15.06.2009 · Vor einer Woche hat Arcandor einen Insolvenzantrag gestellt - aber schon seit April wurde dieses Szenario hinter den Kulissen vorbereitet. Jetzt ist Plan B zum Plan A geworden. Das Verfahren wird sich lange hinziehen und zu einem weiteren Test für das Insolvenzrecht werden. Werden die Gläubiger mitspielen?
Von Melanie AmannVor einer Woche hat der Warenhauskonzern Arcandor einen Insolvenzantrag gestellt – aber schon seit April wurde dieses Szenario hinter den Kulissen vorbereitet. Mit dem Insolvenzrechtsspezialisten Horst Piepenburg und mehreren Unternehmensberatern hat die Führung von Arcandor einen Sanierungsplan entwickelt – der nun Grundlage für einen Insolvenzplan geworden ist. Plan B wurde zu Plan A.
Selten wird eine Insolvenz so sorgfältig vorbereitet; vor allem kleine Unternehmen stolpern eher in das Verfahren hinein. Der Insolvenzplan, ein Sanierungsinstrument, das 1999 mit der Reform der Konkursordnung zur Insolvenzordnung eingeführt wurde, wird in der Praxis wenig genutzt – zu wenig, sagen viele Insolvenzverwalter selbstkritisch. „Sein Anteil an den Unternehmensinsolvenzen bewegt sich im Promille-Bereich“, schrieb kürzlich der Indat-Report, das Fachblatt der Branche. 2007 habe man nur 110 erfolgreiche Pläne gezählt – und das bei insgesamt 30.000 Unternehmensinsolvenzen. Liquidieren ist eben einfacher als sanieren.
Dabei hat der Gesetzgeber den Akteuren viel Spielraum für das Planverfahren gelassen. Das gilt zum einen in zeitlicher Hinsicht: Der Plan kann schon mit dem Eröffnungsantrag und spätestens bis zum Abschluss des Verfahrens präsentiert werden. In aller Regel entscheidet das Gericht zwei Monate nach dem Antrag über die Eröffnung des Verfahrens, dann dauert es noch einmal mindestens vier Wochen bis zum ersten Treffen mit den Gläubigern.
Erster großer Praxistest bei Herlitz
Der Plan kann sowohl im regulären Verfahren von einem Insolvenzverwalter erstellt und umgesetzt werden als auch im Rahmen einer Eigenverwaltung wie bei Arcandor: Hier behält die Geschäftsführung die Kontrolle über das kriselnde Unternehmen und kann unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters den Insolvenzplan verfassen und in die Tat umsetzen. Dafür muss sich der Schuldner laut Gesetz nicht einmal einen Insolvenzexperten an Bord holen, wie es Arcandor mit Horst Piepenburg tat.
Auch inhaltlich bietet der Insolvenzplan große Freiheiten. Mit ihm können der Insolvenzverwalter oder der Schuldner von den allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung abweichen und das Unternehmen passgenau sanieren. Der Plan beschreibt in einem ersten Teil, wie die Sanierung oder Restrukturierung aussehen soll, und in einem gestaltenden Teil können sie unmittelbar die Rechtsstellung von Beteiligten im Insolvenzverfahren verändern. So kann der Plan die Befriedigung der Gläubiger anders regeln: Banken, die trotz der Insolvenz bereit sind, eine Finanzierung zu stützen, können eine vorrangige Gläubigerstellung erhalten. Auch die Verwertung der Insolvenzmasse und die Verteilung von Verkaufserlösen dürfen im Plan anders geregelt werden, als die Insolvenzordnung es vorsieht.
Den ersten großen Praxistest bestand das neue Regelwerk 2002, bei der Insolvenz von Herlitz. Damals war Peter Leonhardt Insolvenzverwalter. „Für den Insolvenzplan kommt es entscheidend darauf an, ob das Unternehmen überlebensfähig ist“, sagt er. „Es hat keinen Sinn, einem unheilbar Krebskranken ein neues Herz zu transplantieren.“ Die Pläne entstünden oft unter enormem Zeitdruck: „Man muss sich in sehr kurzer Zeit einen Überblick über alle Mietverträge, Produktionsstandorte, Lieferantenbeziehungen oder Arbeitsverträge verschaffen.“ Bei Arcandor müssen der vorläufige Insolvenzverwalter Görg und Horst Piepenburg 520 Einzelgesellschaften bewerten.
„Mehrheiten organisieren“
Das Herzstück des Insolvenzplans ist die Einteilung von Gläubigern in Gruppen. Man kann etwa alle Banken, Lieferanten oder öffentlichen Gläubiger wie die Arbeitsagenturen zusammenfassen. „Diese Gruppen stimmen über den Plan ab, deshalb ist es sehr wichtig, sie geschickt zusammenzustellen“, sagt Leonhardt. „Man muss sich vorher Mehrheiten organisieren. Die Kunst liegt darin, den Gläubigern klarzumachen, dass die Sanierung ihnen mehr bringt als die Zerschlagung.“ Im Fall von Herlitz stand auch eine Bürgschaft des Landes Berlin zur Debatte. „Der Sanierungsgewinn war später zehnmal so hoch wie diese Summe“, erinnert sich Leonhardt.
Das Gericht, das den Plan später bestätigt, könne notfalls auch die Zustimmung einer Gläubigergruppe ersetzen. Es prüft den Plan auf formelle Fehler, Rechtsverstöße und auf die Frage, ob kein Gläubiger (ohne seine Zustimmung) benachteiligt wird. Danach ist das Insolvenzverfahren offiziell vorbei – es wird nach Plan saniert. „Knapp 10 Prozent der Insolvenzpläne erweisen sich aber nachträglich als unerfüllbar“, schätzt der Stuttgarter Insolvenzverwalter Wolfgang Hauser. Zum Beispiel die Finanzkrise habe manche Sanierung verhindert, weil sich keine Geldgeber fanden. In der Praxis gehen die Schuldner dann zurück auf Los – und stellen einen neuen Insolvenzantrag.
Arcandor-Insolvenzverfahren könnte sich bis ins nächste Jahr ziehen
Unterdessen hat Horst Piepenburg die Einschätzung geäußert, das Arcandor-Insolvenzverfahren werde sich noch bis weit in das nächste Jahr ziehen. Wie der in der vergangenen Woche zum Generalbevollmächtigten des Vorstands ernannte Sanierungsexperte am Montag in einem Interview mit dem Westdeutschen Rundfunk sagte, sei es aber zu früh, einen konkreten Zeitrahmen zu nennen. Mit 520 Gesellschaften unter dem Arcandor-Dach habe der Konzern eine sehr komplexe Struktur. Da brauche es Zeit, bis alles analysiert und auf Sanierung getrimmt sei. „Wir sind in einer extrem schwierigen Lage“, sagte Piepenburg. Er betonte die hohe Verantwortung für das wohl sicherlich größte Insolvenzverfahren in Deutschland. Er strebe ein geordnetes und transparentes Verfahren unter Aufsicht des Gerichtes an, in dem die Belange der rund 52 000 Beschäftigten genauso berücksichtigt würden wie das der Aktionäre und Gläubiger. Auch will er alle Beteiligten dazu einladen, an den Konzepten mitzuarbeiten.
Arcandor steht nach seinen Worten jetzt nicht mehr derart stark unter Zeitdruck wie noch vor einer Woche. Allein dank des bis Ende August gewährten Insolvenzgeldes für die Löhne und Gehälter habe der Konzern ausreichend Spielraum gewonnen, sich auf die Zeit danach vorzubereiten. Man werde sicherlich strukturelle Veränderungen vornehmen müssen, sagte er weiter. Aber das werde man dann in Ruhe mit den Arbeitnehmervertretern besprechen. Am Montag hat sich Piepenburg zu ersten Gesprächen mit dem Konzernbetriebsrat und Vertretern der Gewerkschaft Verdi getroffen. Mit der Eröffnung der Insolvenz werde voraussichtlich bis zum 1. September gerechnet, verlautete gestern zudem in Essen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg will voraussichtlich noch diese Woche eine erste Einschätzung zum Insolvenzverfahren geben. Nach Auskunft des Unternehmens soll in Kürze über die Beantragung eines Massekredits entschieden werden. Er gilt als übliches Finanzierungsinstrument in einer Insolvenz.
Melanie Amann Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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