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Elena-Verfahren Die elektronische Unterschrift kommt

19.02.2008 ·  Wer staatliche Leistungen beantragt, soll künftig die Abfrage seiner Daten mit einer digitalen Unterschrift genehmigen. Das Verfahren könnte auch in anderen Fällen angewandt werden könnte.

Von Andreas Mihm
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Die Bundesregierung hat sich auf eines der bisher größten Projekte zum Abbau von Bürokratiekosten geeinigt. Arbeitgeber sollen künftig Einkommens- und Beschäftigungsnachweise nicht mehr auf Papier ausstellen, sondern die Daten elektronisch an einen Zentralrechner bei der Rentenversicherung übermitteln. Wer staatliche Leistungen beantragt, muss die Abfrage seiner Daten mit einer elektronischen Unterschrift genehmigen. Darauf haben sich nach Informationen dieser Zeitung am Dienstag die Staatssekretäre aus dem Arbeits-, Justiz- und Wirtschaftsministerium geeinigt. Das Wirtschaftsministerium soll nun die Einführung des sogenannten Elena-Verfahrens (“Elektronischer Einkommensnachweis“) vorantreiben. Ziel ist es, damit mehr als 100 Millionen Euro an jährlichen Bürokratiekosten zu vermeiden.

Arbeitsagenturen oder andere Ämter, die für die Bearbeitung von Hilfsanträgen Einkommensnachweise benötigen, sollen dies von 2011 an elektronisch erledigen. Für die Datenabfrage müssen sie von den Antragstellern ermächtigt werden. Das geschieht mittels einer digitalen Unterschrift, die in einem Speicherchip enthalten ist. Auf die Bürger kommen damit neue Kosten für Signatur-Karte und das elektronische Zertifikat, die digitale Unterschrift, zu. Beides zusammen wird auf 10 bis 45 Euro kalkuliert.

Die IT-Industrie hofft auf massenhafte Verbreitung

Teils sind solche Chip-Karten als Bankkarten schon im Umlauf, auch der neue Personalausweis oder die elektronische Gesundheitskarte sind mit ihren Chips dafür vorbereitet. Bei sozial Bedürftigen (Hartz IV) soll die Arbeitsagentur die Kosten übernehmen. Für die Investitionen in Technik im einstelligen Millionenbereich gibt der Finanzminister ein Darlehen für fünf Jahre.

Mit der als fälschungssicher geltenden digitalen Unterschrift wären auch andere elektronische Autorisierungen möglich, wie das E-Banking, Bezahlen im Internet oder die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung (Elster). Die IT-Industrie hofft deshalb, dass die Einführung des früher auch „Job Card“ genannten Verfahrens die massenhafte Verbreitung digitaler Signaturkarten erheblich beschleunigt.

Verfahren zunächst auf Abfragen für die Bundesagentur begrenzt

Unternehmen und Staat hoffen dagegen auf jährliche Einsparungen von Bürokratiekosten in dreistelliger Millionenhöhe. Allein das Ausstellen von jährlich 6,5 Millionen Beschäftigungs- und Einkommensnachweisen für die Arbeitsagentur kostet die Unternehmen 100 Millionen Euro. Würden weitere bis zu 20 Bescheinigungen und Behörden einbezogen, fiele der Einsparbetrag noch höher aus. Der Normenkontrollrat, der die Regierung beim Abbau von Bürokratie berät, hatte deshalb erst Ende vergangenen Jahres auf die Einführung des Verfahrens gedrungen. An diesem Mittwoch will der Wirtschaftsausschuss des Bundestages den Stand des Projektes beraten.

Das Verfahren soll zunächst vor allem auf Abfragen für die Bundesagentur begrenzt werden. Damit werden die Einsparungsmöglichkeiten nur zum Teil ausgeschöpft. Denn Bürger müssen in vielen Fällen vor Gericht, in Scheidungsangelegenheiten oder bei anderen Sozialleistungen Nachweise über Arbeitszeiten und Einkommen beibringen.

Quelle: F.A.Z., 20.02.2008, Nr. 43 / Seite 11
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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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