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Arbeitsgerichts-Entscheidung Viele Zeitarbeiter können Löhne nachfordern

30.05.2011 ·  Dass die Christlichen Gewerkschaften nicht tariffähig sind, ist schon länger klar. Doch nun hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden: Auch alte Tarifverträge sind unwirksam. Jetzt können viele Zeitarbeiter Lohn-Nachforderungen stellen.

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Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin sind auch ältere Tarifverträge christlicher Gewerkschaften für hunderttausende Leiharbeitnehmer nicht gültig. Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Serviceagenturen (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig, wie das Gericht feststellte.

Als Konsequenz können nun viele Zeitarbeitnehmer rückwirkend höheren Lohn verlangen, umgekehrt müssen Leiharbeitsfirmen mit Nachforderungen der Arbeitnehmer und auch der gesetzlichen Sozialkassen rechnen. (29 BV 13947/10)

Tarifverträge aus den Jahren 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Im Dezember hatte schon das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist und daher keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann (Zeitarbeitsgewerkschaft ist nicht tariffähig). Denn die Satzung der CGZP bilde den Organisationsbereich der Mitgliedsorganisationen nicht richtig ab. Formal galt dieses BAG-Urteil aber nur für die CGZP-Satzung von 2009 und die danach geschlossenen Tarifverträge.

Wie nun das Arbeitsgericht Berlin entschied, gilt dies entsprechend auch für die früheren Satzungen. Damit verwarf das Gericht Tarifverträge der CGZP aus den Jahren 2004, 2006 und 2008 als unwirksam. Dabei schloss es sich der Begründung des BAG an. Das BAG hatte Unzulänglichkeiten der CGZP-Satzung gerügt und entschieden, dass Gewerkschaften keinen Dachverband gründen dürfen, der sich ausschließlich um Leiharbeit kümmert. Die neue Berliner Entscheidung kann noch vor dem Landesarbeitsgericht Berlin angefochten werden.

Verdi begrüßt die Gerichtsentscheidung

Die Gewerkschaft Verdi begrüßte die Berliner Entscheidung. Damit sei „offensichtlich, dass die Leiharbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse auf der Grundlage der in der Vergangenheit abgeschlossenen Tarifverträge abgewickelt wurden, im Nachhinein eine Gleichstellung mit vergleichbaren Arbeitnehmern des Entleihers verlangen können“. Nach früheren Verdi-Angaben haben die CGZP-Gewerkschaften zusammen nur rund 1400 Mitglieder, es werden aber 280.000 Leiharbeitnehmer nach den CGZP-Tarifen bezahlt.

Hintergrund ist das sogenannte Equal-Pay-Gebot. Danach haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, sofern für die Zeitarbeiter nicht ein eigenständiger Tarifvertrag gilt. Für Arbeitnehmer, die nach CGZP-Tarif bezahlt wurden oder werden, ist dies nun nicht mehr der Fall, weil die Tarifverträge der CGZP unwirksam sind.

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