17.08.2009 · Deutschlands einzige Auskunftsstelle, die missbräuchliche Antidiskriminierungsklagen gegen Arbeitgeber erschweren soll, muss schließen. Datenschützer haben das Archiv lahmgelegt.
Von Joachim JahnDeutschlands einzige Auskunftsstelle, die missbräuchliche Antidiskriminierungsklagen gegen Arbeitgeber erschweren soll, muss schließen. "Die Datenschutzbehörden haben mit einem deftigen Bußgeldbescheid gewunken", sagte der Stuttgarter Rechtsanwalt Martin Diller der F.A.Z. Seine Kanzlei Gleiss Lutz wolle ein Gerichtsverfahren vermeiden und erteile daher keine Auskünfte mehr.
Bewerbungen vorgetäuscht
In dem Register wurden bislang Fälle gesammelt, in denen abgewiesene Bewerber von Unternehmen Schadensersatz wegen angeblicher Diskriminierung fordern. Solche Klagen vor den Arbeitsgerichten stützen sich auf das vor drei Jahren verabschiedete "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG). Betroffene Unternehmen konnten dort feststellen, ob Vorwürfe gegen sie von jemandem stammen, der seine Arbeitssuche nur vortäuscht, um systematisch Unternehmen wegen Benachteiligung zu verklagen.
Die Zahl solcher professioneller "AGG-Hopper" schätzt Diller zwar nur auf unter 100 Personen in ganz Deutschland. Doch verlangen diese bis zu 100.000 Euro je Ablehnung. Meist handelt es sich zwar am Ende nur um einen niedrigen vierstelligen Betrag. Viele Arbeitgeber zahlen das Geld aber, obwohl sie gar keinen Rechtsverstoß begangen haben, weil sie - eine Besonderheit im Arbeitsrecht - auch bei einem Sieg vor Gericht ihre Prozesskosten selbst tragen müssten.
Neue Erwerbsquelle
Gewerblich prozessiert zum Beispiel ein 42 Jahre alter Groß- und Außenhandelskaufmann aus Norddeutschland. Bereits zwei Landesarbeitsgerichte (LAG) haben Forderungen von ihm abgewiesen - zumeist aufgrund der Erkenntnisse, die die verklagten Unternehmen auf ihre Anfrage hin von dem Stuttgarter Archiv erhalten haben. Das LAG Schleswig-Holstein bescheinigte ihm, es gehe ihm offenbar "nicht um eine ernsthafte Bewerbung, sondern eine weitere Erwerbsquelle". In dem konkreten Gerichtsverfahren verlangte der Mann von einem Autofachhändler 99.875 Euro, weil der in einer Stellenanzeige einen "jungen dynamischen" Verkäufer gesucht hatte. Seine Nichteinstellung sei daher eine Diskriminierung wegen seines Alters gewesen; dies habe ihn "persönlich tief getroffen" und seine Familie in Existenznot gebracht. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger aber bereits rund 100 weitere gleichartige Prozesse angestrengt, und in seinen Briefen verwendete er bloß Textbausteine. Aus Sicht der Autofirma war er schlicht für die ausgeschriebene Stelle nicht ausreichend qualifiziert (Az.: 4 Sa 346/08). Eine andere Kammer desselben Gerichts bezeichnete seine Forderungen - diesmal wurde ein Buchhalter mit mehrjähriger Berufserfahrung gesucht - als "völlig überzogen" und hielt sie für vorgeschoben (Az.: 5 Sa 286/08).
Auch Anwälte finden sich unter den im Archiv registrierten Klägern, die vorgeblich etwa als Kanzleigehilfe arbeiten wollen, oder ein Liebespaar, das sich immer auf jeweils für den anderen passende Stellenanzeigen meldet. "Bei dieser Masche schreibt man Bewerbungen so, dass einen um Gottes willen keiner einstellt", schildert Diller die Vorgehensweise. So habe jemand nachdrücklich darauf hingewiesen, dass er "diverse chronische Leiden" habe. Die meisten Anschuldigungen beträfen Diskriminierungen wegen des Geschlechts oder des Alters, zunehmend auch wegen einer Behinderung. Dort hätten Arbeitgeber nämlich besonders viele Formvorschriften zu beachten. Die Kriterien Religion, ethnische Herkunft und sexuelle Identität tauchten dagegen kaum auf.
Bundestag machtlos
Das AGG-Archiv habe etlichen Serientätern die Lust an ihren Aktivitäten verleidet, glaubt Diller aus den Akten erkennen zu können. Nach dessen Schließung sei aber zu befürchten, dass solche Tricks wieder zunähmen. Der Bundestag könne daran nichts ändern, sagt Diller, weil er mit dem AGG zwingendes Europarecht umgesetzt habe. "Es bleibt nur der Appell an die Gerichte, sich die Fälle genau anzusehen." Manche Richter hätten zweifelhaften Klägern bereits zur Auflage gemacht, Auskunft über die Gesamtzahl ihrer Rechtsstreitigkeiten zu geben.
entlarvend
Sebastian Castellio (Castellio)
- 17.08.2009, 20:55 Uhr
Ja wenn das so ist,
Torsten Klier (TorstenKlier)
- 17.08.2009, 22:52 Uhr
Arbeitgerichte müssen prüfen
Karl-Heinz Heuer (HEUER123)
- 23.08.2009, 00:26 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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