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Erbschaftsteuer Ungleiche Erben

30.10.2006 ·  Woher nimmt der Staat das Recht, sich am Tod seiner Bürger zu bereichern? Solche und andere Gerechtigkeitsfragen sollte sich der Staat eigentlich bei der Reform der Erbschaftsteuer stellen. Er hat es nicht getan, und die Reform ist mißlungen - sie ist eine verkappte Subvention.

Von Rainer Hank
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Woher nimmt der Staat das Recht, sich am Tod seiner Bürger zu bereichern? Nichts anderes macht er mit der Erbschaftsteuer. Sind die Menschen nicht frei, ihr Vermögen im Todesfall zu übertragen, an wen sie wollen? Das kann man mit Blick auf den Schutz des Privateigentums guten Gewissens behaupten, zumal wenn es mit rechten Dingen zugeht, der Staat beim Aufbau der Vermögen bereits seinen Zehnten kassiert hat.

Doch es gibt auch gewichtige Argumente für eine Erbschaftsteuer: Für den, der erbt, ist der Nachlaß unverdient. Nicht eigene Leistung, nur die Bande des Bluts oder die Sympathie des Erblassers bescheren ihm den geldwerten Segen und befähigen ihn zu einem Leben, welches vielen seiner Zeitgenossen nicht vergönnt ist. Das stört das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen. Denn zumindest am Start, finden viele, müßten die Chancen gleich sein. Wer mit einem dicken Polster von seinen Vorfahren ausgestattet wird, gegen den ist im Wettbewerbsspiel des Lebens schwer anzurennen. Wäre es nicht billig, der Allgemeinheit in Form der Erbschaftsteuer einen Teil dieses unverdienten Vermögens zurückzugeben?

Keine Rücksicht auf Gerechtigkeitsfragen

Im Erbrecht sedimentiert sich die Gerechtigkeitsphilosophie einer Nation. Faktisch wird dieses Recht wahrscheinlich immer Ausdruck eines Kompromisses sein zwischen den beiden genannten Gerechtigkeitskonzepten: Wem das Privateigentum heilig ist, der wird die Erbschaftsteuer ersatzlos streichen. Warum soll die Leistung der Vorväter nicht zu den Zufällen des Lebens zählen dürfen, mit denen die Menschen in die Welt hineingeboren werden?

Wessen Gerechtigkeitsverständnis dagegen von der Vorstellung einer Chancengleichheit und einer Leistung belohnenden Welt geprägt ist, der muß für eine Erbschaftsteuer plädieren, wenn möglich mit hohen Sätzen.

Die Reform der Erbschaftsteuer in Deutschland, die das Bundeskabinett am vergangenen Donnerstag verabschiedet hat, will es sich leisten, auf solche Gerechtigkeitsfragen keine Rücksicht zu nehmen. Das rächt sich. Die Reform ist mißlungen.

Eine neue Subvention

Das neue Gesetz sieht vor, Unternehmern die Erbschaftsteuer dann zu erlassen, wenn sie die Firma der Väter mindestens zehn Jahre fortführen. Das ist nichts anderes als die Privilegierung einer kleinen Gruppe aus sachfremden Gründen: Es ist eine neue Subvention. Kein Wunder, daß der Mittelstand hoch zufrieden ist. Doch warum werden nur Firmen begünstigt und nicht alle Erben? Und warum erhalten Unternehmer die Steuerbefreiung nur dann, wenn sie ihre Firma zehn Jahr und länger fortführen?

Die Begründung der Gesetzesmacher ist unschwer zu erraten. Ihnen geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern um den Erhalt von Arbeitsplätzen. Eine gute Arbeitsmarktpolitik ist löblich, doch im Erbrecht hat sie nichts zu suchen. Zumal noch nicht einmal sicher ist, ob die Rechnung aufgeht. Womöglich hat der Erbe eine neue Geschäftsidee, die mehr Jobs sichern würde als der Laden des Vaters. Doch als Neugründer wird er künftig vom Steuerrecht bestraft. Geht die alte Firma nach fünf Jahren aber pleite, weil der Unternehmer sich vom Gesetzgeber von der Neugründung hat abhalten lassen, fällt für ihn auch noch die gesamte Steuer an.

Es war noch nie eine gute Idee, mit dem Steuerrecht Investitionen und Arbeitsplätze planen zu wollen. Das ist nicht nur wirtschaftspolitischer Blödsinn. Es ist auch ein ungerechtfertigter Eingriff des Staates in die Freiheit der Menschen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 29.10.2006, Nr. 43 / Seite 36
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Jahrgang 1953, verantwortlicher Redakteur für Wirtschaft und „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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