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Fiskus Wenn der Steuerfahnder klingelt

 ·  Die Tipps kommen häufig von ehemaligen Mitarbeitern, Expartnern und Freunden. Allein in Berlin werden jedes Jahr rund 600 Durchsuchungen angeordnet. Gerne tauchen die Fahnder dann an mehreren Orten zeitgleich auf. So kann niemand vorgewarnt werden.

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Mittwoch, kurz vor neun Uhr, mitten im Berliner Nobelviertel Grunewald: Drei Männer mittleren Alters in Jeans fahren in einem unauffälligen Kombi vor. Nichts lässt ihren Beruf erahnen. Sie klingeln an der Tür einer Zahnarztpraxis. Die Sprechstundenhilfe öffnet und blickt auf einen amtlichen Durchsuchungsbefehl, den ihr einer der Männer vorhält. „Steuerfahndung, wir haben Hinweise auf Steuerhinterziehung und wollen die Praxis durchsuchen. Wo ist der Herr Doktor?“, fragt er. Der Arzt eilt überrascht herbei.

Ein Fahnder geht durch alle Zimmer und bittet die Arzthelferinnen und die anderen Mitarbeiter, in den Eingangsraum zu kommen. Niemand soll die Chance haben, mit wichtigen Dokumenten zu flüchten. Anrufe sind nur zum Steuerberater und Rechtsanwalt erlaubt. Die Fahnder verlangen Ordner, Einblick in den Computer, Kontoauszüge. Wenn der Arzt nicht alles liefert, wühlen die Kontrolleure selber. Sogar körperliche Untersuchungen wären erlaubt.

Verteilte Rollen

Die Beamten arbeiten mit verteilten Rollen: Einer beobachtet den Arzt, um festzustellen, bei welchen Ordnern er unruhig wird, weil dort eventuell ein paar Daten versteckt sind. Einer fragt besonders viel, um etwas herauszubekommen. Denn oft reden die Betroffenen vor Aufregung mehr, als ihnen guttut. In jedem Team gibt es einen sanften, verständigen Typen und einen harten, unnachgiebigen - um für jede Situation gerüstet zu sein. Mehrere Stunden werden die Fahnder in der Praxis verbringen und wie fast immer fündig.

Den Anlass für die Durchsuchung hatte eine im Streit entlassene Mitarbeiterin des Arztes gegeben, die früher die Abrechnungen gemacht hatte. Sie gab dem Finanzamt den Hinweis, dass ihr Exchef einen Großteil seiner Privatpatienten über ein separates Konto abrechnet. Diese Einnahmen könnten bei der Steuererklärung verheimlicht worden sein.

Manchmal reicht der Blick in die Boulevard-Presse

Dieser - aus Datenschutzgründen in Details leicht geänderte - Fall ist typisch. Hinweise kommen häufig von ehemaligen Mitarbeitern, Expartnern oder -freunden. "Jedes Jahr melden sich rund 4000 Leute bei uns, teilweise anonym", erläutert Wolfgang Lübke, der Leiter der Steuerfahndung in Berlin, mit 130 Ermittlern die größte Deutschlands. „Allerdings sind viele Hinweise zu vage und damit nicht zu gebrauchen.“

Häufiger geben Betriebsprüfungen, Unklarheiten in der Steuererklärung oder andere Behörden Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung. So meldete das Familiengericht einen Fall, in dem eine Frau im Scheidungsverfahren vom Schweizer Konto ihres Ehemannes berichtete. Manchmal reicht auch schon der Blick der Finanzbeamten in die Boulevard-Presse. „Wir wunderten uns über den vermeintlichen Geringverdiener, der in der Zeitung über seine gestohlene teure Briefmarkensammlung berichtete“, erinnert sich Lübke.

Die Prüfer werden zu Detektiven

Solche Indizien werden einem Prüfer der Steuerfahndung vorgelegt, der klärt, ob an den Vorwürfen etwas dran ist. Über einen Kontenabruf beim Bundesamt für Finanzen wird geprüft, ob vermeintliche Geheimkonten überhaupt existieren. Die Steuererklärung des Verdächtigen zeigt, wie viel Geld ihm verbliebe, wenn alle Angaben stimmen würden. Dieser Betrag wird verglichen mit den geschätzten tatsächlichen Aufwendungen. Dazu werden die Prüfer zu Detektiven. Die Zulassungsstelle verrät, welche und wie viele Autos auf die Person zugelassen sind. Die ADAC-Tabellen legen dar, was solche Fahrzeuge im Monat kosten. Die Einwohnermelderegister nennen alle Wohnungen und Häuser des Beschuldigten. Aus der Grundsteuer wird ermittelt, wie groß diese Unterkünfte sind. Und der Mietspiegel offenbart, was das an Kosten verursacht.

Sind die so ermittelten Ausgaben deutlich höher, als nach der Steuererklärung überhaupt zum Leben zur Verfügung steht, liegt der Verdacht der Schummelei nahe. Scheint das nicht nur ein Versehen zu sein, und ist die Summe groß genug - mindestens fünfstellig -, wird meist eine Durchsuchung angeordnet. Rund 600 sind das allein in Berlin jedes Jahr.

Selbständige und Freiberufler sind häufiger dran

Arbeitnehmer trifft es seltener, weil sie zu wenig Möglichkeiten für große Betrügereien haben. Für deren Aufklärung ist meist kein „Hausbesuch“ nötig. Selbständige und Freiberufler sind viel häufiger dran. Werden sie in die Mangel genommen, tauchen die Fahnder oft ohne Polizei zeitgleich an mehreren Orten auf: Nicht nur am Arbeitsplatz, also etwa in der Arztpraxis, sondern auch beim Steuerberater, in der Privatwohnung und der Bank. So kann niemand vorgewarnt werden. Bei den Finanzinstituten ist es vor allem wichtig, den Inhalt eventuell vorhandener Schließfächer zu sichern. Liegt ein Durchsuchungsbeschluss vor, rücken die Banken die Schlüssel heraus. Die Kontobewegungen werden später abgefragt.

Ein Beamter in der Zentrale koordiniert alle Fahnder, gibt Erkenntnisse an Kollegen weiter und leitet neue Ermittlungen ein. So hatte sich im Falle des Arztes während der Durchsuchung ergeben, dass er regelmäßig seiner Freundin Geld überwies. Deren Adresse wollte der Doktor nicht herausrücken. Die Ermittler fanden die Telefonnummer im Handy des Mediziners, fragten bei der Bundesnetzagentur nach und erhielten in kurzer Zeit die Anschrift.

Beweise sind oft schnell gefunden

Sie besorgten sich einen Durchsuchungsbeschluss und öffneten die Wohnung der Frau. Vor allem der Laptop, der dem Arzt gehörte, interessierte die Beamten. Da der Mediziner das Passwort nicht verriet, nahmen sie den Computer mit. Und sie bauten ein neues Wohnungsschloss ein, den Schlüssel konnte die Frau bei der Polizei abholen.

Die Passwörter von Computern kann die zehnköpfige Techniktruppe der Berliner Fahndung knacken. Ein Softwareprogramm wird angeschlossen und prüft alle Wörter, die der PC auf der Festplatte oder im Betriebssystem abgelegt hat. Eines davon muss das Passwort sein. Nur ein paar Stunden dauert das. Die Beweise sind oft schnell gefunden, im Falle des Arztes eine Datei mit den offiziell beim Fiskus angegebenen und den verheimlichten Privatpatienten.

Der Aufwand ist groß

Dennoch: Die meisten Untersuchungen dauern Monate, manchmal Jahre. Der Aufwand ist groß. Da steigt die Bereitschaft, sich mit dem Beschuldigten auf eine Schadenssumme zu einigen, wenn es nicht um viel Geld geht. „Haben wir einen Betrug von 100 000 Euro festgestellt, macht es nicht immer Sinn, für vermeintliche weitere 10.000 Euro noch viele Monate lang weiterzusuchen“, verrät Lübke.

Bei Steuerberatern stößt das auf offene Ohren. „Eine Einigung verkürzt die Qualen eines lange offenen Verfahrens und senkt das Strafmaß“, sagt Rüdiger Fiedler, Anwalt für Steuerstrafrecht bei der Steuerberatungsgesellschaft Ernst & Young. „Meist ist auch uns klar, dass weitere Ermittlungen in der Regel eine noch höhere Schadenssumme zum Vorschein bringen.“ Berlin kommt trotzdem auf seine Kosten. 26 Millionen Euro Steuernachzahlung hat die Fahndung im vergangenen Jahr gebracht.

Richtig verhalten bei Hausdurchsuchungen

1. Rufen Sie Ihren Steuerberater. Nur er sollte sich zu den Vorwürfen äußern. Betroffene könnten sich sonst weiter belasten.

2. Lesen Sie sich den Durchsuchungsbefehl durch. Er verrät die Anschuldigung. Das ist wichtig, falls Sie noch viel mehr zu verbergen haben. Dann können sich nach Rücksprache mit dem Steuerberater ein Geständnis und volle Kooperation lohnen. Das vermeidet eventuell eine gründliche Durchsuchung, die bisher nicht entdeckte Ungereimtheiten ans Tageslicht bringen könnte.

3. Setzen Sie sich. Wer sich schützend vor das Bild stellt, hinter dem der Safe versteckt ist, führt die Fahnder erst auf die richtige Spur.

4. Kooperieren Sie. Wollen die Fahnder das Passwort des Computers, sollten Sie es preisgeben. Dann wird der Inhalt der Festplatte kopiert, aber Sie können das Gerät weiter für die tägliche Arbeit nutzen. Andernfalls wird es beschlagnahmt und das Passwort trotzdem geknackt.

5. Vertrauen Sie dem Fahnder nicht. Wenn er sagt, er kann das Strafmaß reduzieren, stimmt das nicht. Geben Sie daher nur Sachen heraus, die er wirklich fordert. Mehr Zusammenarbeit als verlangt bringt Ihnen meist nichts.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 02.09.2007, Nr. 35 / Seite 51
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Jahrgang 1971, Redakteur im Ressort „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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