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Apotheken Doc Morris muß Filiale in Saarbrücken schließen

13.09.2006 ·  Der niederländische Internet- Arzneihändler Doc Morris muß seine einzige deutsche Filiale in Saarbrücken vorerst wieder schließen. Das entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes. Eine endgültige Entscheidung ist damit aber noch nicht gefallen.

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Die niederländische Versandapotheke DocMorris muß ihre erste deutsche Filiale vorerst wieder schließen. Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 3 F 38/06). Damit gaben die Richter dem saarländischen Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales auf, die im Juli in Saarbrücken eröffnete Filiale wieder schließen zu lassen. DocMorris kündigte an, „alle rechtlichen Mittel“ gegen die Entscheidung einzuleiten und wenn notwendig bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu gehen.

Stein des Anstoßes in dem Rechtsstreit, der auch schon das Landgericht Saarbrücken beschäftigt hat, ist das sogenannte Fremd- und Mehrfachbesitzverbot im deutschen Apothekengesetz. Es verbietet Kapitalgesellschaften, hier Apotheken zu betreiben. Darauf beriefen sich auch die Richter in ihrem Beschluß. Nach der Konzeption des Apothekengesetzes solle eine Aufspaltung der Verantwortung des Apothekers in eine gesundheitliche und eine wirtschaftliche Leitung vermieden werden, damit kein „sachfremder Einfluß von Kapitalanlegern auf die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“ entstehe.

Im Interesse der Volksgesundheit

An der Einhaltung dieser gesetzgeberischen Grundentscheidung durch die Behörden müsse „im Interesse der Volksgesundheit“ festgehalten werden, bis der EuGH geklärt habe, ob das deutsche Recht mit der europäischen Niederlassungsfreiheit vereinbar sei. Eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist mit dem Beschluß jedoch noch nicht gefallen.

Mit seiner ersten Vor-Ort-Filiale versucht DocMorris, sein Geschäft in Deutschland - dem für ihn wichtigsten Markt - weiter auszubauen und die umfangreichen Beschränkungen des Apothekenrechts aufzubrechen. Rückendeckung erhält der DocMorris-Chef Ralf Däinghaus dabei vom saarländischen Justiz- und Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU), der sich mit Hinweis auf die europäische Niederlassungsfreiheit über das geltende Recht hinwegsetzte und die Erlaubnis für die Apotheke erteilte. Er hofft, daß durch die Aufhebung der Beschränkungen bis zu 8 Prozent der Arzneimittelausgaben eingespart werden können.

„Einsame Entscheidung“

Gegen die Entscheidung des Ministeriums hatten drei Apothekeninhaber geklagt. Das Landgericht Saarbrücken hatte im August einen Eilantrag auf sofortige Schließung der Filiale noch abgelehnt, weil wettbewerbsrechtliche Belange in dem Fall nach Ansicht der Richter nicht betroffen waren (F.A.Z. vom 10. August). Das Verwaltungsgericht hat dagegen die Rechtmäßigkeit der Erlaubnis nach dem geltenden Recht zu untersuchen.

„Dies ist eine einsame Entscheidung eines Verwaltungsgerichts“, sagte Däinghaus. „Die Apotheker möchten uns mit allen Mitteln aus dem Markt drängen. Aber wir geben nicht auf, die Betriebserlaubnis ist einwandfrei.“ Auch Minister Hecken kündigte an, „unverzüglich“ Beschwerde einzulegen, da die Entscheidung des Verwaltungsgerichts fehlerhaft sei und die Richter die europarechtlichen Aspekte außer acht gelassen hätten.

Verbraucherzentrale NRW bedauerte die Entscheidung

Er betonte, daß sie die Frage der Rechtmäßigkeit der Betriebserlaubnis in ihrem Beschluß ausdrücklich offengelassen hätten. Zu der zentralen Frage des Fremdbesitzverbotes habe das Gericht keinerlei Stellung bezogen. Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bedauerte die Entscheidung. „Mit dem Verbot der ersten DocMorris-Filiale in Deutschland wird die starre Preispolitik auf dem Apothekenmarkt gefestigt“, erklärte das Vorstandsmitglied Klaus Müller.

Die Apotheker zeigten sich hingegen erleichtert nach die Entscheidung. „Dies ist ein wichtiger Etappensieg für die Apotheker und zugleich ein Sieg für die Rechtsstaatlichkeit“, erklärte Heinz-Günter Wolf, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda). Das Verwaltungsgericht habe damit einem „einmaligen Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte, mit dem sich die Verwaltung über den Willen des parlamentarischen Gesetzgebers hinwegsetzte, Einhalt geboten“.

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