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BGH-Urteil Kommunen können Netze einklagen

29.09.2009 ·  Zahlreiche Kommunen können demnächst die Strom- und Gasversorgung wieder in die eigene Hand nehmen. Das ist die Konsequenz aus einem Urteil, das der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gefällt hat.

Von Joachim Jahn
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Zahlreiche Kommunen können demnächst die Strom- und Gasversorgung wieder in die eigene Hand nehmen. Das ist die Konsequenz aus einem Urteil, das der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gefällt hat. Dessen Kartellsenat gab damit Klagen der kommunalen Energieversorger GGEW und Energieried aus Hessen statt. Diese hatten von dem privaten Energiekonzern HEAG Südhessische Energie AG (HSE) die Übereignung der Strom- und Gasnetze – also der Leitungen, Rohre und Verteilungsanlagen – verlangt, weil sie inzwischen von den Gemeinden die Konzession zum Betrieb erhalten hatten. Die HSE, die vorher die Lizenz besessen hatte, wollte die profitablen Netze dagegen nur verpachten. Die Bundesrichter pochten nun aber auf eine Klausel in den alten Konzessionsverträgen, die nach Angaben des Gerichts damals weit verbreitet war.

Diese sieht bei Vertragsende eine Pflicht zur Rückübereignung der Anlagen vor. Eine später vom Bundestag erlassene Regel im Energiewirtschaftsgesetz schreibt zwar nur eine „Überlassung“ vor. Die Richter bezeichneten die Vertragspflicht jedoch als eindeutig; die beiden Gesetzesnovellen hätten daran nichts geändert. Ob die gesetzliche Regelung durch eine bloße Verpachtung erfüllt werden könnte, konnten die Richter unter Vorsitz von Joachim Bornkamm daher offenlassen. Die Kommunen müssen im Gegenzug eine angemessene Entschädigung bezahlen.

Bundesweit soll es rund 20.000 solcher Konzessionsverträge geben, von denen in den kommenden beiden Jahren rund 2000 auslaufen werden – so auch in Hamburg und Stuttgart. Nach Beobachtungen des Bundeskartellamts versuchen inzwischen viele Städte und Gemeinden, die einst privatisierte Versorgung wieder in die eigenen Hände zu bekommen, um damit Einnahmen zu erzielen. GGEW-Anwalt Matthias Albrecht sagte: „Es wird keinen Wettbewerb um Netze geben, wenn sie nur verpachtet werden dürfen.“ Mit einem Anspruch auf Rückübereignung könnten zudem die Kommunen ihren Einfluss auf die Energiewirtschaft sichern – etwa beim Ausbau regenerativer Energien.

Az.: EnZR 14/08 und 15/08

Quelle: F.A.Z.
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