziel ist es, das Aufkommen von derzeit rund 4 Milliarden Euro für die Länder zu erhalten. Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) verwiesen jüngst genussvoll darauf, dass die Wirtschaft offenbar nicht wisse, was sie wolle. Sie sei selbst vom Abschmelzmodell abgerückt und stelle unterschiedliche Forderungen. Die beiden Politiker wollen die Eckpunkte der Reform bis Ende September festzurren - vor dem SPD-Parteitag in Hamburg und der Landtagswahl in Hessen Anfang 2008.

Die Verbände sprechen mit vielen Zungen

Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thumann widerspricht dem Eindruck entschieden, dass er vom Abschmelzmodell abgerückt sei. Er fordert die Koalition auf, ihre Zusage einzuhalten. Der Wert von betrieblich genutztem Vermögen werde um durchschnittlich 117 Prozent steigen, in einzelnen Fällen könne sich der Wert sogar verfünf- oder versiebenfachen, erläutert sein Steuerabteilungsleiter Berthold Welling. Auch gebe es noch einen Bewertungsabschlag von 35 Prozent, der wegfallen werde. „Da kann das Abzinsungsmodell nicht attraktiv sein.“

In einem Punkt haben Koch und Steinbrück Recht, tatsächlich sprechen die Verbände mit vielen Zungen. Nur der Industrieverband hält das Abschmelzmodell noch hoch. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist da skeptischer als der BDI. Man sehe verfassungsrechtliche Probleme, wenn Betriebsvermögen völlig von der Erbschaftsteuer befreit werden, Privatvermögen aber zukünftig höher besteuert werden soll, berichtete die zuständige Referatsleiterin Brigitte Neugebauer. Der DIHK kann sich das Abzinsungskonzept daher als Element eines Niedrigtarifmodells gut vorstellen. Das würde den Spielraum bei den Freibeträgen verringern. Der Handwerksverband ist demgegenüber eher an höheren Freibeträgen interessiert, weil davon seine Klientel stärker profitieren würde.

Schuld an der Misere geben die Wirtschaftsvertreter der Politik. Diese greife eine gute Idee auf, verunstalte sie in der Umsetzung und schimpfe dann auf die Wirtschaft, wenn die das missratene Produkt anschließend nicht mehr haben wolle, meint der Geschäftsführer des Verbands „Die Familienunternehmer - ASU“, Christoph von Knobelsdorff. „Das erinnert mich an einen Metzger, der Gammelfleisch verkauft und sich hinterher über die meckernde Kundschaft beschwert.“

Quelle: mas. / F.A.Z., 05.09.2007, Nr. 206 / Seite 12
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