24.11.2006 · Im Mannesmann-Prozeß haben die Verteidiger von Josef Ackermann die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die Staatsanwaltschaft erklärte, Ackermann müsse dafür eine Geldbuße von 3,2 Millionen Euro zahlen. Der Deutsche-Bank-Chef will die Summe aus „eigener Tasche“ begleichen.
Von Joachim JahnDas Verfahren gegen den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Josef Ackermann, und die anderen Angeklagten im Mannesmann-Prozeß vor dem Landgericht Düsseldorf könnte am kommenden Mittwoch eingestellt werden. Die Verteidiger beantragten am Freitag nachmittag überraschend eine Einstellung des Verfahrens. Sie hatten sich in den vergangenen Tagen mit der Staatsanwaltschaft in Geheimverhandlungen auf die Zahlung einer sogenannten Geldauflage in Höhe von insgesamt 5,8 Millionen Euro geeinigt.
Die Zehnte Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts will am Mittwoch ihre Entscheidung verkünden. Stimmt sie zu, gelten die Angeklagten nicht als vorbestraft. Das Düsseldorfer Landgericht hatte Ende Oktober mit der Neuauflage des Mannesmann-Prozesses begonnen. Den sechs Angeklagten wurde schwere Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen.
Dabei geht es um rund 57 Millionen Euro Sonderprämien und Pensionsabfindungen, die nach der Übernahme Mannesmanns durch den britischen Telekommunikationskonzern Vodafone Anfang des Jahres 2000 an amtierende und frühere Manager sowie an Angehörige gezahlt worden waren. Das Landgericht hatte alle Angeklagten im Juli 2004 freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung jedoch im vergangenen Dezember aufgehoben und eine neue Verhandlung vor einer anderen Wirtschaftsstrafkammer angeordnet.
Ackermann will Summe aus eigener Tasche zahlen
Einer der beiden Verteidiger Ackermanns, der Frankfurter Anwalt Eberhard Kempf, begründete nun als erster und am umfangreichsten den Vorstoß. Die bislang siebenjährige Verfahrensdauer sei für die Angeklagten außerordentlich belastend, sagte er, und ein Ende kaum absehbar. Die damals erstmals aufgetretenen Rechtsfragen um Sonderprämien blieben dennoch umstritten. Manches werde auch nach einer neuen Beweisaufnahme offenbleiben, und der Bundesgerichtshof habe überdies eine Reihe entlastender Gesichtspunkte angeführt.
Staatsanwalt Dirk Negenborn sagte, der Bundesgerichtshof habe damals die Auffassung der Anklage „in vollem Umfang“ bestätigt. Seine Behörde stimme einer Einstellung zu, wenn Ackermann 3,2 Millionen Euro an die Staatskasse und an gemeinnützige Einrichtungen zahlte. Der frühere Vorstandsvorsitzende von Mannesmann Klaus Esser soll 1,5 Millionen zahlen, der Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk eine Million Euro, der einstige IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel 60.000 Euro.
Alle Angeklagten stimmten den Auflagen zu. Sie unterstrichen, darin liege kein Schuldeingeständnis. Ackermann betonte, er werde den Betrag aus eigener Tasche zahlen. Diese Summe könnte der Manager nach den Worten eines Gerichtsprechers etwa an eine gemeinnützige Einrichtung spenden. Nach Paragraph 153 a der Strafprozeßordnung kann ein Strafverfahren eingestellt werden, wenn „die Auflagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigen können und die Schwere der Schuld dem nicht entgegen steht“.
Negenborn sagte weiter, eine Verfahrenseinstellung sei „kein Handel mit der Gerechtigkeit“. Durch das Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2005 seien die grundsätzlichen Rechtsfragen zur strafrechtlichen Beurteilung von Prämienzahlungen an Unternehmensführer geklärt. Damit sei Rechtssicherheit geschaffen. Das Strafverfahren habe „auch in Unternehmenskreisen“ ein ausgeprägtes Problembewußtsein hervorgerufen. Bislang habe es für Zahlungen der vorliegenden Art keinen strafrechtlichen Präzedenzfall gegeben. Letztlich sei ein Verbotsirrtum der Angeklagten deshalb nicht auszuschließen, die im übrigen im Rahmen ihres Berufslebens „Beachtliches geleistet“ hätten.
Positives Echo auf beantragte Verfahrenseinstellung
Die beantragte Verfahrenseinstellung ist auf ein positives Echo bei Aktionärsschützern und Finanzmarktexperten gestoßen. „Es mußte ein Ende gefunden werden, das Schaden von der Deutschen Bank abwendet - dies ist jetzt geschehen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, dem „Tagesspiegel“. Für Ackermann sei die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage allerdings ein „Freispruch zweiter Klasse“, fügte Hocker hinzu. Seine Position bei der Deutschen Bank bleibe gleichwohl unangefochten.
Schön zu wissen, dass....
Thomas Rühl (steuerthomas)
- 24.11.2006, 16:21 Uhr
Amerikanische zustaende...?
Marek Stancel (mareks)
- 24.11.2006, 16:39 Uhr
Faktischer Freispruch = Dammbruch
Martin Reindl (martinimnetz)
- 24.11.2006, 17:05 Uhr
Typisch Justiz und Wirtschaft!
Melih Sertkan (Immanuel-Kant)
- 24.11.2006, 17:09 Uhr
Wie ungewöhnlich großzügig
Florian Falter (Falterschwinge)
- 24.11.2006, 17:29 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
Jüngste Beiträge