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Berufskläger Sittenwidriger Missbrauch der Justiz

17.10.2007 ·  Die Verurteilung des Berufsklägers Zapf zeigt: Endlich ist die Justiz nicht länger bereit, sich zur Erpressung von Aktiengesellschaften missbrauchen zu lassen. Der deutsche Finanzplatz darf nicht als Bananenrepublik erscheinen, die redliche Kleinaktionäre entrechtet. Joachim Jahn kommentiert.

Von Joachim Jahn
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Endlich ist die Justiz nicht länger bereit, sich zur systematischen Erpressung von Aktiengesellschaften durch Berufskläger missbrauchen zu lassen. Das Landgericht Frankfurt hat jetzt einen typischen Fall als das eingestuft, was diese gewerbliche Prozesshanselei ist: sittenwidrig und unzulässig.

Diesen Mut haben Richter viel zu selten - oft aus Beweisschwierigkeiten, mitunter aber auch, weil es ihnen an Kenntnissen über die Szene der „räuberischen Aktionäre“ fehlt.

Reform des Aktienrechts ist nötig

Zum Glück haben jüngst auch Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof deutlich gemacht, dass sie die wahren Hintergründe dieses Gewerbes verstanden haben. Trotzdem wird der Bundestag nicht um eine weitere Reform des Aktienrechts umhinkommen, wie schon zumindest von Union und FDP gefordert.

Die Änderungen, mit denen vor zwei Jahren Berufsopponenten das Wasser abgegraben werden sollte, haben nicht gefruchtet. Nicht nützen würde aber die Einführung eines Mindestquorums. Manche Gewerbskläger könnten diese in Zusammenarbeit mit Hedge-Fonds locker überspringen. Der deutsche Finanzplatz darf nicht als Bananenrepublik erscheinen, die redliche Kleinaktionäre entrechtet.

Quelle: F.A.Z., 17.10.2007, Nr. 241 / Seite 13
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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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