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Europäischer Gerichtshof Fiskus muss beim Schulgeld im Ausland zuzahlen

12.09.2007 ·  Gut 17.000 deutsche Kinder gehen im Ausland zur Schule. Ihre Eltern dürfen sich freuen: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs können sie künftig einen Teil der Schulgeldzahlungen in anderen EU-Ländern von der Steuer absetzen.

Von Joachim Jahn und Steffen Zimmermann
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Das Ehepaar Herbert Schwarz und Marga Gootjes-Schwarz aus Bergisch-Gladbach dürfte der Schulausbildung deutscher Kinder im Ausland einen Schub verliehen haben. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied nämlich am Dienstag auf ihre Klage hin, dass Eltern künftig einen Teil der Schulgeldzahlungen in anderen EU-Ländern von der Steuer absetzen können. Das Einkommensteuergesetz erlaubte bisher einen Abzug dieser Kosten als Sonderausgaben nur, wenn es sich um eine „staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule“ oder um eine „nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule“ handelt (Paragraph 10). Und die musste in der Bundesrepublik liegen.

Diese Einschränkung haben die Europarichter jetzt gekippt: Ehepaar Schwarz kann nunmehr den deutschen Fiskus daran beteiligen, dass es seine Kinder in Schottland auf ein internationales Internat zur Förderung hochbegabter oder schwieriger Kinder in Cademuir schickt. Die bisherige Regelung verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit und die Freizügigkeit, hatte auch die Europäische Kommission in Brüssel argumentiert (Az.: C-76/05 und C-318/05). Allerdings dürfte es bei den sonstigen Beschränkungen bleiben: Das Schuldgeld kann nur zu 30 Prozent in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ganz ausgenommen davon bleiben Aufwendungen für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung.

Trend zur Privatschule ungebrochen

Bereits seit längerem ist der Trend zur Privatschule ungebrochen. Allein in Deutschland hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Schüler an allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft um ein Drittel auf fast 640.000 erhöht. Als Gründe für diese Entwicklung nennt Helmut Klein vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) „gravierende Bildungsmängel und Modernisierungsrückstände“ an den öffentlichen Schulen in der Bundesrepublik. Der vielzitierte Ansturm auf Schulen in freier Trägerschaft halte sich allerdings noch in Grenzen. „Gemessen an der Gesamtschülerzahl in Deutschland, sind die Schüler an Privatschulen noch immer eine kleine Minderheit“, sagte Klein. Deren Anteil liege derzeit lediglich bei 6,7 Prozent.

Dass diese Zahl nicht längst größer ist, könnte auch daran liegen, dass immer mehr Eltern eine Schule im Ausland als Alternative entdecken. Nach Informationen der beim Bundesverwaltungsamt in Köln angesiedelten Zentralstelle für das Auslandsschulwesen sind derzeit rund 17.000 deutsche Schüler an Schulen jenseits der Landesgrenzen angemeldet. Eines der beliebtesten Zielländer ist dabei Großbritannien, wo allein rund 5000 Jungen und Mädchen aus der Bundesrepublik unterrichtet werden - und das zu teilweise horrenden Gebühren. Durchschnittlich 38.000 Euro müssen Eltern für ein Schuljahr auf der Insel bezahlen, wie die in England tätige Internats-Beraterin Alexandra von Bülow-Steinbeis sagt. Allein in den vergangenen fünf Jahren hätten sich die Gebühren an den Privatschulen im Vereinigten Königreich um 40 Prozent erhöht.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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