12.09.2007 · Am Anfang des 20. Jahrhunderts, als das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft trat, war die Ehescheidung noch eine Rarität. Heute ist sie jedoch bei der Hälfte aller Eheschließungen zu erwarten.
Am Anfang des 20. Jahrhunderts, als das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft trat, war die Ehescheidung noch eine Rarität. Heute ist sie jedoch bei der Hälfte aller Eheschließungen zu erwarten. Anlass genug, den damit drohenden Rosenkrieg präventiv zu versachlichen. Was an erbrechtlichen Problemen und Gestaltungsmöglichkeiten zu beachten ist, ist weitgehend unbekannt.
Die meisten Menschen glauben, dass das Gesetz selbst das Notwendige regele, übersehen aber Reibungspunkte, die es zu vermeiden gilt. Die erbrechtlichen Scheidungsfolgen bilden eine Vielzahl von Kriegsschauplätzen: Ehevertrag mit Güterstandsklausel, Unterhaltsbeschränkungen, Verzicht auf Versorgungsausgleich über die Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsfolgenvertrag, gegenseitige Pflichtteilsverzichte und letztwillige Verfügungen der Beteiligten.
Aber nicht nur Scheidung, auch fehlende Testamente oder Schriftstücke, Formfehler oder andere Nachlässigkeiten haben oft jahrzehntelange Streitereien zur Folge. Mal wieder die Geliebte bedacht, mal werden Kinder übergangen - die Testamente berühmter Persönlichkeiten sind Lehrstücke für das Erbrecht. Und sie sind ein Stück Kulturgeschichte.