25.06.2009 · Der Tarifkonflikt in den kommunalen Kindergärten geht in den dritten Monat und weckt manche Erinnerung an die Streiks der Lokführer 2007. Die Arbeitsgerichte bewerten den Streit ganz unterschiedlich.
Von Melanie AmannDer Tarifkonflikt in den kommunalen Kindergärten geht in den dritten Monat und weckt manche Erinnerung an die Streiks der Lokführer 2007. Beide Male betrifft der Konflikt einen Bereich der Daseinsvorsorge, damals die Funktionsfähigkeit des Schienenverkehrs, heute die öffentliche Kinderbetreuung. Beide Male haben Gerichte den Konflikt unterschiedlich bewertet.
Mit Blick auf den Kita-Streik hat das Arbeitsgericht Kiel den Aufruf der Gewerkschaft Verdi für rechtswidrig erklärt und den Erzieherinnen in Kiel und Plön das Streiken für einen „Gesundheitstarifvertrag“ verboten. Gerichte in Jena, Görlitz, Bauzen, Bielefeld und Neuruppin gaben Verdi hingegen recht. In Hamburg landete der Konflikt mehrmals vor Gericht; nach dem neuesten Stand hat Verdi verloren.
Kieler Entscheidung muss Kölner Erzieherinnen nicht kümmern
Grund für den Flickenteppich ist zunächst, dass der Beschluss eines örtlichen Arbeitsgerichts Verdi und die Erzieherinnen an anderen Orten nicht bindet. Die Kieler Entscheidung muss Kölner Erzieherinnen nicht interessieren. Dafür könnte sich die Stadt Köln selbst wehren. Das geeignete prozessuale Mittel ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Streikenden, über den ein Gericht sehr rasch entscheiden kann. Es prüft dann, ob der Arbeitgeber einen Anspruch auf die erwünschte Maßnahme - hier das Streikverbot - hat und ob besondere Eilbedürftigkeit besteht - zum Beispiel weil in wenigen Stunden Hunderte Eltern vor verschlossenen Kita-Türen stehen.
„Wenn es eine Notbetreuung gab, haben sich die Gerichte oft nicht mit den inhaltlichen Fragen des Konflikts befasst“, sagt ein Sprecher des Verbands kommunaler Arbeitgeber. Falls doch, ist für die Richter zum Beispiel wichtig, ob die Parteien schon verhandelt haben. Das Kieler Gericht wertete den Streik als Verstoß gegen das „Ultima-Ratio-Prinzip“, weil es vorher keine Gespräche gab.
Der Richterspruch hängt auch davon ab, was Verdi will: Ist die Forderung schon in einem gültigen Tarifvertrag geregelt, verstößt der Streik gegen die Friedenspflicht. Hier zeigen sich manche Gerichte zunehmend tolerant. Aber das Arbeitsgericht Hamburg wertete den Ruf nach der Einrichtung von „Gesundheitszirkeln“ durch Verdi als unzulässig. Ist eine Streikforderung rechtswidrig, gilt das für den ganzen Streik. „In solchen Fällen passen wir die Forderung eben minimal an“, sagte ein Verdi-Sprecher. Dann geht der Fall oft wieder vor Gericht. Für Eltern gibt es keine Chance, die Streiks zu unterbinden. Sie können aber ihre Kita-Gebühr zurückfordern.
Melanie Amann Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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