07.07.2009 · Nach einem neuen Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs stecken Unternehmen in der Zwickmühle: Klagen können sie nun kaum noch umgehen. Denn wen auch immer sie einstellen oder befördern - irgend jemand fühlt sich immer diskriminiert.
Von Corinna BudrasDer Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court) hat es Unternehmen mit einem neuen Grundsatzurteil erheblich schwerer gemacht, den hohen Anforderungen der Antidiskriminierungsregeln zu genügen. Künftig müssen öffentliche Arbeitgeber ebenso wie private Unternehmen nicht nur darauf achten, dass sie Minderheiten nicht diskriminieren. Bei der Durchsetzung von gerechten Arbeitsbedingungen müssen sie ebenfalls sicherstellen, dass dies nicht zu Lasten der restlichen Belegschaft geht. Kritiker der Entscheidung bemängeln, dass Unternehmen damit in der Zwickmühle stecken. Denn nun werde es für sie kaum mehr möglich sein, Klagen zu umgehen.
Eine Klage führt zu Handgreiflichkeiten
In dem höchst umstrittenen Urteil geht es um einen Fall der "umgekehrten Diskriminierung" (Ricci v. DeStefano, Nr. 07- 1428). Geklagt hatten 18 weiße Männer, die sich auf mehrere Positionen als Kapitän oder Leutnant der Berufsfeuerwehr in New Haven beworben hatten. Um die besten Kandidaten für eine Beförderung auf die freien Stellen auszusuchen, organisierte die Stadt ein umfangreiches Examen, bei dem sowohl weiße als auch schwarze Feuerwehrmänner teilnahmen. Allerdings erreichten nur mehrere weiße Kandidaten, davon zwei mit lateinamerikanischer Herkunft, die erforderliche Punktzahl für eine Beförderung.
Nach diesem Ergebnis fürchtete die Stadt New Haven Antidiskriminierungsklagen der afroamerikanischen Kandidaten. Wie in diesen Fällen meist üblich, verwarf sie daher den Test. Dies stieß jedoch auf Protest der weißen Bewerber, die sich ungerecht behandelt fühlten. Sie hatten sich mit viel Aufwand auf das Examen vorbereitet und dafür teilweise Nebentätigkeiten aufgegeben oder waren Familienfesten ferngeblieben. Besonders der Hauptkläger Frank Ricci fühlte sich getäuscht. Als Legastheniker hatte er große Mühe gehabt, die erforderliche Punktzahl zu erreichen. Er lernte jeden Tag zwischen acht und dreizehn Stunden und bezahlte einen Bekannten dafür, dass er ihm den Inhalt der Übungsbücher auf Band sprach. Die Klage der 18 Kollegen sorgte für viel Unruhe unter der Belegschaft, die mehrfach sogar in Handgreiflichkeiten endete.
Wegweiser für Rechtsprechung in Deutschland?
Vor dem Obersten Gerichtshof bekamen Ricci und seine Kollegen nun recht. In einer denkbar knappen Entscheidung von fünf zu vier Stimmen wertete die Mehrheit der Richter das Vorgehen der Stadt als diskriminierend. Arbeitgeber dürften nur dann ein Testergebnis verwerfen, wenn es deutliche Hinweise dafür gebe, dass die Examensaufgaben für weiße Bewerber tatsächlich einfacher zu lösen gewesen seien als für schwarze. Die Angst vor Diskriminierungsklagen sei für sich genommen kein Grund, das Testergebnis zum Schaden der anderen Kandidaten zu verwerfen.
Die Grundsatzentscheidung könnte wegweisend sein für die Entwicklung, die in Deutschland die noch junge Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nimmt. Das AGG sieht seit August 2006 vor, dass im Arbeits- und Geschäftsleben niemand wegen seiner ethnischen Herkunft oder Rasse, seines Geschlechts oder Alters, seiner Behinderung, sexuellen Orientierung, Religion oder Weltanschauung benachteiligt werden darf. "Amerikanische Arbeitgeber betreten nun ein wahres Minenfeld, wenn sie versuchen, Mitarbeiter vor Diskriminierungen zu schützen", warnt Wade Henderson, Präsident der Bürgerrechtsbewegung Leadership Conference on Civil Rights. Der Richterspruch stehe im klaren Kontrast zur Absicht des Parlaments, das 1964 die entsprechende Klausel verabschiedete. "Er bringt Arbeitgeber in eine Zwickmühle und schreckt sie davon ab, freiwillig faire Arbeitsbedingungen durchzusetzen." Wie gespalten der Oberste Gerichtshof in der Frage der umgekehrten Diskriminierung ist, lässt sich an der verbitterten Minderheitenmeinung ablesen, die Richterin Ruth Bader Ginsburg verfasste. Sie warf der Richtermehrheit vor, ein grundlegendes Recht der Bürgerrechtsbewegung zu untergraben. Das Ziel des Gesetzgebers sei es gewesen, Diskriminierungen nicht nur ihrer Form, sondern auch ihrem Inhalt nach abzuschaffen, schrieb sie. "Der Schaden, den die Entscheidung für die Erreichung dieses Ziels anrichtet, ist unsäglich." Ginsburg verwies darauf, dass es eine langjährige Tradition der Diskriminierung in diesem Beruf gebe. Zudem habe die Stadt New Haven keine praktischen Prüfungsmethoden erwogen, mit der die Qualifizierung der Kandidaten besser hätte überprüft werden können. Statt dessen bestand der Test aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung.
Gespaltene Richterbank
Die klaren Worte sind zudem Zeichen für die tiefe Kluft, die sich auch bei anderen Entscheidungen durch die Richterbank zieht. Der Supreme Court in seiner aktuellen Besetzung ist so polarisiert wie selten zuvor in seiner Geschichte. Dabei hält derzeit eine konservative, arbeitgeberfreundliche Fraktion die Mehrheit, bei der Richter Anthony Kennedy schon mehrfach das Zünglein an der Waage war. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich dieser Riss in absehbarer Zukunft schließen wird - daran kann auch der neue demokratische Präsident Barak Obama wenig ändern. Bereits nach wenigen Monaten im Amt hat er derzeit zwar die Gelegenheit, einen neuen Richter für den Obersten Gerichtshof zu benennen. Doch der nun ausscheidende Richter David Souter ist ohnehin eher dem linken Flügel des Gerichts zuzuordnen. Obamas Wahl wird deshalb wenig an dessen Zusammensetzung ändern.
Interessant ist die Nominierung dennoch, hat doch Obama mit der Juristin Sonia Sotomayor ausgerechnet eine der Richterinnen ausgewählt, deren Entscheidung der Supreme Court im aktuellen Fall gerade aufgehoben hat. Gemeinsam mit ihren beiden Richterkollegen hatte sie die Klage der weißen Feuerwehrmänner in einem nur zwei Seiten langen Urteil zurückgewiesen und der Stadt New Haven recht gegeben. Beobachter rechnen deshalb damit, dass das Thema auch in der anstehenden Senatsanhörung von Sotomayor eine Rolle spielen wird, die am 13. Juli beginnt. Obamas Regierungssprecher Robert Gibbs gab sich nach der Urteilsverkündung freilich zuversichtlich, dass dies ihre Ernennung letztlich nicht gefährden wird.
Neue Regeln zur Diskriminierung
Ähnlich sieht das auch Linda Greenhouse, Hochschullehrerin an der Elite-Universität Yale. Sie argumentiert, dass sich Sotomayor in ihrer Entscheidung an die Richtlinien gehalten habe, die der Supreme Court in vorangegangenen Urteilen vorgegeben habe. Mit seinem neuen Grundsatzurteil habe sich der Oberste Gerichtshof nun aber von seiner bisherigen Rechtsprechung verabschiedet, in der er Arbeitgeber bei der Durchsetzung von Antidiskriminierungsmaßnahmen einen weiten Spielraum gegeben habe, betonte sie in der Tageszeitung New York Times. "Die Regeln zur Diskriminierung am Arbeitsplatz sind nicht mehr so, wie sie vor diesem Urteil waren."