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Bankgeheimnis Der scharfe Ritt auf die Geldburg in den Alpen

21.03.2009 ·  Zwei gepflegte Damen, die im Zug nach Frankfurt kichernd über den erfolgreichen „Ausflug“ nach Basel plaudern. So stellt man es sich vor, das gelebte helvetische Bankgeheimnis. Derzeit wird es scharf attackiert. Doch wie stark wird es eigentlich noch praktiziert? Wo ist die Schweiz dem Ausland schon entgegen gekommen?

Von Jürgen Dunsch
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Es gibt sie noch. Zum Beispiel jenen älteren Herrn in Wanderkluft mit Rucksack, der sich im Zürcher Hauptbahnhof nach dem Weg zur Bank Sparhafen erkundigte. Oder die beiden gepflegten Damen, die im Zug nach Frankfurt leise kichernd über ihren erfolgreichen „Ausflug“ nach Basel plauderten. Aber insgesamt ist das Leben schwer geworden für Leute, die Geld vor dem Finanzamt in der Schweiz oder in Liechtenstein verstecken wollen. Die Kontrollen an der deutschen Grenze sind scharf, die Strafen empfindlich. Es will wohlüberlegt sein, ob man der Empfehlung eines Mitarbeiters der fürsteneigenen LGT-Bank in Liechtenstein folgt, der noch im Herbst vergangenen Jahres gegenüber einem Gesprächspartner des Autors vorschlug, „den fraglichen Betrag doch am besten bar vorbeizubringen“.

Deutsche haben angeblich Vermögen von 400 bis 500 Milliarden Euro im Ausland angelegt, davon 170 Milliarden in der Schweiz. Das meiste dürfte dort schon seit Jahrzehnten liegen und ist ein- oder mehrmals vererbt worden. Dies ist nichts Ungesetzliches, die Freiheit des Kapitalverkehrs gestattet die Geldanlage überall auf der Welt. Wer seine Steuererklärung entsprechend ausfüllt, hat nichts zu befürchten. Für die anderen hat die EU 2005 die Zinsbesteuerung eingeführt, deren Höchstsatz von 35 Prozent Mitte 2011 greifen wird. Sie betraf die EU-Staaten, die mit Verweis auf ihr Bankgeheimnis keinen automatischen Informationsaustausch über Steuerdaten wollten, also Belgien, Luxemburg und Österreich. Außerhalb der EU machten nolens volens die Schweiz und Liechtenstein mit.

Als Propagandakeule genutzt

Was als Zugeständnis bei der Steuereintreibung gedacht war, hat sich im Lauf weniger Jahre gegen diese Staaten gekehrt. Die Schweiz führte 2007 gut 80 Millionen Euro Zinsertragsteuer an Deutschland ab. Der unerwartet niedrige Betrag dient Politikern wie Finanzminister Peer Steinbrück und seinem Vorgänger Hans Eichel als Propagandakeule gegen das „Steuerversteck“ Schweiz. Die Regierung in Bern hatte beim Abschluss des Zinsbesteuerungsabkommens selbst auf die vielen Lücken hingewiesen. Die Partner waren aber bereit, sie zunächst hinzunehmen, um angesichts eigener Differenzen überhaupt einen Abschluss zu erreichen. Im Übrigen sind zu den Zinsbesteuerungsbeträgen, die anonym abgeführt werden, die gesondert besteuerten Dividenden und die Vermögen hinzuzurechnen, deren Inhaber das Geld offiziell deklarieren. Daneben sind Deutsche mit Lebensmittelpunkt in der Eidgenossenschaft in ihrem Geburtsland nicht mehr steuerpflichtig.

Im Sog der globalen Wirtschaftskrise und ausufernder Staatsschulden haben vor allem Hochsteuerländer die sogenannten „Steueroasen“ ins Visier genommen, zu denen sie auch die Schweiz rechnen. Manche behaupten sogar, die Schweiz als politisch unbedeutendes Land, aber siebtgrößter Finanzplatz der Welt solle eines der ersten Opfer in einem globalen Verteilungskampf um Vermögen werden. Wie dem auch sei, Ende vergangener Woche ist die Regierung eingeknickt und hat die bisher für Geldwäsche, Terroristengelder und Steuerbetrug geltende Amtshilfe auf die normale Steuerhinterziehung ausgedehnt. Viele Länder kennen diese Unterscheidung nicht, für sie sind Steuersünder einfach Steuersünder. Für die Schweiz hat die Änderung eine hohe symbolische Bedeutung. „Vergessene“ Steuerangaben sind keine Straftat wie in Deutschland, sondern eine Übertretung. Entsprechend heißen die Steuerfahnder des Bundes bezeichnenderweise Steuerermittler und ist ihre Zahl von 20 für die gesamte Schweiz ungefähr so groß wie die im Finanzamtsbezirk Köln. Die Banken geben bei Steuerhinterziehung keine Auskunft. Wer erwischt wird, verliert viel Geld, ist aber kein Krimineller.

Eckpfeiler des Datenschutzes

Das helvetische „Bankgeheimnis“ stammt aus dem Jahr 1934. Es wird gerne mit dem Schutz jüdischer Vermögen vor den Verfolgungen der Nazis in Verbindung gebracht. Dies sei aber eher eine Begleiterscheinung gewesen, schrieb 2005 der UBS-Chefhistoriker Robert Vogler. Entstanden war das Bankengesetz im Zusammenhang mit der Rettung der Schweizerischen Volksbank durch den Staat. Artikel 47 sollte dabei die Institute und ihre Kunden vor ungetreuen Angestellten schützen. Korrekterweise heißt denn auch das Bankgeheimnis „Bankkundengeheimnis“. Hierzu gehören die Nummernkonten. Ihr Inhaber ist innerhalb der Bank nur einem kleinen Kreis bekannt.

So gesehen, bildet das Bankgeheimnis einen Eckpfeiler des Datenschutzes. Nach Intimsphäre und Gesundheitsdaten ist das Vermögen der wohl sensibelste Persönlichkeitsbereich. Entsprechend heftig wird es in der Schweiz gegen externe Ausspähung verteidigt und als Teil der Lebensqualität empfunden. Der Staat, das sind die Bürger, die über viele Angelegenheiten, darunter die Steuern, direkt in Volksabstimmungen entscheiden.

Der Bürger ist Souverän, nicht Untertan

„Unser Steuersystem verwendet die Mittel darauf, die Menschen darin zu unterstützen, dass sie als Partner der Steuerbehörden ihre Pflicht erfüllen, nicht um sie zu bekämpfen.“ Der dies sagt, ist kein Universitätsprofessor, sondern Emanuel Lauber, der oberste Steuerfahnder des Landes. Von einer ganz anderen Warte wirft der Banker André Thali von Axa Investment Managers Schweiz ein Schlaglicht auf das im Vergleich zu Deutschland unterschiedliche Staatsverständnis. „Deutsche Geldanleger sehen in Staatsbeteiligungen und -garantien für Unternehmen vielfach eine zusätzliche Absicherung. Für Anleger in der Schweiz steht die Furcht vor politischen Einflussnahmen im Vordergrund“, meinte er dieser Tage im Gespräch. Der Bürger trägt Verantwortung. Er ist Souverän, nicht Untertan.

Zweifellos kann es sich ein reiches Land wie die Schweiz eher leisten, Steuersünder lascher zu verfolgen als ein Staat, der auf jeden Groschen angewiesen ist. Dennoch ist unverkennbar, dass das Bankgeheimnis im Laufe der Jahrzehnte in den Schweizer Geldhäusern zu einem Instrument der Steuerhinterziehung für Ausländer verkam. Viele der Banken hatten schon vor Jahren erkannt, dass dies kein Geschäftsmodell auf Dauer sein konnte, und versuchten, mehr ihre Produkte, ihren Service, ihre Internationalität, die Rechtssicherheit der Schweiz und den Datenschutz abseits der Steuerfrage herauszustreichen. Mitarbeiter der UBS, der weitaus größten Bank des Landes, die in den Vereinigten Staaten schamlos um reiche Privatkunden buhlten und bei der Steuerflucht halfen, haben die Glaubwürdigkeit solcher Bemühungen untergraben. Der Vorgang verschaffte all denen wieder Zulauf, die zweifeln, dass die Schweiz sich wirklich vom Ruf des Steuerparadieses befreien wolle.

Gerade in der Schweiz ist man hochsensibel

Offiziell sagen die Schweizer Banken, es sei Sache der Kunden, ihrer Steuerpflicht zu genügen. Dessen ungeachtet machte sich nach dem Einlenken der Regierung ein Redakteur des „Tages-Anzeigers“ in Zürich als angeblicher Sohn eines reichen Deutschen auf den Weg. Die Beraterin bei der Credit Suisse sagte ihm laut der Zeitung: „Grundsätzlich müssen Sie alle Erträge melden. Aber das ist nicht unsere Sache.“ In der UBS erfuhr er: „Besorgen Sie sich die Steuerunterlagen der letzten zehn Jahre. Die können Sie brauchen, falls die Lage dramatisch wird und Ihr Vater rasch eine Selbstanzeige machen will, etwa um einer Gefängnisstrafe zu entgehen.“ Die Zugeständnisse Berns in Sachen Amtshilfe reichen Steinbrück & Co. nicht. Sie sagen: „Ihr könnt eure Steuerbürger gerne behandeln, wie ihr wollt. Gebt uns die Daten der Deutschen, wir entscheiden selbst, was wir damit machen.“

Dies zielt auf automatischen Informationsaustausch, geht aber an die Substanz staatlicher Souveränität: Gerade in der Schweiz ist man hochsensibel, wenn es um Interventionsversuche ausländischer „Steuervögte“ geht. Diesen stößt das eidgenössische System aus vielerlei Gründen negativ auf – angefangen von den niedrigen Pauschalsteuern für reiche Ausländer bis zu den Vorteilen für Holdinggesellschaften. Indes stehen große Steuereintreiber wie Deutschland und Frankreich mit ihrer Kritik unter dem Generalverdacht der Steuernivellierung. Die Schweizer fühlen sich als Ziel einer großen Attacke – und sind es womöglich auch.

Schrille Begleitmusik eines massiven Drucks

Die rüpelhaften Äußerungen des deutschen Finanzministers, der zunächst die Peitsche schwang und sich zuletzt als selbsternannter Kavallerieoberst über die Indianer lustig machte, bilden die schrille Begleitmusik eines massiven Drucks. Was ändert sich aber inhaltlich durch die erweiterte Amtshilfe? Viele zusätzliche Millionen kann der deutsche Fiskus vorerst nicht erwarten. Aber insbesondere in konservativen Kreisen der Eidgenossenschaft wird der Kontoeinblick für Steuerbehörden auch bei mutmaßlicher Steuerhinterziehung als Verrat der Regierung und Selbstaufgabe des Landes ohne Gegenleistung empfunden. Durch ihre rein defensive Haltung beim Thema Steueroase Schweiz hatte es die Regierung in Bern versäumt, einen Boden für Gegenleistungen zu schaffen. Zugleich ist das „Bankgeheimnis“ schon jetzt an zahlreichen Stellen nur noch ein Mythos. Die bloße Steuerhinterziehung, gegen die der Bankkunde vor den behördlichen Ermittlungen geschützt ist, ist vielfach ein Muster ohne Wert. Experten wie der St. Galler Professor Robert Waldburger, der einst für die Schweiz das EU-Zinsbesteuerungsabkommen mit aushandelte, meinen zum Beispiel, bei Unternehmen liege meist Steuerbetrug vor, für den dann Einblick in das Konto gewährt werden muss.

Schon im Zusammenhang mit dem Schengen-Abkommen, das dieses Jahr in Kraft trat, hatte sich die Schweiz des Weiteren zur Amtshilfe bei der Hinterziehung indirekter Steuern wie zum Beispiel der Mehrwertsteuer bereit erklärt. Ebenso könne das Bankgeheimnis bei „schweren Steuerwiderhandlungen“ mit der Hinterziehung großer Beträge aufgehoben werden, hat das Bundesverwaltungsgericht in Bern geurteilt. Und Steuerbetrug begeht nicht nur, wer Urkunden fälscht, sondern allein schon derjenige, der ein „Lügengebäude“ errichtet. In den meisten Fällen dürften also deutsche Steuerflüchtlinge rasch unter Betrugsverdacht geraten. Daher wundern sich die Steuerfahnder in Bern immer wieder, dass die deutschen Finanzämter praktisch keine Anträge auf Amtshilfe stellen. Warum geschieht dies nicht? Die Antwort ist ein Schulterzucken: Wir wissen es nicht.

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Jahrgang 1948, Korrespondent für Politik und Wirtschaft in der Schweiz.

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