Eine Geige sorgt für Verstimmungen - zunächst zwischen Japan und Deutschland, nun wohl auch zwischen den deutschen Zollbeamten und ihrem obersten Dienstherrn, Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Grund dafür ist ein Vorfall von Ende September, als der Zoll die 7,6 Millionen Dollar teure Stradivari der japanischen Star-Geigerin Yuki Manuela Janke beschlagnahmte. Der Vorwurf: Sie habe bei der Einreise nach Deutschland ihr Arbeitsinstrument nicht ordnungsgemäß deklariert und müsse deshalb Steuerschulden in Höhe von 1,5 Millionen Euro begleichen.
Die „Bild“ berichtet nun, Schäuble habe sich eingeschaltet und angeordnet, die beschlagnahmte Violine freizugeben. Die Zollbeamten sollen darüber nun angeblich so empört sein, dass sie sich mit einer Anzeige gegen ihren Dienstherren revanchieren - wegen des Vorwurfs der Strafvereitelung. Offiziell bestätigen kann die Anzeige in Berlin niemand, dementieren allerdings auch nicht.
Dabei hätte sich die Künstlerin den ganzen Ärger ersparen können, hätte sie am Flughafen den „roten Kanal“ gewählt und den wartenden Beamten ihr Musikinstrument gezeigt. In solchen Fällen können Reisende, die sündhaft teure Musikinstrumente gewerblich nutzen, eine „vorübergehende Verwendung“ anführen - und sind dann von der Steuerpflicht befreit. Das gleiche gilt für Ausstellungsstücke auf Messen oder Formel-1-Autos, welche die ganze Welt befliegen.
Dann wird die „Nämlichkeit“ der Gegenstände gesichert, wie Klaus Leprich, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ, es vorschriftsmäßig formuliert. Dabei werden die wertvollen Gegenstände entweder genau beschrieben oder durch eine „Zollplombe“ gesichert, also durch ein Aluminiumstück mit zwei Löchern und einer rot-grünen Schnur mit eingedrehtem Metalldraht. Dadurch wird sichergestellt, dass der wertvolle Gegenstand nicht doch heimlich gegen eine billige Kopie ausgetauscht wird.
Durch den „grünen Kanal“ darf man am Flughafen gehen, wenn die eingeführten Waren nicht teurer als 430 Euro waren. Wählt man diesen Weg zu unrecht, ist die Steuerschuld automatisch entstanden. Dann müssen die Beamten ermitteln, ob nur eine Formvorschrift verletzt wurde. In diesem Fall habe der Reisende schon gar keinen Vorsatz, Steuern zu hinterziehen, sagte der Hamburger Zollrechtler Lothar Harings von der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen. Seiner Einschätzung nach wissen viele Künstler überhaupt nicht, dass sie ihre teuren Instrumente anmelden müssen. Auch Geschäftsführer, die im Ausland ihre Wohnung auflösen, gerieten oft in eine solche Situation.
Nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP ist das aus dem Jahr 1736 stammende Instrument eine der letzten von Antonio Stradivari gebauten Geigen. Heute gehört sie der japanischen Stiftung, die sie an Musiker für ihre weltweiten Tourneen verleiht. Nach Angaben der Stiftung soll Janke den Leihvertrag, die Versicherungspolice für das wertvolle Instrument und ein Attest für den legalen Import der Geige vorgezeigt haben.
Wahrheit in der Mitte
Art More (art.more)
- 10.10.2012, 18:26 Uhr
Immer rot!
Michael Posthoff (MisterMischa)
- 10.10.2012, 14:27 Uhr
.....
peter myer (peter123bln)
- 10.10.2012, 13:20 Uhr
Welche Art von Steuer
Monika Lorenz (Diaulina)
- 09.10.2012, 10:45 Uhr
Die Zöllner führen lediglich die
Kurt J. Fink (KFink)
- 09.10.2012, 10:34 Uhr