16.11.2007 · Sieg für die Verbraucher: Ein Gericht hat die Preiserhöhung eines regionalen Gasversorgers für ungesetzlich erklärt. Verbraucherschützer messen dem Urteil bundesweite Bedeutung bei. Denn die kritische Klausel zur Preisanpassung benutzen die meisten Versorger.
Von Corinna BudrasIm Streit um die Erhöhung von Gaspreisen haben Verbraucher vor Gericht einen Sieg errungen. Das Oberlandesgericht Bremen hat die Preisanpassungsklauseln des Regionalversorgers SWB AG für unwirksam erklärt und damit einer Preiserhöhung von insgesamt 1,54 Cent je Kilowattstunde die Grundlage entzogen (Az.: 5 U 42/06). Die Vereinbarungen in den Verträgen der Kläger seien nicht transparent genug, rügten die Richter am Freitag in ihrem Urteil. Es fehle eine klare und nachvollziehbare Beschreibung der maßgeblichen Bezugsfaktoren und deren Gewichtung für die Kalkulation des Gaspreises. SWB kündigte nach dem Urteil an, Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einzulegen.
Unmittelbar betroffen von dem Richterspruch seien nur die SWB und die 59 Kläger, betonte das Gericht. Gegen die gestiegenen Preise hatten in Bremen und Bremerhaven knapp 20 000 Kunden Widerspruch eingelegt. Insgesamt versorgt SWB nach eigenen Angaben 140.000 Privatkunden mit Gas. Die Verbraucherzentrale in Bremen hat dem Verfahren allerdings bundesweite Bedeutung beigemessen, weil die Mehrzahl der Energieversorger vergleichbare Klauseln benutze.
An Lohn- und Heizölkosten gekoppelt
Kern der gerichtlichen Auseinandersetzungen sind vier Preiserhöhungen seit Oktober 2004, mit denen der Versorger den Gaspreis auf 5,55 Cent je Kilowattstunde erhöhte. SWB hatte mit den Kunden damals in den Klauseln vereinbart, dass die Gaspreise geändert werden könnten, wenn sich die Lohn- und Heizölkosten änderten. Die Oberlandesrichter erklärten nun, dass die Klausel gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoße, weil sie die Kunden unangemessen benachteilige.
Nach den gesetzlichen Vorschriften müssten die Kläger den Umfang der auf sie zukommenden Preissteigerungen bei Vertragsschluss aus den Formulierungen der Klauseln erkennen können. Nur dann könnten sie die Berechtigung einer Erhöhung beurteilen. Die Richter schlossen sich damit einer Entscheidung des Landgerichts Bremen an.
„Die Gaspreise waren fair“
Ungeachtet der weiteren gerichtlichen Schritte bot SWB der Verbraucherzentrale nach dem Urteil Einsicht in die Steigerungen der Bezugskosten an, die zu den Preisanhebungen geführt hätten. Dazu lägen bereits neutrale Gutachten vor. „Die Gaspreise waren fair“, sagte SWB-Vorstand Torsten Köhne. „Wir können und wollen das nachweisen.“
Köhne hatte bereits nach der mündlichen Verhandlung im Oktober eingeräumt, dass der Versorger bei einem negativen Urteil vor großen Problemen stünde. Denn einerseits habe das Oberlandesgericht wie bereits mehrere andere Gerichte in der mündlichen Verhandlung bestätigt, dass Preisanpassungen möglich sein müssten, wenn sich die Bezugskosten änderten. Andererseits habe das Gericht darauf verwiesen, dass ehemals übliche Vertragsklauseln heute nicht mehr ausreichend transparent sein könnten und die gesamte Energiebranche im Umbruch sei.
Traurig Traurig
Dietrich Wollheim (tillwollheimgmx.de)
- 16.11.2007, 19:11 Uhr