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Arbeitsrecht Diskriminierungsklage sorgt für Furore

17.02.2008 ·  Außergewöhnliche Details sind im Spiel um 500.000 Euro Schadensersatz, die eine Versicherungsangestellte von ihrem Arbeitgeber fordert. Um eine solche Summe ging es noch nie. Am Montag verhandelt das Arbeitsgericht Wiesbaden.

Von Corinna Budras
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Die Klage der 38 Jahre alten Sule Eisele-Gaffaroglu hat bereits für Wirbel gesorgt, noch bevor sie die Gerichte zum ersten Mal beschäftigte. Nun behandelt das Arbeitsgericht Wiesbaden am kommenden Montag den Fall, der gleich in mehrerer Hinsicht bemerkenswert ist. Allein die geforderte Höhe der Entschädigung ist für deutsche Verhältnisse ungewöhnlich: 500.000 Euro Schadensersatz fordert die Versicherungsangestellte von ihrem Arbeitgeber R +V Versicherung. Ihr Vorwurf: wiederholte Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts und ihrer türkischen Abstammung. Damit sei mit der Klage die höchste Schadensersatzforderung auf Basis des neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verbunden, die bisher bekanntgeworden sei, sagt Eiseles Rechtsanwalt Klaus Michael Alenfelder.

Auch andere Beschäftigte in Deutschland haben ihren Unternehmen schon Vergleiche in sechsstelliger Höhe abgerungen – allein Alenfelder hat bereits knapp ein halbes Dutzend solcher Fälle vertreten. Allerdings bestehen die betroffenen Unternehmen in solchen Fällen meist auf einer Schweigeklausel. Bisher hat sich keine Klägerin so aus der Deckung gewagt wie die Versicherungsangestellte Eisele. Dabei hätten sie sich diese Entscheidung nicht leichtgemacht, erläutert ihr Ehemann, Josef Eisele, für seine Frau. Seit April 2007 hätten sie intern alles versucht und auch mit dem Betriebsrat Kontakt aufgenommen. Eisele empfindet das Vorgehen der Versicherung als Zermürbungsstrategie und „Systematik des Aushungerns“. „Jeder Monat, in dem das weitergeht, frisst uns finanziell weiter auf“, sagt er.

Benachteiligung bgann mit ihrer Schwangerschaft

Für Sule Eisele begann die geltend gemachte Benachteiligung mit ihrer Schwangerschaft: Obwohl sie als Hauptverdienerin nach ihrem Mutterschutz sofort wieder ihre Arbeit aufnehmen wollte, sei sie mehrmals dazu aufgefordert worden, in Elternzeit zu gehen. Als sie nach vier Monaten wieder zurückkehrte, hatte bereits ein anderer Mitarbeiter ihre Stelle erhalten – im Gegensatz zu ihr jedoch mit einem eigenen Büro, einem Assistenten und einem höheren Gehalt.

Fünf Vorfälle bilden den Kern der hundert Seiten starken Klageschrift: Neben der Versetzung in einen wirtschaftlich aussichtslosen Bezirk mit wenig Aussicht auf Provision habe Eisele inzwischen weder einen Laptop noch Zugang zum firmeninternen Computersystem. Auch eine bereits versprochene Fortbildung sei wieder gestrichen worden. „Eine Außendienstmitarbeiterin ohne Laptop ist wie ein Taxifahrer ohne Taxi“, sagt Josef Eisele. Die R +V Versicherung schweigt zu diesen Vorwürfen.

Mit der Klage könnte die hitzige Diskussion um die Auswirkungen des AGG wieder in Fahrt geraten. Das Gesetz, das verhindern soll, dass jemand im Arbeits- oder Geschäftsleben wegen seiner ethnischen Herkunft oder Rasse, seines Geschlechts oder Alters, seiner Behinderung, sexuellen Orientierung, Religion oder Weltanschauung benachteiligt wird, ist im August 2006 unter großem Protest insbesondere von Arbeitgeberseite in Kraft getreten. Während die Benachteiligung wegen des Geschlechts schon seit Jahrzehnten verboten ist, sorgten die neu eingeführten Diskriminierungsmerkmale – vor allem die des Alters – für Unsicherheit. Für Alenfelder sind die neuen Regelungen vor allen Dingen der Versuch, die Personalarbeit zu versachlichen. „Für viele Unternehmen ist Mobbing eine Methode zum Arbeitsplatzabbau“, sagt der Bonner Rechtsanwalt, der zugleich Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht ist. „Damit wird eine Menge Effizienz verschenkt.“

14 Millionen Datensätze verglichen

Für Sule Eisele hat sich die rechtliche Lage mit dem neuen Gesetz insbesondere durch die leichtere Beweisführung und die neuen Schadensersatzregeln verbessert. Die hohe Entschädigungssumme in ihrem Fall besteht insbesondere aus dem materiellen Schaden, den sie nach Ansicht ihrer beiden Anwälte erlitten hat. Auf 433.000 Euro summiert sich danach allein die Benachteiligung beim Gehalt gegenüber ihren männlichen Kollegen. Die Lohndifferenz ergebe sich aus einer „fundierten Schätzung“ des sonst bei R +V üblichen Gehalts, sagt Alenfelder. Die Advokaten haben dabei die sogenannte Kattenstein-Formel genutzt, die auf der Auswertung von 14 Millionen Datensätzen über die Entwicklung von Arbeitsverhältnissen in Deutschland beruhe. Gerechnet auf die verbleibenden 29 Jahre bis zur Verrentung ergebe sich der Posten von 433.000 Euro. Einer anderen Berechnungsformel zufolge läge der entgangene Gewinn sogar bei 1,5 Millionen Euro, betont Alenfelder. Dagegen nimmt die Forderung nach Schmerzensgeld einen relativ geringen Teil der Gesamtsumme ein: Eisele will einen angemessenen Ausgleich, der im Ermessen des Richters liegt, mindestens jedoch ein Jahresgehalt.

Die ungewöhnlich hohe Summe mag für Stirnrunzeln unter Arbeitgebern und Juristen sorgen. Doch Alenfelder sieht sich dabei in guter juristischer Gesellschaft: Der Europäische Gerichtshof hat schon im Jahr 1997 im Fall einer Diskriminierung wegen des Geschlechts darauf gepocht, dass die Sanktion zur Gewährleistung eines tatsächlichen und wirksamen Rechtsschutzes eine „wirklich abschreckende Wirkung“ gegenüber dem Arbeitgeber haben müsse. Im Bereich der Persönlichkeitsverletzungen habe der Bundesgerichtshof 1994 eine abschreckende Wirkung gefordert, damit der Rechtsschutz nicht verkümmere, betont Alenfelder. Auf dieses Urteil verweise die Gesetzesbegründung zum AGG ausdrücklich. Die höchste bekannte Summe von Schmerzensgeld sei vor einigen Jahren an die Sängerin Sabrina Setlur gegangen, die für unfreiwillig veröffentlichte Nacktfotos 256000 Euro bekommen hat.

Außergewöhnliche Beweisführung

Außergewöhnlich macht diesen Fall auch die Beweisführung der beiden Rechtsanwälte: Neben anderen Beweisen und Indizien präsentieren sie den Richtern Statistiken, um die Vorwürfe der Versicherungsangestellten glaubhaft zu machen. Nach Ansicht der Behindertenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Silvia Schmidt, ist die Statistik zwar ein „zwingendes Indiz“ in solchen Fällen, allerdings wird sie bisher jedenfalls in deutschen Antidiskriminierungsklagen noch kaum genutzt. Auf Basis des Geschlechterverhältnisses unter den Mitarbeitern und der Führungsriege haben die Anwälte haarklein berechnet, mit welchem Wahrscheinlichkeitsgrad im Hause R +V das Management nach diskriminierenden Auswahlkriterien zusammengesetzt ist. Im Fall der Geschlechterdiskriminierung kamen sie auf eine Wahrscheinlichkeit in den unterschiedlichen Führungsebenen zwischen 98,73 Prozent und 100 Prozent. Für eine Benachteiligung aus ethnischen Gründen lag sie zwischen 90,1 und 100 Prozent. Die Zahlen mögen eine klare Sprache sprechen – über die Erfolgsaussichten der Klage sagen sie freilich noch nichts.

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