04.08.2009 · Die Regeln für die Bewertung von Finanzinstrumenten in Bankbilanzen werden überarbeitet. Klaus-Peter Naumann vom Institut der Wirtschaftsprüfer hofft, dass sie künftig realistischer ausfallen werden.
Von Klaus-Peter NaumannUnternehmen, die den organisierten Kapitalmarkt in Anspruch nehmen, müssen im Konzernabschluss die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden. Das ergibt sich aus § 315 a des Handelsgesetzbuchs. Auch Unternehmen, die nur Schuldtitel ausgegeben haben, sind verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufzustellen. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, wie international verflochten der Kapitalmarkt ist. Es ist daher vernünftig, dass man in diesem internationalen Kapitalmarkt auch eine einheitliche internationale Bilanzierungssprache spricht. Der internationale "Standard-Setter" in London, das IASB, muss sich jedoch verstärkt der Diskussion über die Ausrichtung seiner Regeln stellen. Das IASB hat diese stark technisch geprägt und dabei teilweise aus den Augen verloren, welch hohe politische Bedeutung Rechnungslegungsregeln haben.
Nicht immer sachgerecht
Die Regelungen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach dem viel zitierten Standard "IAS 39" haben in der Finanzkrise zu komplexen Anwendungsfragen und nicht immer zu sachgerechten Ergebnissen geführt. Dies betrifft vor allem die Ermittlung des "beizulegenden Zeitwerts" (Fair Value) auf illiquiden Märkten und die Abgrenzung der hiernach zu bewertenden Finanzinstrumente. Daher ist es zu begrüßen, dass IAS 39 nun grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt wird. Unlängst hat das IASB Entwürfe zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten veröffentlicht. Unklar bleibt aber noch insbesondere, ob die Fair-Value-Bewertung nicht sogar ausgeweitet wird. Darüber hinaus ist die vorgesehene Bewertung aller Gesellschaftsanteile - also auch solcher, die nicht börsennotiert sind - praktisch nicht machbar. An der Fortentwicklung wird sich zeigen, ob dem IASB die politische Dimension seiner Arbeit hinreichend bewusst geworden ist.
Die Fair-Value-Bewertung ist allerdings nicht schuld an der Finanzmarktkrise. Die oft behauptete prozyklische Wirkung ist in erster Linie auf die Verbindung der Rechnungslegung mit dem Bankenaufsichtsrecht zurückzuführen. Es macht Sinn, diesen Zusammenhang, der auf das Basel-II-Regelwerk zurückgeht, zu hinterfragen.
Nicht nur kurzfristig denken
Derzeit stellen sich viele Bilanzleser die Frage, ob sich die Ausrichtung der internationalen Rechnungslegung insgesamt ändern muss. In Deutschland war man es über viele Jahre gewohnt, Rechnungslegung nicht nur für die Anleger, sondern für die Bandbreite aller Adressaten zu machen. Auch die internationale Rechnungslegung sollte sich nicht nur an den Informationswünschen von gegebenenfalls kurzfristig denkenden Investoren orientieren. Die Darstellung der nachhaltigen Ergebnisentwicklung muss in den Vordergrund rücken. Allerdings sollte die Krisenvorsorge nicht durch Bildung stiller, sondern offener Reserven im Rahmen der Ergebnisverwendung erfolgen.