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Dienstag, 18. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Entfernungspauschale Die Streichung der Pendlerpauschale wankt

 ·  Der Bundesfinanzhof hat im Finanzministerium für Betriebsamkeit gesorgt. Sein Urteil wird womöglich dazu führen, dass Arbeitnehmer Fahrtkosten auch für die ersten 20 Kilometer zur Arbeit auf der Lohnsteuerkarte eintragen können.

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Arbeitnehmer können möglicherweise ihre laufende Steuerlast im kommenden Jahr senken, indem sie ihre Fahrtkosten auch für die ersten zwanzig Kilometer zur Arbeit bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte berücksichtigen lassen. Die zuständigen Steuerreferatsleiter werden in der kommenden Woche prüfen, ob die Anweisung, dass dafür Freibeträge nicht einzutragen sind, aufrechterhalten bleibt.

Das berichtete der Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zugunsten eines klagenden Ehepaars, das seine Fahrtkosten komplett berücksichtigt sehen wollte. Die große Koalition hatte die Pendlerpauschale zu Beginn dieses Jahres gekürzt. Dies war Teil ihrer Strategie zur Entlastung der öffentlichen Haushalte. Die obersten Steuerrichter halten die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung jedoch für „ernstlich zweifelhaft“.

„Fahrt zur Arbeit keine Werbungskosten mehr“

Sollte die Finanzverwaltung die jüngere Praxis korrigieren, könnten sich die Steuerpflichtigen auch für die ersten zwanzig Kilometer einen Freibetrag eintragen lassen - „allerdings mit dem aus unserer Sicht großen Risiko, entsprechend Steuern nachzuzahlen, da es in der Veranlagung nicht anerkannt werden wird“, hob Steinbrücks Sprecher hervor.

Er zeigte sich zuversichtlich, dass sich der Fiskus in der Sache vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen wird: „Wir haben überhaupt keine Zweifel, dass wir dort mit der gesetzgeberischen Grundentscheidung, dass die Fahrt zur Arbeit keine Werbungskosten mehr sind, obsiegen werden.“

Fahrt zur Arbeit als Privatangelegenheit

Bis Ende 2006 waren Fahrtkosten Werbungskosten. So werden Aufwendungen bezeichnet, die notwendig sind, um ein Einkommen zu erzielen. Sie mindern die Steuerlast. Die große Koalition stufte dagegen die Fahrt zur Arbeit als Privatangelegenheit ein; die Arbeit beginne am Werkstor, argumentierte sie. Für Fernpendler werden die Fahrtkosten allerdings vom zwanzigsten Entfernungskilometer an weiterhin berücksichtigt.

Der Deutsche Steuerberaterverband riet am Donnerstag denjenigen Steuerzahlern zur Eintragung eines Freibetrags, die jetzt schon absehen könnten, dass ihre eigenen Werbungskosten 2007 über dem Betrag von 920 Euro lägen. Dies gelte etwa bei einem regelmäßig weiten Weg zur Arbeit sowie hohen Kosten etwa für Fachliteratur.

„Zweifel hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit“

Das Bundesfinanzministerium versuchte unterdessen den Eindruck zu zerstreuen, dass der Bundesfinanzhof Verfassungsbedenken geäußert habe. Er habe nur deutlich gemacht, dass es für eine Aussetzung der beantragten Vollziehung ausreichend sei, dass es in der allgemeinen Debatte Zweifel gebe. Denn drei Finanzgerichte hatten für die Auffassung der Finanzverwaltung, andere aber dagegen entschieden. Inhaltlich hätten die Richter nicht ausdrücklich Stellung genommen, sagte Steinbrücks Sprecher.

Die Richter schreiben in ihrem Beschluss allerdings wörtlich und wiederholt von „ernstlichen Zweifeln hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit“. Sie betonen lediglich, dass ihre Entscheidung in diesem Eilverfahren kein Präjudiz für die spätere Hauptsache darstelle. Endgültig entscheiden kann ohnehin nur das Bundesverfassungsgericht. Dessen Sprecherin Dietlind Weinland sagte am Donnerstag, die Karlsruher Richter würden „voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr“ ihr Urteil fällen.

„Verfehlte“ Kürzung korrigieren

Die Opposition sprach von einem „Abwatschen“ schwarz-roter Steuerpolitik. Die Streichung der ersten 20 Entfernungskilometer in der Pendlerpauschale sei ein steuerpolitischer Sündenfall von Union und SPD gewesen, meinte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Christine Scheel. „Diese Ungleichbehandlung kann nicht verfassungsgemäß sein.“

Sie forderte Union und SPD auf, die „verfehlte“ Kürzung der Pendlerpauschale umgehend zu korrigieren. Der FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms kritisierte die Kürzung erneut als ungerecht. Barbara Höll (Linke) hieß es gut, dass dank des Protests der Pendler „reale Chancen für eine Aufhebung der unsozialen Kürzung der Pendlerpauschale bestehen“.

„Neue Flut von Massenrechtsbehelfen“

In die Reihen der Kritiker reihte sich gleichfalls der Deutsche Gewerkschaftsbund ein. DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki forderte die Bundesregierung auf, umgehend die volle Pendlerpauschale wiederherzustellen. Deren Streichung sei verfassungswidrig und belaste die Beschäftigten unzulässig.

Der Bund der Steuerzahler rief das Finanzministerium auf, seine Verwaltungsanweisung, die Freibeträge nur gekürzt in die Lohnsteuerkarten einzutragen, umgehend zurückzuziehen. Auch der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, verlangte eine Korrektur der Gesetzgebung. „Eine neue Flut von Massenrechtsbehelfen wird die Finanzämter überschwemmen“, warnte er.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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