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50.000 Klagen am Sozialgericht Berlin Hartz-Fälle überlasten die Richter

 ·  Der Berg von Hartz-IV-Klagen in deutschen Sozialgerichten wird immer höher. Am stärksten betroffen ist Berlin, wo in diesen Tagen die fünfzigtausendste Klage eingegangen ist. „Keine Anfangsschwierigkeiten“, sagt der Berliner Sozialrichter Michael Kanert. „Die Probleme liegen im System.“

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Der Berg von Hartz-IV-Klagen in deutschen Sozialgerichten wird immer höher. Im vergangenen Jahr zählten die Richter 99 200 neue Streitigkeiten zwischen Behörden und Bürgern, allein im ersten Halbjahr dieses Jahres sogar 62 000 Verfahren. Ein lauter Hilferuf ist derweil aus Berlin zu vernehmen, dem Sitz des größten deutschen Sozialgerichts: Hier ist dieser Tage die fünfzigtausendste Klage seit Einführung des Hartz-IV-Systems Anfang 2005 eingegangen. Den Jahr für Jahr steigenden Klagezahlen wird das Gericht nicht mehr Herr: „Sinn der Arbeitsmarktreformen war es, dass alles schneller, einfacher und aus einer Hand gehen sollte“, sagte Gerichtssprecher Michael Kanert in Berlin. „Aber das Gegenteil ist der Fall.“ Im Jahr 2004 hatten sich die Sozial- und Arbeitslosenhilfestreitigkeiten in Berlin noch auf „nur“ 6500 summiert.

Jobcenter und Arbeitslose streiten über Mietzuschüsse, Warmwasserpauschalen, Renovierungsbeihilfen oder die Zulässigkeit von Kürzungen. Und die Erfolgsquote gibt den Klägern recht: Vor dem Berliner Sozialgericht erringt fast die Hälfte von ihnen (46 Prozent) zumindest einen Teilerfolg. Im übrigen Sozialrecht liegt diese Quote nur bei einem Drittel. Kanert verneint die Annahme, die große Zahl (erfolgreicher) Klagen sei auf Unsicherheiten nach dem Start von Hartz IV zurückzuführen. „Das sind keine Anfangsschwierigkeiten mehr, die Probleme liegen im System“, sagte er. Die Mitarbeiter der Jobcenter, im Regelfall eine Mischbehörde aus Arbeitsagentur und örtlichem Sozialamt, seien überfordert. Außerdem könnten sie sich nach wie vor nicht auf verlässliche Computerprogramme stützen.

Häufige Formfehler

Dabei nehmen die Richter die Jobcenter-Beschäftigten in Schutz. Die gesetzlichen Regelungen seien oft unbestimmt und kompliziert. Als Beispiel nennt Kanert die Anrechnung von „Einkommen“ auf den Hartz-IV-Regelsatz von 351 Euro. So habe das Gericht in einem Fall entscheiden müssen, ob ein Hartz-IV-Empfänger den Abzug der Kosten von 4,14 Euro täglich für das Klinikessen während seines Krankenhausaufenthalts vom Regelsatz hinnehmen müsse. Das Jobcenter habe hier nicht auf verbindliche Richtlinien zurückgreifen können.

An der Grenze der Belastbarkeit: Hartz IV-Klagewelle beschäftigt Gerichte

Häufig gründe der Klageerfolg der Transferempfänger zudem auf Formfehlern. So sei es zwar zulässig, einer Gruppe zusammenlebender Arbeitsloser (“Bedarfsgemeinschaft“) den Mietzuschuss in einem Sammelbescheid zu bewilligen. Die Rückforderung von Geld jedoch - etwa nach Verrechnung mit einer Betriebskostenrückzahlung - müsse getrennt geschehen. Versäume die Behörde dies, könne der Bescheid nicht wirken, auch wenn er in der Sache richtig sei.

Sozialrichter: Behörden zu sehr auf sich selbst gestellt

Nach Kanerts Einschätzung wäre es hilfreich, wenn Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) eine Rechtsverordnung erließe und darin Details zur „Angemessenheit“ von Leistungen sowie zur Anrechnung von Einkommen erließe. Hier seien die Behörden zu sehr auf sich selbst gestellt. In Berlin erledigt jeder der 85 Sozialrichter durchschnittlich 390 Verfahren im Jahr. Doch das Urteilen ist eine Sysiphusarbeit: Allein im vorigen Monat kamen für jeden Richter 44 neue Hartz-Fälle hinzu, eine rasche Entspannung ist nicht absehbar. Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) will deshalb jetzt Abhilfe schaffen: Sie hat bei Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) 40 neue Richterstellen und 40 neue Verwaltungsstellen beantragt. Sie würden das Land rund 3,5 Millionen Euro im Jahr kosten, zusätzlich zu den heute 16 Millionen Euro für das Gericht.

Kanert hält eine Aufstockung für notwendig, um Rechtsschutz gewähren zu können. Ein Hartz-IV-Kläger muss, wenn es sich nicht gerade um einen existentiellen Notfall handelt, derzeit etwa ein Jahr auf seine Verhandlung in der ersten Instanz warten. Noch schlimmer aber geht es Rechtsuchenden, die etwa eine komplizierte rentenrechtliche Überprüfung begehren. Sie müssen sich oft drei oder vier Jahre gedulden. Ein zorniger Rentner hat sich deshalb kürzlich in einem Brief beschwert, hier handele es sich nicht mehr um Verzögerungen, sondern um Rechtsverweigerung.

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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