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Apotheken Reimporte auf dem Prüfstand

12.01.2012 ·  Über Budapest nach Freilassing: Dürfen deutsche Apotheken durch eine Zusammenarbeit mit ausländischen Filialen Medikamente billiger anbieten? Das muss nun der BGH entscheiden.

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© dapd In Deutschland bestellen und abholen, aus dem Ausland liefern lassen - Reimporte machen den Apothekenbesuch günstiger

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob deutsche Apotheken über eine Zusammenarbeit mit europäischen Auslandsapotheken Medikamente billiger anbieten dürfen. Der Wettbewerbssenat verhandelte am Donnerstag über die Klage einer bayerischen Apothekerin, die die europäischen Reimporte angreift. Ein Urteilstermin steht noch nicht fest.

Die Europa-Apotheke in Freilassing bietet ihren Kunden an, Medikamente bei einer in Budapest ansässigen Apotheke zu bestellen und sie zusammen mit einer Rechnung dieser Apotheke in ihrer Apotheke in Freilassing abzuholen.

Die Medikamente lässt sie zunächst durch einen Großhändler aus Deutschland an die Apotheke in Budapest liefern, von wo aus sie wieder zurückgeliefert werden. Auf Wunsch werden die Kunden, die Medikamente auf diesem Wege beziehen, in der Apotheke der Beklagten auch pharmazeutisch beraten.

Hintergrund des Reimports ist, dass die selben Medikamente im europäischen Ausland teilweise deutlich billiger sind als in Deutschland. Gegen diese Praxis der Europa-Apotheke hat eine Konkurrentin in Freilassing Klage erhoben.

Wird die Apothekerin zur einen Zwischenhändlerin?

Das Oberlandesgericht (OLG) München ließ den Vertrieb der reimportierten Medikamente aber im Oktober 2010 zu. Die Beratung der Kunden bei der Medikamentenabgabe in Freilassing sei gewährleistet, entschied das OLG München. Der Wettbewerbssenat des BGH ließ jedoch die Revision gegen dieses Urteil zu.

Die klagende Apothekerin ist der Ansicht, dass die Konkurrentin mit ihrem Reimport zur reinen Zwischenhändlerin werde. Das verletze aber die Apothekenbetriebsordnung. Es sei die Frage, ob der Bezug über die ungarische Apotheke auch bei apothekenpflichtigen Medikamenten zulässig sei, sagte der Vorsitzende Joachim Bornkamm zu Beginn der mündlichen Verhandlung.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 211/10

Quelle: FAZ.NET mit Material von dapd
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