11.10.2007 · Die deutschen Rechtsanwälte erhalten künftig größere Konkurrenz. Der Bundestag hat am Donnerstag das „Rechtsdienstleistungsgesetz“ verabschiedet. Das Anwaltsmonopol bleibt zwar im Kern erhalten, es wird aber „moderate Öffnungen“ geben.
Von Joachim JahnDie 145.000 deutschen Rechtsanwälte erhalten künftig größere Konkurrenz. Der Bundestag hat am Donnerstag das „Rechts- dienstleistungsgesetz“ verabschiedet. „Das Anwaltsmonopol bleibt für den gesamten Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen erhalten“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin. Allerdings werde es „moderate Öffnungen“ geben. Gegen die Abschaffung des bisherigen Rechtsberatungsgesetzes stimmte nur die Linkspartei. Wenn der Bundesrat die Reform billigt, tritt sie am 1. Juli kommenden Jahres in Kraft.
Eine Vielzahl von Branchen und deren Kunden betrifft vor allem die Neuregelung, dass in Zukunft auch Nichtanwälte Rechtsrat erteilen dürfen. Architekten können somit ihren Auftraggebern Auskünfte über Fragen des Baurechts oder der Sachmängelhaftung geben. Banken, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erhalten generell die Erlaubnis, Testamentsvollstreckung, Nachfolge- oder Fördermittelberatung zu betreiben. Auch Sanierungs- und Insolvenzberatern sowie Erbenermittlern soll ausdrücklich die Arbeit erleichtert werden.
Rechtstipps dürfen nur eine „Nebenleistung“ sein
Voraussetzung ist, dass die Rechtstipps eine „Nebenleistung“ darstellen und zum jeweiligen Tätigkeitsbild gehören. Der Rechtsrat durch Nichtadvokaten darf weiterhin nicht im Mittelpunkt des jeweiligen Leistungsangebots stehen. Die große Koalition hat damit zugleich einige Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs umgesetzt.
Weitgehend freigegeben wird außerdem die „unentgeltliche Rechtsdienstleistung“. Bislang war sogar kostenloser Rechtsrat im Familien- und Freundeskreis verboten, wenn er wiederholt erteilt wurde. Begünstigt werden soll mit der Öffnung überdies die „altruistische, karitative Rechtsberatung“. Derzeit dürfen nur berufsständische Vereinigungen und ähnliche Einrichtungen – etwa Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, der Immobilieneignerverband Haus & Grund oder Mietervereine – ihren Mitgliedern juristische Informationen geben. Künftig dürfen dies jegliche Organisationen, etwa die Automobilclubs. Bedingung ist allerdings, dass sie dafür speziell geschulte Mitarbeiter von Volljuristen überwachen lassen – sofern diese nicht selbst die Beratung übernehmen. Wenn ein Verein, eine soziale Einrichtung oder eine Einzelperson allerdings „dauerhaft unqualifizierten Rechtsrat erteilen“, kann ihnen die weitere Betätigung untersagt werden.
Keine „umfassende Beratungsbefugnis“
Ein neues Betätigungsfeld sieht Bundesjustizministerin Zypries nach dem neuen Gesetz außerdem für die Diplom-Wirtschaftsjuristen, die mittlerweile in größerer Zahl an Fachhochschulen ausgebildet werden. Sie bekämen jedoch keine „umfassende Beratungsbefugnis“, unterstrich die Ressortchefin. Denn nur Rechtsanwälte seien gesetzlich zu Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Wahrung der Mandanteninteressen verpflichtet. Diese dürfen künftig nach dem Vorbild von Arztrechnungen für Privatpatienten ihre Honorarforderungen an Inkassounternehmen verkaufen. Der Mandant muss darüber aber vorher aufgeklärt werden und ausdrücklich schriftlich zustimmen.
In einem wesentlichen Punkt, der die Anwaltsbranche selbst betrifft, hat sich deren Berufslobby allerdings hinter den Kulissen durchgesetzt. Die Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, Rechtsanwälten den Zusammenschluss mit Angehörigen anderer Berufe zu gestatten. Diesen Punkt hat die große Koalition nun erst einmal ausgeklammert. „Ich bin allerdings sicher, dass wir uns damit schon sehr bald wieder befassen werden“, erklärte Zypries.
Zur Begründung verwies die Ministerin auf die Entwicklung in anderen europäischen Ländern. Auch erinnerte sie an eine Studie des Soldan-Instituts für Anwaltsmanagement, derzufolge die Anwaltschaft in dieser Frage gespalten ist. 44 Prozent sprachen sich demnach für eine Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten aus, um sich beispielsweise gemeinsam mit Psychologen auf Mediationsangebote spezialisieren zu können. Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte dagegen die „Kardinaltugenden“ gefährdet gesehen.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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