Home
http://www.faz.net/-gqp-12ixv
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

EuGH bestätigt deutsches Recht Nur Apotheker dürfen Apotheken betreiben

19.05.2009 ·  Besitz und Betrieb einer Apotheke bleiben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs studierten Pharmazeuten vorbehalten. Das deutsche Apothekengesetz muss nicht geändert werden. Die Entscheidung bedeutet eine schwere Niederlage für den niederländischen Arzneimittelversender Doc Morris.

Artikel Bilder (3) Lesermeinungen (1)

Das deutsche Apothekengesetz ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit dem EU-Recht vereinbar und muss nicht geändert werden. Die Entscheidung vom Dienstag bedeutet eine schwere Niederlage für den niederländischen Arzneimittelversender Doc Morris, dessen Zugang zum deutschen Markt demnach auch künftig beschränkt werden darf. Mehrere Drogeriemarktketten und Pharmagroßhändler hatten auf grünes Licht aus Luxemburg gehofft, um in den lukrativen Apotheken-Markt einsteigen zu können.

Zur Begründung verwies das Gericht auf „den ganz besonderen Charakter der Arzneimittel“. Angesichts ihrer medizinischen Wirkung unterschieden diese sich grundlegend von anderen Waren. Daher sei es legitim, wenn EU-Staaten versuchten, Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung und eine hochwertige Arznei-Versorgung so weit als möglich verringern: „Die italienischen und die deutschen Rechtsvorschriften, die eine solche Regel vorsehen, finden ihre Rechtfertigung im Ziel der Gewährleistung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“, urteilte das Gericht am Dienstag in Luxemburg und folgte damit der Empfehlung von EuGH-Generalanwalt Yves Bot.

Nur zugelassene Pharmazeuten dürfen eine Apotheke

Im Dezember hatte Generalanwalt Bot das in Deutschland geltende sogenannte Fremdbesitzverbot für vereinbar mit dem EU-Recht erklärt (lesen Sie über familiäre Verstrickungen Bots: Der Anwalt und die Apothekerin). Die Vorschrift sichere eine fachgerechte Arzneiabgabe, hatte Bot seinerzeit argumentiert (Bundesweiter Test: Apotheker geben Medikamente auch ohne Rezept aus). Zwar arbeiten auch in Doc-Morris-Apotheken ausgebildete Pharmazeuten. Nach Ansicht des EU-Generalanwalts besteht bei angestellten Apothekern aber die Gefahr, dass sie von ihrem Arbeitgeber dazu gebracht werden, wirtschaftliche Interessen über den Gesundheitsschutz zu stellen.

Nach deutschem Recht darf nur ein zugelassener Pharmazeut eine Apotheke führen und maximal drei Filialen besitzen. Kapitalgesellschaften wie Doc Morris können in der Bundesrepublik auch künftig nur in Zusammenarbeit mit deutschen Apothekern Lizenzbetriebe eröffnen. Das niederländische Unternehmen und die saarländische Landesregierung halten diese Beschränkung für europarechtswidrig.

Generalanwalt rechtfertigt „Fremdbesitzverbot“

Das in dem Streit unterlegene Saarland zeigte wenig Verständnis für das Urteil: In den bundesweit 21.600 Apotheken seien schon heute mehr Angestellte als „Eigentümer-Apotheker“ beschäftigt, erklärte Gesundheitsstaatssekretär Wolfgang Schild (CDU) in Saarbrücken. Das Bundesland hatte die deutschen Vorschriften für europarechtswidrig gehalten und deshalb 2006 der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris den Betrieb einer Filiale in Saarbrücken erlaubt. Dagegen klagten mehrere Apotheker und Apothekerverbände. Das Verwaltungsgericht Saarbrücken legte den Streit dem EuGH vor.

Für Europas größten Pharmahändler Celesio ist das Urteil entscheidend für seine Pläne, mit der Versandapotheke Doc Morris in Deutschland eine eigene Apothekenkette aufzubauen. Die Stuttgarter hatten die niederländische Doc Morris 2007 in der Hoffnung auf eine Marktliberalisierung für rund 200 Millionen Euro gekauft. Nach dem Urteil will DocMorris nun seine Kooperation mit unabhängigen Apothekern ausbauen. Auch die Filialapotheke in Saarbrücken soll geöffnet bleiben, bis dort das Verwaltungsgericht abschließend über den Streit entschieden hat, kündigte DocMorris an.

Der Deutsche Apothekerverband sprach in Berlin von einem „guten Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz“. Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte das Urteil. „Die Apotheke im Eigentum des Apothekers sichert in Deutschland eine von Kapitalmarktinteressen unabhängige Arzneimittelversorgung“, erklärte sie in Berlin.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Jeder rette seine Bank

Von Christian Siedenbiedel

Die EU-Staaten sollen Banken gemeinsam retten? Keine gute Idee. Das wäre Hilfe ohne Kontrolle. Mehr 7

01.06.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.050,29 −3,42%
 OK