Home
http://www.faz.net/-gqp-u7x8
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Finanzgericht Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig

05.03.2007 ·  Der Bund erhoffte sich von der Kürzung der Pendlerpauschale Mehreinnahmen von fünf Milliarden Euro im Jahr. Auf die könnte sich die Regierung zu früh gefreut haben, wenn das Verfassungsgericht das Urteil der Richter aus Niedersachsen bestätigt.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (16)

Das niedersächsische Finanzgericht hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die seit 1. Januar geltende Neuregelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, teilte das Gericht am Montag mit.

Mit Beschluss vom 27. Februar hat das Finanzgericht daher ein anhängiges Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Während die oppositionellen Grünen das Urteil begrüßten und ihre Bedenken bestätigt sahen, erklärte das Bundesfinanzministerium, die Regelung sei verfassungskonform (Az. 8 K 549/06).

Klage eines Ehepaars gegen das Finanzamt

Nach der Neuregelung sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten bei der Steuererklärung abzugsfähig. Auf Grund einer Härtefallregelung sind solche Kosten pauschal mit 30 Cent nur noch ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten zu berücksichtigen. Der Bund erhofft sich dadurch etwa fünf Milliarden Euro an Steuermehreinnahmen im Jahr.

Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar beim Niedersächsischen Finanzgericht gegen sein Finanzamt geklagt. Die Pendler fahren 41 beziehungsweise 54 Kilometer von ihrem Wohnort zur Arbeitsstelle und beantragten daher jeweils eine Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte, und zwar für die gesamte Entfernung. Das Finanzamt berücksichtigte die Strecke aber erst ab dem 21. Kilometer, wie es die Neuregelung im Steueränderungsgesetz vorsieht.

Haushaltskonsolidierung kein ausreichender Grund

Die Richter befanden, dass bei der Fahrt zur Arbeitsstelle zwangsläufig Kosten entstünden, ohne die es kein Einkommen geben würde. Nach dem Einkommensteuergesetz dürfe aber nur das Einkommen besteuert werden, das bleibe, wenn die beruflichen Aufwendungen abgezogen seien.

In bestimmten Fällen werde zudem das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum besteuert. Das sei nicht zulässig. Dass die öffentlichen Haushalte konsolidiert werden sollten, wie es in der Gesetzesbegründung heiße, sei kein sachlich ausreichender Grund dafür, die bestehenden Prinzipien zu durchbrechen.

Finanzministerium sieht „keine Verfassungswidrigkeit“

Die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel begrüßte die Gerichtsentscheidung. Die Regierung habe die verfassungsrechtlichen Bedenken der Opposition gegen die Neuregelung ignoriert. Die Streichung der Pendlerpauschale sei ungerecht, systemwidrig und umweltpolitisch verfehlt, erneuerte die Grünen-Politikerin ihre Kritik.

Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte hingegen, entscheidend sei, ob und was das Bundesverfassungsgericht zu dem Fall sage. „Wir sehen hier in keiner Form eine Verfassungswidrigkeit“, sagte der Sprecher.

Quelle: FAZ.NET mit Material von Reuters und dpa
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Die Förderlücke

Von Heike Göbel

Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist ein Ausweis unbelehrbaren Glaubens an die unbegrenzte Leistungsfähigkeit des Sozialstaates. Dass Eltern ihre Kinder, wie seit Menschengedenken, unbezahlt hüten, ist in Deutschland offenbar nicht mehr denkbar. Mehr 8 7

29.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.396,84 +1,16%
 OK